Beschlussvorlage - B/16/0689-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für BuT Schulsozialarbeit 2015-2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Rosemarie Predeik
- Verantwortung:
- Herr Gohlke , Frau Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.03.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.03.2015
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.03.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung der durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderten Schulsozialarbeit in den Jahren 2015-2017 die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 1.376.400 EUR. Diese Haushaltsmittel werden beim
Produkt 060402 – Jugendarbeit, Jugendschutz
Auftrag 320006040200 – Jugendarbeit, Jugendschutz
Kostenart 531800 – Aufw. f. Zuschüsse an übrige Bereiche
Bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit. Erträge aus der Bundesbeteiligung wurden in korrespondierender Höhe 2011 realisiert.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/15/3303-01 sowie B/16/0453-01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [x]
b) Sonstige
Begründung
Der Bund hat in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2013 die Schulsozialarbeit mit Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit 2,8 % gefördert.
Die Schulsozialarbeit kann, aus nicht verbrauchten Mitteln finanziert, in Folgejahren fortgesetzt werden. Dies gilt nach Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) auch für Kommunen in schwieriger hauswirtschaftlicher Lage (Haushaltssicherungs-, Nothaushalt- und Stärkungspaktkommunen). Entsprechendes stellt das MAIS in seiner Verfügung vom 29.01.2014 dar.
Hinsichtlich des Konzeptes, Umfangs und der Kosten der durch die Stadt Oberhausen geplanten Fortführung der Schulsozialarbeit aus den Mitteln 2011 in den Jahren 2015-2017 i.H.v. 1.376.400 EUR wurde der Schulausschuss nach Fertigstellung des Konzeptes am 19.11.2014 in Kenntnis gesetzt:
In den Haushaltsjahren 2015, 2016 und 2017 erhalten die Träger Caritas Verband, Evangelischer Kirchenkreis, AWO, Ruhrwerkstatt und Die Kurbel für die Einrichtung von insgesamt 7,5 Stellen Schulsozialarbeit je Haushaltsjahr insgesamt 432.800 EUR. Für die Finanzierung von Sachmitteln werden je Haushaltsjahr 26.000 EUR benötigt (Drucksache B/16/0453-01).
Daher ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 ein überplanmäßiger Bereitstellungsbedarf in Höhe von 458.800 EUR.
Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden die Mittel i.H.v. 458.800 EUR pro Jahr im Rahmen der Haushaltsplanung zusätzlich bereitgestellt.
Somit ist eine zweckentsprechende Verwendung der Bundesbeteiligung gewährleistet.
Hinweis:
Die Landesregierung NRW hat beschlossen, den 53 kreisfreien Städten und Kreisen ein Angebot zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für die kommenden drei Jahre (2015-2017) mit einem Gesamtvolumen von ca. 50. Mio. Euro zu unterbreiten.
Über die im Rahmen der Förderung durch die Landesregierung erwarteten Mittel in Höhe von 911.978,31 EUR werden im Rahmen einer gesonderten Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt die politischen Gremien unterrichtet.
Sachverhalt
Beratungsgegenstand
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel bei der Produktruppe PN0604 – Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention zur Fortführung der durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderten Schulsozialarbeit in den Jahren 2015-2017 in einer Gesamthöhe von 1.376.400 EUR.
