Beschlussvorlage - B/16/0702-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt:

 

Die Wiederholungswahl des Rates der Stadt Oberhausen vom 01.02.2015 im Wahlbezirk 21 – Sterkrader Heide – wird gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a)        Finanzielle

 

keine[X]

 

ja[ ]

 

b)Sonstige

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Sachverhalt

Bezug

 

Drucksache B/16/0130-01

 

 

Begründung

 

Am 16. Februar 2015 ist das vom Wahlausschuss am 04.02.2015 festgelegte endgültige Ergebnis der Wiederholungswahl des Rates im Wahlbezirk 21 – Sterkrader Heide – der Stadt Oberhausen vom 01.02.2015 sowie der geänderten Gesamtstimmenzahl und der endgültigen Sitzverteilung öffentlich bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung enthält gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz den Hinweis, dass binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Ergebnisse Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden kann. Nach Ablauf dieser Monatsfrist muss der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz und § 66 Kommunalwahlordnung die eingelegten Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl vorprüfen und dem Rat der Stadt einen Vorschlag über den von ihm zu treffenden Beschluss vorlegen.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl wurden nicht erhoben.

 

Anhaltspunkte, die gegen die Gültigkeit der Wiederholungswahl sprechen, liegen nicht vor.

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