Beschlussvorlage - B/16/0646-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

2015

Der Rat stimmt der Weiterführung der Bürger-Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen zu. Für das mit Landes- und EU-Mitteln geförderte Projekt wird der notwendige städtische Eigenanteil für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren bereitgestellt (Förderzeitraum bis Ende 2017).

 

Der Rat beschließt folgende Bereitstellung der notwendigen außerplanmäßigen Mittel zur Leistung der Aufwendungen / Auszahlungen:

 

Produkt: 140101 / Umweltmanagement und Immissionsschutz

Auftrag: 220014010190 / Umweltmanagement und Immissionsschutz

Sachkonto: 531800 / Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

Betrag: 40.416,00 Euro (März – Dezember 2015)

 

Deckung: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

2016 / 2017

Die weitere Abwicklung für 2016 bis 2017 wird entsprechend der Ausführung zu den finanziellen Konsequenzen beschlossen.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

 

Die mit Landes- und EU-Mitteln geförderte Energieberatung der Verbraucherzentale NRW in Oberhausen über 3 Jahre hat ein Gesamtvolumen von 405.000 Euro. Sie setzt sich aus zwei Personalstellen (Ingenieursstelle und Verwaltungskraft) sowie Sachmitteln zusammen, die jeweils von der Verbraucherzentrale NRW gestellt werden.

 

Der jährliche kommunale Eigenanteil beträgt pauschal 57.500 Euro. Er reduziert sich im Jahr 2015 um 9.584 Euro für die nicht in Anspruch genommenen Monate Januar und Februar. Er reduziert sich zudem pro Jahr um 7.500 Euro als pauschale Verrechnung von Miet- und Nebenkosten bei Unterbringung der Beratung in Räumlichkeiten der Stadt. Für die Jahre 2016 und 2017 können zudem Drittmittel der DSD-Finanzierung (Duales System Deutschland) von jeweils 20.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Finanzmittel werden direkt aus Produkt: 110201 / NKF-Auftrag: 220011020101 / Sachkonto: 529152 gezahlt. Die Zahlung ist zuschussunschädlich.

 

Es verbleibt somit folgende, noch aus dem Gesamthaushalt zu leistende Eigenanteilsfinanzierung (ca. 25 % der Gesamtprojektkosten):

 

im Jahr 201540.416 Euro

im Jahr 201630.000 Euro

im Jahr 201730.000 Euro.

 

In 2015 wird der Eigenanteil von 40.416,00 Euro bei NKF-Auftrag: 220014010104, Sachkonto: 531800 bereitgestellt.

 

In 2016 und 2017 wird der jährliche Betrag von 30.000,00 Euro über die Haushaltsplanung bei der vorgenannten Haushaltsposition entsprechend angemeldet.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in NRW zeichnet eine besondere Einrichtung in Oberhausen aus: Seit über 10 Jahren engagiert sich die Verbraucherzentrale mit einem bisher ausschließlich durch Landes- und EU-Mittel finanzierten Energieberatungsbüro in unserer Stadt. Gestartet unter dem Namen „Sanierungsinitiative Ruhrgebiet“, später „KEK – Klimaschutz und Energiewende Konkret“, war die Einrichtung als Sonderstellung neben Dortmund nur eine von zwei Einrichtungen im Ruhrgebiet, die bisher ohne städtische Eigenbeteiligung betrieben werden konnte. In dieser Zeit hat sie durch Ihre qualifizierten Energieberater zahlreiche Bürgerberatungen vor Ort und viele Projekte, wie etwa die Thermografieaktion, durchgeführt. Ihre Bedeutung für die Stadt spiegelt sich auch im Klimaschutzkonzept der Stadt Oberhausen wieder, in dem die Verbraucherzentrale mit Ihrer Energieberatung in Oberhausen als ein wesentlicher Akteur und Ansprechpartner benannt ist. In einem jetzt erweiterten Programm bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale ausdrücklich auch Quartiersberatung an, was die Ausrichtung noch flexibler und für Oberhausen zusätzlich nutzbringend in den Stadtteilprojekten machen würde. Gerade in der Altbausanierung ist qualifizierte Energieberatung unerlässlich. Öffentlichkeitsarbeit, etwa mit Veranstaltungen und Vorträgen im Energiebereich, ist ebenfalls Baustein des Projekts.

 

Die Verbraucherzentrale hat der Stadt Oberhausen 2014 schriftlich mitgeteilt, dass eine alleinige Weiterfinanzierung der o. g. Energieberatung ohne Eigenanteil der Stadt ab 2015 nicht mehr möglich sein würde. Das Büro - mit bisherigem Sitz an der Helmholtzstraße -müsste geschlossen werden, die Verbraucherzentrale zöge sich mit dem Energieberatungsbüro damit ganz aus Oberhausen zurück.

57.500 Euro müssten seitens der Stadt Oberhausen jährlich aufgebracht werden. Ein Teil des Geldes könnte die Stadt durch Bereitstellung von Räumlichkeiten gegenfinanzieren, so dass jedoch noch eine Finanzierungslücke von rund 50.000 Euro verbleibt. Den Hauptanteil der insgesamt anfallenden Kosten von jährlich 135.000 Euro stellt die Verbraucherzentrale über Landes- und EU-Mittel bereit. Diese Förderung würde der Stadt sonst entgehen.

 

Die Verwaltung hat in den letzten Monaten intensiv versucht, den Eigenanteil gegebenenfalls aus anderen Projektfinanzierungen aufzubringen. Auch andere Fördermöglichkeiten wurden geprüft. Weder Mittel aus dem Programm Soziale Stadt noch KfW-Mittel zur Quartierssanierung können verwendet werden.

 

Ziel ist es, die seit mehr als 10 Jahren bestehende Kooperation mit der Verbraucherzentrale zur Energieberatung auch weiterhin zu sichern. Dem finanziellen Eigenanteil steht ein erheblicher Vorteil für die Stadt gegenüber, indem für die Bürger qualifizierte Energieberatung sowohl durch individuelle Objektberatung als auch durch gesamtstädtische Projekte bzw. auf Quartiersebene angeboten wird.

 

Ein Weggang wäre nach Einschätzung der Verwaltung nicht rückgängig zu machen, weil dann die Aufgabe voraussichtlich in eine andere Stadt verlagert wird.

 

Eine Projektbeschreibung ist der Anlage zu entnehmen.

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Anlagen

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