Beschlussvorlage - B/16/0716-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Taxen- und Tarifordnung der Stadt Oberhausen

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine                            [ ]

 

    ja                                          [X]

 

b) Sonstige

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2015 (Drucksache Nr. B/16/0578-01) nach Vorberatung durch den Umweltausschuss und den Hauptausschuss die Taxen- und Tarifordnung der Stadt Oberhausen beschlossen.

Die Taxen- und Tarifordnung der Stadt Oberhausen vom 09.02.2015 wurde am 02.03.2015 im Amtsblatt der Stadt Oberhausen (Amtsblatt für die Stadt Oberhausen, Nr. 4/2015, S. 43 - 45) bekannt gemacht. Sie tritt am 23.03.2015 in Kraft.

 

In der Taxen- und Tarifordnung vom 09.02.2015 sind zwei Fehler enthalten, die zwingend zu berichtigen sind. Da die v.g. Satzung bereits bekannt gemacht wurde, ist es zur Berichtigung der nachfolgend aufgeführten Fehler erforderlich, die Satzung neu zu erlassen und die fehlerhafte Satzung außer Kraft treten zu lassen. 

 

Die zu berichtigenden Fehler sind:

 

  • § 2 Abs. 1 Nr. 3: „(..) Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 47,61 m 0,10 EUR“

 

Richtig ist:

Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 47,62 m 0,10 EUR.

 

 

  • § 2 Abs. 1 Nr. 5: „(..) Wartezeitentgelt/Stunde 29,00 EUR je 12,6 Sekunden 0,10 EUR“

 

Richtig ist:

Wartezeitentgelt/Std. 29,00 EUR je 12,41 Sekunden 0,10 EUR

 

Als Folge der Neufassung der Taxen- und Tarifordnung sind zwei weitere Änderungen erforderlich:

 

  • § 13 Abs. 1 ist wie folgt zu fassen: „Die vorstehende Verordnung tritt eine Woche nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“

 

Die Wahl der kürzeren Bekanntmachungsfrist stellt sicher, dass die erforderlichen Änderungen so schnell wie möglich wirksam werden.

  • Unter § 13 Abs. 2 ist das Außerkrafttreten der Taxen- und Tarifordnung vom 09.02.2015 zu regeln.

 

Der eigentliche Regelungsgehalt der Taxen- und Tarifordnung für die Stadt Oberhausen wird durch diese Änderung nicht berührt. Einer erneuten Vorberatung durch den Umweltausschuss bedurfte es daher gem. § 1 Abs. 3 S. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 30.06.2014 nicht.

 

 

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Sachverhalt

Beratungsgegenstand

 

Taxen- und Tarifordnung

 

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Anlagen

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