Beschlussvorlage - B/16/0687-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landschaftsbeirat beschließt die Bezirksvertretung die Planung für die Herstellung der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Stralsunder Straße und der Rügenstraße durch das Reinersbachtal umzusetzen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B-Plan 440 – Rostocker Straße / Rügenstraße, Bürgerversammlung vom 03.09.2014

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Reinersbachtal ist Teil des Landschaftsschutzgebiets „Unteres Reinersbachtal“ und liegt im Stadtteil Sterkrade. Im Südwesten wird es von der Bremener Straße, im Nordwesten von der Kirchhellener Straße, im Nordosten von der Beethovenstraße und im Südosten von der Rügenstraße und der Stralsunder Straße begrenzt. Von Nordosten kommend fließt der Rei­nersbach zentral durch das Reinersbachtal in südwestlicher Richtung.

 

Die an das Reinersbachtal angrenzende Rügenstraße und die Rostocker Straße werden ab August 2015 im Rahmen des Bebauungsplans 440 erstmalig hergestellt. Der Bebauungsplan 440 verfolgt außerdem das Ziel die fußläufige Erschließung von der Stralsunder Straße und der Rügenstraße zum Reinersbachtal zu sichern. Weiterhin ist in der Begründung zum Be­bauungsplan 440 das Anlegen eines Naturspielbereiches westlich des Plangebiets vorgese­hen.

 

Auf dieser Grundlage ist ein Weg durch das Reinersbachtal geplant, der die Rügenstraße mit der Stralsunder Straße verbindet (s. Lageplan). Die Wegeführung orientiert sich dabei stark an der Lage eines schützenswerten Biotops. Entlang des Weges sollen insgesamt zwei na­turnah gestaltete Spielpunkte erstellt werden. Der südlich gelegene Spielpunkt wird mit ei­nem Spielgerät ausgestattet, welches Balanciermöglichkeiten bietet. Der nördlich gelegene Spielpunkt besteht aus einer Ansammlung von „Hüpfsteinen“. Die Planungen der Rad- und Fußwegeverbindung sowie der Spielpunkte finden in Einverständnis mit dem Eigentümer, dem Regionalverband Ruhr (RVR), statt.

 

Die Herstellung des Weges stellt für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere aus den Ge­bieten Beethovenstraße, Sterkrader Heide und Klosterhardt, einen wichtigen Lückenschluss dar, durch den eine kurze, attraktive und vor allem sichere Streckenführung in Richtung des Sterkrader Zentrums entsteht. Gegenwärtig können Radfahrer mit diesem Ziel nur die stark befahrene Dorstener Straße mit zahlreichen Konfliktpunkten in Form von Einmündungen und Grundstückszufahrten oder die Beethovenstraße, welche nicht über Radverkehrsanlagen verfügt, nutzen. Neben der Nahmobilität wird durch den Verlauf des Weges durch das Rei­nersbachtal und die Spielmöglichkeiten auch die Aufenthaltsqualität für Spaziergänger und Familien gefördert.

 

Der Anschluss an die Stralsunder Straße wird über ein schlauchförmiges Flurstück zwischen den Hausnummern 30 und 32 erfolgen. Dieses Grundstück befindet sich im Besitz der Stadt Oberhausen. Im Mai 2012 wurde für das Flurstück eine jederzeit widerrufbare Überlassungs­vereinbarung mit der Eigentümerin des Grundstücks Stralsunder Str. 30 geschlossen, wel­che jedoch für die Herstellung des Fuß- und Radweges gekündigt wird.

 

Entsprechend der Absprachen mit dem Bereich 2-2 soll der Weg mit einer besonderen was­sergebundenen Decke für stark beanspruchte Wege und Flächen hergestellt werden. Diese garantiert einen geringen Eingriff in das Ökosystem des Landschaftsschutzgebiets und bietet dennoch eine ausreichende Festigkeit für die Befahrbarkeit durch motorisierte Fahrzeuge. Grundsätzlich ist die Nutzung des Weges durch motorisierte Fahrzeuge nicht gestattet und wird durch Absperrrichtungen an der Rügenstraße sowie an der Stralsunder Straße verhin­dert. Jedoch ist die Befahrbarkeit des Weges durch Fahrzeuge der OGM für die nachhaltige Nutzung und Instandhaltung des Geh- und Radweges und der Spielgeräte erforderlich.

 

Derzeit erfolgt die Ausführungsplanung für die Fuß- und Radwegeverbindung und die beiden Spielpunkte. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landschaftsbeirat und die Bezirksver­tretung ist durch den Bereich 3-1/ Jugend, Bildung Anfang April 2015 eine Bürgerinformation vorgesehen. Die Herstellung der Fuß- und Radwegeverbindung sowie der Spielpunkte soll dann ab April 2015 erfolgen. Damit wird auch dem Wunsch der Anwohner der umliegenden Straßen entsprochen, die Wegeverbindung und die naturnah gestalteten Spielpunkte zeitnah zu realisieren.

 

Die Kosten für die Herstellung der Wegeverbindung und der beiden Spielpunkte betragen rd. 80.000 € brutto. Die Volksbank Rhein-Ruhr eG übernimmt davon vertraglich geregelt 30.000 €. Die restlichen Kosten werden aus dem städtischen Haushalt (Wegepro­gramm) beglichen. Die Pflegeleistungen für die Wege-, Grün- und Spielflächen werden durch die OGM, welcher auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt, erbracht.

 

 

 

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Anlagen

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