Antragsvorlage - A/16/0747-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt möge beschließen, gem. § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW selbst über die Standorte und Einrichtungsarten bzw. Bauweisen für neue Flüchtlingsunterkünfte in Oberhausen zu entscheiden.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 03.03.2015 wurden die Fraktionsvorsitzenden im Rat von der Verwaltung darüber informiert, dass an insgesamt fünf Standorten im Stadtgebiet neue Flüchtlingsunterkünfte errichtet oder bestehende erweitert werden sollen. Die Entscheidung sei getroffen, eine Beteiligung des Rates sei nicht erforderlich, da es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handle.

Die BOB Fraktion bezweifelt bereits dieses, insbesondere angesichts des Umfangs und der kommunalen Bedeutung sowie des finanziellen Rahmens. Eine Vorabinformation der Bürger über die Standortsuche und die Planungen ist leider nicht erfolgt.

 

Um aber kommunales Handeln dem Bürger gegenüber nachvollziehbar zu machen und ihn an Prozessen beteiligen zu können, sollten wichtige Entscheidungen wie diese nicht der Verwaltung allein überlassen werden. Daher sollte zumindest der Rat über Standorte und die Art der Einrichtung selbst entscheiden, damit der Bürger über seine gewählten Ratsvertreter repräsentiert wird und ggf. mit diesen zur Entscheidungsfindung in Dialog treten kann. Dies halten wir für das absolute Mindestmaß von erforderlicher Bürgerbeteiligung.

 

Ohne dass dann die Frage entschieden werden müsste, ob es sich überhaupt noch um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handeln kann, sollte der Rat von der Möglichkeit des § 41 Abs. 3 GO NRW Gebrauch machen und sich die Entscheidung selbst vorbehalten.

 

Weitere Begründung mündlich.

 

 

 

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