Beschlussvorlage - B/16/0631-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt dem Personalhaushalt der gE Jobcenter Oberhausen für 2015 mit 340,5 Stellen zu (Gliederungspunkt 1.1).

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Einrichtung von 4 Stellen des gehobenen Dienstes  und der Anhebung von 10 Stellen des mittleren Dienstes zum gehobenen Dienst  zu.  Ferner stimmt der Rat der Stadt der Anhebung 1 Stelle von Tätigkeitsebene IV auf Tätigkeitsebene III – Tarifvertrag Bundesagentur für Arbeit- zu (Gliederungspunkt 1.2).

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt zusätzlichen Einstellungen von befristetem Personal zur Erhöhung der Kassensicherheit zu. Abhängig von Vergleichsberechnungen mit anderen Jobcentern und der Entscheidung der Trägerversammlung sind zwischen 2,4 und 7,0 Stellen mittlerer Dienst erforderlich (Gliederungspunkt 1.3).
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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[     ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Eilbedürftigkeit der Vorlage begründet sich wie folgt:

 

Die Genehmigung des Personalhaushalts der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgte am 20.01.2015.

 

Im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Folgejahr erfolgt auch die Personalbedarfsplanung der Jobcenter. Diese erfolgt jeweils dezentral und orientiert sich an folgenden Parametern:

Vorgeschriebene Betreuungsschlüssel, verfügbares Budget, regionale Gegebenheiten, Rahmenbedingungen, lokale Schwerpunkte, prognostiziertes Kundenpotenzial.

 

Die Trägerversammlung hat den Beschluss zum Stellenplan 2015 auf Grundlage dieser Parameter und durch Vergleiche mit anderen Jobcentern bewertet und entschieden.

 

Eine angemessene Personaldimensionierung, unter anderem auf Basis der Betreuungsschlüssel, ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der operativen Ziele. Die Betreuungsschlüssel bilden neben dem Budget den politisch gesetzten Rahmen und geben eine Orientierung für Personalisierungen.

 

Das Bemessungsverfahren für die Berechnung der  Zuteilung für befristetes Personal im Rahmen der Kassensicherheit begann am 22.01.2015 und ist noch nicht  abgeschlossen. Gleichzeitig müssen die Mitarbeiter der gE die zusätzlichen  Aufgaben bereits umsetzen und weiterhin eine auftragsgemäße Umsetzung der originären Aufgaben gewährleisten. Nach ersten vorläufigen Berechnungen können bis zu 7,0 befristete Beschäftigungsmöglichkeiten befristet bis zum 31.12.2015 für das Jobcenter Oberhausen entstehen. Die Nutzung aller Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere der befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten, duldet bei der aktuellen Belastung keinen Aufschub.

 

Bei der Einhaltung des regulären Beratungsweges wäre aufgrund des zeitlichen Ablaufs die Einschaltung des Personal- und Finanzausschusses erst mit der nächsten Sitzung am 12.03.2015 möglich. Infolge dessen könnte der Rat über die Vorlage erst in der Sitzung danach, am 23.03.2015 entscheiden. Erst mit Zustimmung des Rates der Stadt Oberhausen kann das Stellenbesetzungsverfahren eröffnet werden. Dies würde zu ungenutzten (gleichwohl dringend benötigten) Personalressourcen führen. 

 

1.Beschlüsse der Trägerversammlung

 

1.1

Die Trägerversammlung der gE beschloss (Beschluss vom 20.03.2014) für das Haushaltsjahr 2015 den Stellenplan der gE Jobcenter Oberhausen (§ 44c Abs. 2 Ziff. 8 SGB II). Hierbei setzte sie voraus, dass die zusätzlichen Stellen durch den Bundeshaushalt und den Rat der Stadt Oberhausen genehmigt werden. Der Stellenplan umfasst 322,5 Stellen zuzüglich 18,0 Stellen Joboffensive befristet bis Mai 2015.

