Berichtsvorlage - M/16/0694-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht zum Antrag der CDU-Fraktion für Regelungen für den ruhenden Verkehr auf den LKW-Routen und Vorrangstraßen und Erweiterung der Schutzstreifen für den Zweiradverkehr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2015
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Entlang der Hauptverkehrsstraße bzw. der Straßen des Vorrangnetzes verlaufen in der Regel Radverkehrsanlagen. (Bordstein-)Radwege bzw. Radfahrstreifen stellen dabei hinsichtlich der Führungsform die Regel dar; beide Führungsformen sind entsprechend den Regelwerken (u. a. ERA 2010) dabei grundsätzlich gleichberechtigt. Erst wenn keine dieser beiden Führungsformen aufgrund der straßenräumlichen Gegebenheiten zum Einsatz kommen kann, wird geprüft, ob Schutzstreifen eine weitere Möglichkeit zur Radverkehrsführung darstellen können. Der Schutzstreifen stellt hinsichtlich der Radverkehrsführung aber eine Mischform und damit nur einen Kompromiss dar.
Grundsätzlich prüft die Stadt Oberhausen bei jeder Straßenerhaltungs-, Straßenneubau- und Fahrbahnmarkierungsmaßnahme ob zur Verbesserung der Radverkehrssituation eine der oben aufgeführten Führungsformen zum Einsatz kommen kann. Auch für die Anordnung eines Schutzstreifens müssen aber verschiedene Randbedingungen erfüllt sein. Hierzu zählen insbesondere:
- ein LKW-Anteil von max. 1000 Lkw/24h
- eine Breite der „Rest-Fahrbahn“ zwischen den markierten Schutzstreifen von mindestens 4,50 m
- sowie die „Unterbringung“ des ruhenden Verkehr, in Abhängigkeit von den jeweils vorhanden Fahrbahnbreiten, möglichst außerhalb der Fahrbahn
- ausreichende Breite des Schutzstreifen + Sicherheitsstreifen bei angrenzenden Parkstreifen
In der Vergangenheit konnte so bereits eine große Anzahl an Schutzstreifen, zuletzt auf der Kirchhellener Straße, dem Postweg, der Königshardter Straße, der Erzberger Straße sowie der Obermeidericher Straße, markiert werden.
Das LKW-Routennetz verläuft im Stadtgebiet ausschließlich über Straßen des sog. Vorrangnetzes. Auf diesen Straßen sind bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Grenzstraße, Alstadener Straße, Dellwiger Straße) auch grundsätzlich durchgängige Radverkehrsanlagen vorhanden. Die Straßenquerschnitte, die Nutzungen entlang der Straßen und die daraus resultierenden Parkerfordernisse, lassen aber nicht in jedem Falle die Markierung eines Schutzstreifens zu.
Durch die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen der StVO und Regelwerke entsprechen nicht mehr alle Radverkehrsanlagen den aktuell empfohlenen Standards. Zur Bewertung der bestehenden Radverkehrsanlagen und weiteren Förderung des Radverkehrs ist daher angedacht, ein Radverkehrskonzept aufzustellen.
