Beschlussvorlage - B/16/0692-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Umwandlung der Fußgängerzone im Bereich des Schmachtendorfer Marktplatzes in einen kombinierten Geh- und Radweg und zur Verlängerung der Ladezone im Bereich Hiesfelder Straße 210
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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12.03.2015
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Konsequenzen
Bezug
Die Stadtverwaltung wurde in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 29.01.2015 beauftragt zu prüfen, ob die Fußgängerzone auf der Hiesfelder Straße im Bereich des Schmachtendorfer Marktplatzes für den Radfahrer freigegeben und die vorhandene Ladezone bis zur Hiesfelder Straße 210 (Nord-Apotheke) verlängert werden kann.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Fußgängerzone auf der Hiesfelder Straße im Bereich des Schmachtendorfer Marktplatzes wurde durch den Fachbereich Verkehrsplanung sowie der Straßenverkehrsbehörde besichtigt. Zusätzlich wurde mit dem Polizeibezirksdienst Schmachtendorf Rücksprache gehalten.
Die Fußgängerzone kann für den Radverkehr außerhalb der Marktzeiten freigegeben werden. Hierzu wird das bestehende Verkehrszeichen VZ 239 (Fußgängerzone) in Fahrtrichtung Hiesfelder Straße durch das Zusatzzeichen VZ 1022-10 (Radfahrer frei) ergänzt, vgl. Anlage 1. In Fahrtrichtung Schmachtendorfer Straße ist bisher kein Verkehrszeichen zur Kennzeichnung der Fußgängerzone vorhanden. Das fehlende Verkehrszeichen VZ 239 wird aufgestellt und ebenfalls durch das Zusatzzeichen VZ 1022-10 ergänzt, vgl. Anlage 1.
Durch die Verlängerung der Ladezone kann durch ladende Fahrzeuge die Einfahrt zur Fußgängerzone für weitere Fahrzeuge (Rettungsfahrzeuge, Straßenreinigung, Lieferfahrzeuge, etc.) versperrt werden und es verbleibt nur eine geringe Restgehwegbreite in diesem Bereich. Zur Verdeutlichung wurde die Schleppkurve für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen in das Luftbild eingezeichnet, vgl. Anlage 2. Eine Verlängerung der Ladezone ist aufgrund der vorhandenen Querschnittsbreiten somit nicht möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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271 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,9 kB
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