Beschlussvorlage - B/16/0692-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die Fußgängerzone auf der Hiesfelder Straße im Bereich des Schmachtendorfer Marktplatzes außerhalb der Marktzeiten für den Radfahrer frei­zugeben.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Die Stadtverwaltung wurde in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 29.01.2015 beauftragt zu prüfen, ob die Fußgängerzone auf der Hiesfelder Straße im Bereich des Schmachtendorfer Marktplatzes für den Radfahrer freigegeben und die vorhandene Ladezone bis zur Hiesfelder Straße 210 (Nord-Apotheke) verlängert werden kann.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Fußgängerzone auf der Hiesfelder Straße im Bereich des Schmachtendorfer Marktplat­zes wurde durch den Fachbereich Verkehrsplanung sowie der Straßenverkehrsbehörde be­sich­tigt. Zusätzlich wurde mit dem Polizeibezirksdienst Schmachtendorf Rücksprache gehalten.

 

Die Fußgängerzone kann für den Radverkehr außerhalb der Marktzeiten freigegeben wer­den. Hierzu wird das bestehende Verkehrszeichen VZ 239 (Fußgängerzone) in Fahrtrichtung Hiesfelder Straße durch das Zusatzzeichen VZ 1022-10 (Radfahrer frei) ergänzt, vgl. Anlage 1. In Fahrtrichtung Schmachtendorfer Straße ist bisher kein Verkehrszeichen zur Kennzeich­nung der Fußgängerzone vorhanden. Das fehlende Verkehrszeichen VZ 239 wird aufgestellt und ebenfalls durch das Zusatzzeichen VZ 1022-10 ergänzt, vgl. Anlage 1.

 

Durch die Verlängerung der Ladezone kann durch ladende Fahrzeuge die Einfahrt zur Fuß­gängerzone für weitere Fahrzeuge (Rettungsfahrzeuge, Straßenreinigung, Lieferfahrzeuge, etc.) versperrt werden und es verbleibt nur eine geringe Restgehwegbreite in diesem Be­reich. Zur Verdeutlichung wurde die Schleppkurve für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen in das Luft­bild eingezeichnet, vgl. Anlage 2. Eine Verlängerung der Ladezone ist aufgrund der vorhan­denen Querschnittsbreiten somit nicht möglich.

 

 

 

 

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Anlagen

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