 

Die Soll-Personalkapazität der gE Jobcenter Oberhausen für das Haushaltsjahr 2015 teilt sich wie folgt auf:

Träger BATräger Kommune

Stellen für Plankräfte      215,571,0

Ermächtigungen (befristete Kräfte)            3,0

Ermächtigungen (Job-Offensive bis  31.05.15)       18,0

Amtshilfe (Postbank, Vivento, Bahn, Post)       27,0

Bildung und Teilhabe                       6,0__

Gesamt je Träger      263,577,0

Absolut 340,5

 

1.2

Die Trägerversammlung beschloss innerhalb dieses Stellenumfangs die zusätzliche Einrichtung der nachfolgend aufgeführten Stellen.

 

1.2.14,0 Stellen im operativen Bereich zur Sicherstellung der Betreuungsschlüssel in Tätigkeitsebene (TE IV) (Kommune vergleichbar: Arbeitsvermittler / Sachbearbeitung gehobener Dienst A10/ E9)

 

1.2.210,0 Stellenhebungen von mittleren Dienst (TE V) auf 10,0 Stellen Sachbearbeitung Leistung gehobener Dienst (TE IV). (Kommune vergleichbar: von Sachbearbeitung mittlerer Dienst A8/E8 auf Sachbearbeitung gehobener Dienst A10/ E9)

 

1.2.31,0 Stellenhebung Kernprofil Fachkräfteebene mit Aufgabenschwerpunkt III  (TE IV) (Kommune vergleichbar: Arbeitsvermittler / Sachbearbeitung gehobener Dienst A10/ E9) auf 1,0 Fachexpertin/Fachexperte III (TE III) im Bereich Personal

(Kommune vergleichbar: gehobener Dienst A 11/12/ E 11)

 

Die Stellenmehrungen sind zur Sicherstellung der Betreuungsschlüssel erforderlich. Die Einstellungen erfolgen über den Träger Bundesagentur für Arbeit.

 

1.3

Die Trägerversammlung beschloss zur Sicherstellung einer erhöhten Kassensicherheit  aktuell im Dringlichkeitsverfahren  (Beschluss  vom 28.01.2015) den zusätzlichen Personalbedarf von zunächst 2,4 bis zum 31.12.2015 befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten in der TE V (Kommune vergleichbar: Sachbearbeitung mittlerer Dienst A8/E8).

 

Die Einstellungen erfolgen über den Träger BA.

 

Die in der Gliederung 1.1 bis 1.3 aufgeführten Stellen werden durch den Träger Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Der kommunale Personalhaushalt wird somit nicht belastet.

 

Finanziert werden sämtliche Personalkosten aus dem Verwaltungsbudget der  gE Jobcenter Oberhausen. Das Verwaltungsbudget trägt zu 84,8% der Bund und zu 15,2% die Kommune im Rahmen des kommunalen Finanzierungsanteils.

 

 

2. Erläuterungen zu den Personalmehrungen

 

Personalaufstockung im operativen Bereich (zu 1.2.1)

 

Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung nach Recht und Gesetz ist ein stabiler Personalkörper erforderlich. Die Dimensionierung der Personalkapazität und Personalqualifikation ist an den Vorgaben zur Aufgabenerledigung ausgerichtet. In § 44c Abs. 4 SGB II sind Betreuungsschlüssel für den Bereich Markt & Integration für unter-25jährige (1 zu 75) sowie über-25jährige (1 zu 150) gesetzlich als Orientierungswerte vorgegeben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit haben im Weiteren die Betreuungsschlüssel für die Leistungsgewährung empfohlen (1 zu 110). Um die Betreuungsschlüssel zu gewährleisten sind die Einrichtungen von 4,0 Stellen TE IV erforderlich.

 

Stellenhebungen Bereich Leistungsgewährung (zu 1.2.2)

 

In den Leistungsbereichen der Jobcenter ist in der Regel ein schwieriger und komplexer  Sachverhalt mit hohem Schwierigkeitsgrad durch eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter gehobenen Dienstes zu bearbeiten. Zudem dürfen Auszahlungen im Rahmen des 4-Augen-Prinzips nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes angeordnet werden.

