Beschlussvorlage - B/16/0718-01
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbauplanung der Arminstraße zwischen der Wiesenstraße und der BreilstraßeLandschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für die Fällung von 15 Platanen in der gemäß § 47 a Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) geschützten Allee an der Arminstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Landschaftsbeirat
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Beschlussfassung
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26.03.2015
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Sachverhalt
Begründung
Der derzeitige Ausbauzustand der Arminstraße zwischen der Wiesenstraße und der Breilstraße entspricht dem technischen Standard 60er-Jahre und weist erhebliche Schäden auf. Daher musste der o.g. Abschnitt in das Straßenbauprogramm 2012 aufgenommen werden. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens wurde deutlich, dass die Oberflächenentwässerung in diesem Abschnitt aufgrund der Straßenschäden und Fahrbahnauswürfe durch Baumwurzeln nur ungenügend funktioniert. Auch die Nebenanlagen im gesamten Abschnitt weisen Schäden auf, die nur mit erhöhten Mitteln und Auswechslung des Materials beseitigt werden können. Die vielen Schäden und die ungenügende Oberflächenentwässerung fordern einen hohen Unterhaltungsaufwand. Aufgrund der beschriebenen Schäden kann hier die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden. Ein Ausbau des Straßenabschnittes ist daher dringend erforderlich.
Begründung zur notwendigen Fällung der Bäume
Aufgrund der dargestellten Fahrbahnschäden und zur Verbesserung der Oberflächen-entwässerung ist eine Anpassung der Fahrbahnneigung und die Umsetzung der Bordsteine an beiden Seiten der Straße notwendig. Diese Tiefbauarbeiten führen zwangsläufig auch zur starken Beschädigung der Baumwurzeln und damit zum Verlust der Standsicherheit der Platanen.
Während des Planungsprozesses wurden alle baulichen Varianten seitens des Fachbereichs 5-6-10/Verkehrsplanung geprüft. Eine „Nulllösung“ als Variante, die den Erhalt der Alleenbäume in diesem Abschnitt sicherstellt, lässt sich nicht baulich umsetzen. So muss z.B. gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 die Fahrbahnbreite von min. 6,5m betragen, damit die Bus-Linie 957 (20 min-Takt) hier verkehren kann. Ebenso müssen hier die verkehrlichen Bedürfnisse der Straßennutzer Berücksichtigung finden.
Entsprechend der einzigen Möglichkeit für den Ausbau der Arminstraße, zur Beseitigung der vorhandenen Schäden, der Verbesserung der Entwässerungssituation und den straßenbaulichen Vorgaben, ist die Fällung der 15 Platanen im letzten Abschnitt (zwischen Wiesenstraße und der Breilststraße) der geschützten Allee zwingend erforderlich. Die Baumfällungen sind im Herbst 2015, außerhalb des gesetzlichen Fällverbotszeitraums, vorgesehen.
Ursprünglich bestand das Teilstück der Allee, in der die 15 Platanen gefällt werden sollen, aus 22 Platanen. Nach dem Sturm „Ela“ mussten jedoch schon 7 Platanen gefällt werden, so dass hier keine durchgehende Allee mehr vorhanden ist. Die Vorplanung der oben beschriebenen Straßenbaumaßnahme sieht vor, dass nach der Fällung der 15 Platanen im gleichen Straßenabschnitt insgesamt 20 neue standortgerechte Bäume (Spitzahorn, 3x verpflanzte Hochstämme mit einem Kronenansatz von mindestens 2,20 m und einem Stammumfang von 16-18 cm) mit einer höheren ökologischen Qualität zum Erhalt und Verjüngung der geschützten Allee in der Arminstraße in der ersten Vegetationsperiode nach der Fällung gepflanzt werden.
Die Platanen an der Arminstraße sind gemäß § 47 a Landschaftsgesetz NRW (LG) Teil der geschützten Allee. Für die Fällung der 15 Platanen ist daher eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich.
Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt die Befreiung zu erteilen, weil dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses – dauerhafte Gewährleistung der Verkehrssicherheit – geboten ist. Die Maßnahme ist ökologisch vertretbar, weil die Allee erhalten und durch einheimische Laubbäume ergänzt wird.
Der Fachbereich Verkehrsplanung steht in der Sitzung für Rückfragen zur Verfügung.
Der Landschaftsbeirat wird gebeten den oben genannten Beschluss zu fassen.
Anlagen
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186,2 kB
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