Beschlussvorlage - B/16/0661-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2015/16
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Meta Lengsfeld
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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09.03.2015
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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12.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr 2015/16, wie in den Anlagen aufgeführt, nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Für die mit freien Trägern für das Kindergartenjahr 2015/16 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.
Die an die Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden im Haushaltsplan 2015 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ in Höhe von 29.700.000 € veranschlagt.
Sachverhalt
Begründung
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) fordert eine jährliche Überplanung der Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen dieser Planung ist festzulegen, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Die Entscheidung auf örtlicher Ebene hierzu obliegt dem Jugendhilfeausschuss.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde der Vorschlag zur zukünftigen Struktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen in Abstimmung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet. Die Planung wird auch dem Jugendamtselternbeirat vorgestellt.
Grundlagen/Ziele für die Entwicklungsplanung für das Kindergartenjahr 2015/16 sind:
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr
- Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013)
- Die Beachtung der Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen
- Die Betreuungsprofile der Kindertageseinrichtungen im laufenden Kindergartenjahr
- Die tatsächliche Belegung der o. g. Betreuungsprofile
- Die verbleibenden Kinder zum kommenden Kindergartenjahr
- Die von den Eltern benannten Bedarfe über die Anmeldungen in KTE und KTP
- Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers
- Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile
Zum 01. August 2013 trat der Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung für jedes Kind mit Vollendung des 1. Lebensjahres in Kraft. Dieser Rechtsanspruch bezieht sich auf eine Tagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle. Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung hat bereits 2009 mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegebörse Vereinbarungen zum Ausbau von U3–Plätzen getroffen. Von seinerzeit 10, 4% (Kindergartenjahr 2008/09) konnte die Bedarfsdeckung auf 34,75% im laufenden Kindergartenjahr gesteigert werden.
Wie bereits in der JHA – Vorlage zur Profilplanung für das Kindergartenjahr 2014/15 ausgeführt (Drucksache B/15/3323-01), hat sich der Bedarf an Betreuungsplätzen gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren steigend entwickelt. Der Geburtenrückgang greift weiterhin, allerdings bleiben die Kinderzahlen auf einem höheren Niveau als ursprünglich prognostiziert. Der Zuzug von Familien nach Oberhausen trägt ebenfalls dazu bei. Auch ein gesteigertes Nachfrageverhalten ist zu verzeichnen. Lag die Nachfrage 2010 noch bei rd. 86% bei ü3 – Plätzen, so ist diese inzwischen auf 90% gestiegen.
Diese Bedarfslage macht es erforderlich das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu sichern.
Als temporäre Maßnahme zur Bedarfsdeckung für das Kindergartenjahr 2015/16 haben die Träger von Kindertageseinrichtungen einer befristeten Platzausweitung im Rahmen der Betriebserlaubnis sowie der individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung zugestimmt. Es werden zusätzlich 263 Plätze in den KTE freier Träger sowie 151 Plätze in städt. KTE vorgehalten.
Die zusätzlichen Platzausweisungen sind für die Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss, vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährsträger für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindergartenjahr übernimmt. Die Mehrbelastung an städtischen Zuschüssen für freie Träger beträgt rund 165.000 € und wird aus den im Haushaltsplan 2015 beim Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, zur Verfügung stehenden Mitteln von 29.700.000 € finanziert.
Als dauerhafte Lösung zur Sicherung des Rechtsanspruchs ist die Errichtung von zwei neuen Kindertageseinrichtungen im kommenden Kindergartenjahr zu berücksichtigen.
Im Kindergartenjahr 2015/16 soll eine Kindertageseinrichtung im Quartier Knappenviertel (Trägerinteressent: Caritasverband Oberhausen e. V.) und eine Kindertageseinrichtung im Quartier Alsfeld (Trägerinteressent: Elterninitiative Löwenzahn) fertig gestellt sowie die Erweiterung der Städt. Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt vorgenommen werden.
Die Platzprofile dieser Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls in die Angebotsplanung für das Kindergartenjahr 2015/16 aufzunehmen, um die damit verbundenen Betriebskostenfinanzierungen zu sichern. Die Abstimmungen zum Neubau der Kindertageseinrichtungen im Knappenviertel und in Alsfeld zwischen Stadt und Träger finden aktuell statt.
Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2015/16 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:
- Die Gesamtzahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden Kindergartenjahr 5.038 Plätze. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre wird mit einer Bedarfsdeckung von 90,99 % gesichert.
- Für Kinder unter 3 Jahren werden 1.540 Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgehalten. Das entspricht einer Bedarfsdeckung von 36,16 %.
- Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung umfasst 191 Plätze davon 8 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kindern erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt werden konnte.
- Das Betriebskostenvolumen für die 81 Kindertageseinrichtungen in Oberhausen beträgt rd. 41,2 Mio. Euro. Die städtische Belastung für die zu gewährenden Zuschüsse an die Träger beträgt insgesamt rd. 16,7 Mio. Euro. Die Ausgaben wurden in der laufenden Finanzplanung beim Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, berücksichtigt.
Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Angebotsprofile Oberhausener Kindertages-einrichtungen für das Kindergartenjahr 2015/16 wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung fristgerecht zum 15.03.2015 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist im April 2015 zu erwarten.
Die Träger werden Platzzusagen an die Eltern nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.03.2015 vornehmen, vorbehaltlich der Zustimmung durch das Land.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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2
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33,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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29,2 kB
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