Die Sicherstellung von diesem formalen Erfordernis ist in Oberhausen zurzeit problematisch, da überwiegend Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des mittleren Dienstes eingesetzt sind. Das Verhältnis gehobener zu mittlerer Dienst ist in Oberhausen 1:5.

In den meisten Jobcentern liegt das Verhältnis gehobener zu mittlerem Dienst bei 1:1.

Um die Aufgaben des Leistungsbereiches in der erforderlichen Qualität zu gewährleisten, sollte der Leistungsbereich in einem ersten Schritt mindestens im Verhältnis 1:2 ausgestattet sein, so dass 1/3 der Stellen im Leistungsbereich Stellen des gehobenen Dienstes sind. Um dieses Verhältnis zu erreichen, müssen 10,0 Stellen TE V  auf TE IV (Sachbearbeitung mittlerer Dienste auf Sachbearbeitung gehobener Dienst) angehoben werden.

 

Stellenhebung Bereich Personal (zu 1.2.3)

 

Mit der Bildung der gemeinsamen Einrichtung/Jobcenter zum 01.01.2011 wurden der Geschäftsführung umfassende dienst-/personal- und arbeitsrechtliche Befugnisse übertragen. Das Jobcenter verfügt über ein eigenes Personalentwicklungskonzept und ein eigenes Beurteilungssystem. Um diesen Befugnissen und Anforderungen im Jobcenter Oberhausen gerecht zu werden, soll ab 2015 eine Stelle TE IV auf das Tätigkeits- und Kompetenzprofil (TuK) Fachexpertin/Fachexperte III – TE III gehoben werden (Kommune: A10/A11 zu A12 bzw. E9/E10 zu E11).

 

Befristete Einstellungen zur Erhöhung der Kassensicherheit (zu 1.3)

 

Im Jahr 2014 wurde als Nachfolger von A2LL, das neue IT-Fachverfahren ALLEGRO eingeführt, mit dem die Leistungen nach dem SGB II zahlbargemacht werden. Ab dem 01.01.2015 wurde für ALLEGRO ein generelles 4-Augen-Prinzip im Bereich der Leistungsgewährung im Rechtskreis SGB II eingeführt.

 

Das 4-Augen-Prinzip stellt nach den Bestimmungen über die Mindestanforderungen für den Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (BestMaVB-HKR) den Regelfall bei der Bewilligung und Zahlbarmachung von Leistungen dar.

 

Ein generelles 4-Augen-Prinzip führt zu Mehraufwänden, da jede Bewilligung eines Leistungsfalles zu 100 % durch eine zweite, zur Anordnung berechtigte Person zu prüfen ist. An die Prüfung sind nach den Maßgaben der BestMaVB-HKR strenge Maßstäbe anzulegen. Mit Datum vom 22.01.2015 wurde seitens des Trägers BA zur vorläufigen Orientierung ein erster Wert von 2,4 befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten, befristet bis zum 31.12.2015, in Aussicht gestellt. Die Einstellung erfolgt über den Träger Bundesagentur für Arbeit in Tätigkeitsebene V (Sachbearbeitung mittlerer Dienst A8/E8).

 

Der durch den Träger Bundesagentur für Arbeit als 1. Orientierungswert errechnete Personalbedarf reicht nicht aus, um die bereits eingeführten Maßnahmen umzusetzen. Daher wird der Personalbedarf aktuell erneut durch den Träger Bundesagentur für Arbeit erhoben, mit der Folge, dass mit einer weiteren befristeten Personalmehrung zu rechnen ist. Hier können dem JC Oberhausen voraussichtlich 5 weitere befristete Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen der Personalveränderungen:

 

Die Personalkosten werden aus dem Verwaltungskostenhaushalt der gE finanziert. Der Verwaltungskostenhaushalt wird zu 84,8% durch den Bund und zu 15,2% durch die Stadt Oberhausen (kommunaler Finanzierungsanteil) finanziert.

 

Die Mehrkosten aus dem erhöhten kommunalen Finanzierungsanteil betragen für die Stadtverwaltung Oberhausen voraussichtlich 65.399,-€.

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