Beschlussvorlage - B/16/0709-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beruft das folgende Mitglied des Gestaltungsbeirats für die Legislaturperiode 2014/2020

 

-Dipl.-Ing. Markus Kirschnick  -  Dortmund  - Architekt

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr. B/15/3361-01

Drucksache-Nr. B/16/0487-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) SonstigeKeine

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat am 7. April 2014 beschlossen, einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Für den Gestaltungsbeirat sollen fünf externe, stimmberechtigte Mitgliedern vom Rat der Stadt berufen werden.

Die Berufung gilt für die Dauer einer Wahlzeit des Rates der Stadt.

 

Am 15.12.2014 hat der Rat der Stadt fünf Mitglieder in den Gestaltungsbeirat berufen. Bei Vertragsunterzeichnung hat ein Mitglied des Gestaltungsbeirats auf seine wirtschaftlichen Aktivitäten in Oberhausen hingewiesen, die mindestens bis Ende 2016 andauern. Aus diesem Grund konnte Herr Ahlbrecht nicht in den Gestaltungsbeirat aufgenommen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Herrn Markus Kirschnick in den Gestaltungsbeirat zu berufen.

 

Änderung der Geschäftsordnung

 

Aufgrund des Ratsbeschluss vom 07.04.2014 und der nun vorliegenden Rahmenbedingungen wurde die Geschäfteordnung wie folgt ergänzt:

 

 

Ziffer 3. Zusammensetzung des Beirats:

 

3.1.2.  Vertreterinnen/Vertreter der Fachpolitik und der Verwaltung:

- je ein möglichst mit Planungsfragen vertrautes Ratsmitglied oder Mitglied des
   Planungsausschusses aus jeder der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen.

 Diese Vertreterinnen und Vertreter sollten nicht als Architektinnen/Architekten
oder Stadtplanerinnen/Stadtplaner in Oberhausen tätig sein.

 

3.1.3.  Die fünf externen Fachleute und der/die Beigeordnete sind stimmberechtigte

Mitglieder, die Ratsmitglieder und die Mitglieder des Planungsausschusses sind nicht stimmberechtigte Mitglieder des Beirats.

 

Ziffer 10. Vergütung
Die externen Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit jeweils ein pauschales Entgelt je Sitzungsteilnahme, das auch die Reisekosten abdeckt. Die Mitglieder des Rates und des Planungsausschusses erhalten für die Mitwirkung an den Sitzungen des Beirats eine Mandatsentschädigung nach der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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