Beschlussvorlage - B/16/0698-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Fällung eines städtischen Baumes vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung einer LED-Werbeanlage entsprechend der Empfehlung der Baumkommission.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung durch die Baumkommission am 11.02.2015

 

1 Linde, 1 Weide Wehrstraße, Ecke Danziger Straße

 

Sachverhalt:  Der Antragsteller, Betreiber einer Lager-/Veranstaltungshalle und eines Dekorationsunternehmens möchte zusätzlich zu den bereits 10 genehmigten Werbeanlagen an der nordwestlichen Gebäudeseite zur Wehrstraße hin eine LED-Videowand oder alternativ eine weitere Werbeanlage anbringen.

 

Das Errichten oder die Anbringung von Werbeanlagen ist genehmigungspflichtig. Da die Danziger Straße in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen NRW fällt, ist für eine Baugenehmigung die Zustimmung des Landesbetriebes zu jeder Werbeanlage notwendig. Gleiches gilt auch für Teilbereiche der Stichstraßen, hier die Wehrstraße.

 

Die beantragte, jedoch noch nicht genehmigte LED-Videowand an der Fassade zur Wehrstraße wird durch die Kronen von zwei städtischen Laubbäumen, einer Linde und einer mehrstämmigen Weide wahrscheinlich im belaubten Zustand von dem Verkehr auf der Danziger Straße nicht ausreichend sichtbar sein. Daher wandte der Antragsteller sich an die Bezirksbürgermeisterin und stellte einen mündlichen Antrag auf Fällung der beiden Laubbäume.

 

 Beide Bäume sind vital, daher wurde die Fällung der mehrstämmigen Weide von den anwesenden Mitgliedern der Baumkommission einstimmig abgelehnt.

 

 Bezüglich der Linde stimmten die anwesenden Mitglieder der Baumkommission der Fällung vorbehaltlich einer Baugenehmigung bezüglich der Werbefläche zu. Diese Zustimmung begründet sich auch dadurch, dass die Linde, die in großer Konkurrenz zu den anderen Bäumen untergeordnet steht und sich nicht artgerecht entwickeln kann. Eine Großbaumverpflanzung wurde aus fachlicher Sicht abgelehnt.

 

Des Weiteren wurde durch die Baumkommission festgelegt, dass eine Ersatzpflanzung zu leisten ist. Als Ersatzpflanzung wurde festgelegt, dass zwei Feldahornbäume auf der Grünfläche an der Ecke Rolandstraße, Wehrstraße und Dickerstraße gepflanzt werden sollen (Ausfälle durch Sturmschäden). Die Kosten für die Fällung und Ersatzpflanzung trägt der Antragsteller.

 

 

 

 

 

 

 

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