Beschlussvorlage - B/16/0693-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 16.02.2015 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von zehn städtischen Bäumen an dem öffentlich zugänglichen Fußweg vor dem Vereinsgebäude des Kleingartenvereins Ruhraue an der Straßenecke Hönnestraße und Püttstraße.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Fällung von zehn unter dem Schutz der Baumschutzsatzung stehenden Bäumen soll die Gefährdung von starkem Grünastbruch verhindern, der ansonsten im belaubten Zustand zu einer akuten Gefahr wird.

 

Die Ersatzpflanzungen sollen im Umfeld der alten Standorte erfolgen.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Es besteht das Risiko, dass Passanten wiederholt von dem unvorhersehbaren Astbruch der Pappeln verletzt werden. Dieses Risiko steigt im belaubten Zustand enorm an. Nach heutigem Kenntnisstand würde man an dieser Stelle mit viel Publikumsverkehr keine bruchgefährdeten Weichhölzer pflanzen. Die Gefährdung macht eine kurzfristige Fällung notwendig. Die Maßnahme soll vor dem 1. März 2015 abgeschlossen sein.

 

Die Baumkommission hat sich einstimmig für die Rodung der zehn Gehölze ausgesprochen und dafür, dass die zehn Ersatzpflanzungen im Umfeld der alten Standorte erfolgen sollen.

 

 

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