Berichtsvorlage - M/16/0644-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Taschengeldbörse Oberhausen - Ein Projekt und eine Entscheidung des Jugendparlaments Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
- Verantwortung:
- Dez 3 Frau Münich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
09.03.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Seniorenbeirat
|
Anhörung
|
|
|
|
25.03.2015
|
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Jugendparlament Oberhausen
Das Jugendparlament ist die Interessenvertretung der Jugendlichen in Oberhausen und ein Gremium der Stadt Oberhausen. Es vertritt die Interessen der Jugendlichen in der Lokalpolitik und initiiert eigene Projekte und Angebote für Jugendliche. Ein Mitglied des Jugendparlaments hat ein ständiges Antrags- und Rederecht im Jugendhilfeausschuss. Zwei Delegierte sind ordentliche Mitglieder des Kinder- und Jugendrates NRW, der landesweiten Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen.
Am 18. Juni 2014 konstituierte sich das 2. Jugendparlament in Oberhausen. Es besteht aus 30 Mitgliedern, davon sind 13 weiblich und 17 männlich. Das Durchschnittsalter beträgt 15,5 Jahre. Die Legislaturperiode beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl der Mitglieder ist möglich, sofern sie im Wahlalter sind. Die nächste Wahl des Jugendparlaments findet im Mai 2016 statt.
Vorsitzender des Jugendparlaments ist Marcel Winkel, seine Stellvertreterin ist Maren Piunno.
Taschengeldbörsen
Taschengeldbörsen werden als Servicebrücken zwischen Jugend und Alter verstanden. Vordergründig leisten Taschengeldbörsen eine „einfache" Vermittlungstätigkeit, indem sie Jugendliche, die haushaltsbezogene Unterstützungsleistungen gegen ein kleines Taschengeld anbieten und Haushalte älterer oder mobilitätseingeschränkter Menschen zusammenbringen. Darüber hinaus vermitteln sie aber auch Interaktionen zwischen Jung und Alt und leisten somit einen Beitrag zur intergenerativen Begegnung.
In Nordrhein-Westfalen bestehen in zahlreichen Kommunen Taschengeldbörsen. In der Solinger Taschengeldbörse sind mittlerweile ca. 250 Jugendliche und ca. 250 ältere Menschen registriert.
Taschengeldbörse Oberhausen
Dem Jugendparlament wird jährlich ein Budget zur Verfügung gestellt. Die Jugendlichen verfügen über dieses, in Abstimmung mit dem zuständigen städtischen Mitarbeiter und dem gewählten Finanzkomitee des Jugendparlaments, selbst. In der konstituierenden Sitzung des zweiten Jugendparlaments haben die Mitglieder mehrheitlich die Initiierung einer Taschengeldbörse in Oberhausen und deren Finanzierung beschlossen. Bereits das erste Jugendparlament hatte sich mit einer Taschengeldbörse beschäftigt und diese positiv bewertet. Daraufhin hat der Bereich 3-1/Jugend, Bildung einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes NRW gestellt (Position 1.2.4. „Stark durch Beteiligung – Jugendliche gestalten gesellschaftliche Entscheidungsprozesse mit“). Die Projektförderung wurde mit Bescheid vom 29.04.2014 bewilligt und umfasst 80% der Gesamtkosten. Der 20%ige Eigenanteil wird durch das Budget des Jugendparlaments finanziert. Der Projektzeitraum ist vom 01.06.2014 bis 31.03.2015 festgelegt.
Die Gesamtausgaben enthalten den Aufbau einer Website, in die sich Jugendliche und ältere Menschen selbst eintragen oder eintragen lassen können, die Öffentlichkeitsarbeit und die Finanzierung einer Koordinierungsstelle. Über die Koordinierungsstelle werden Jugendliche und ältere Menschen zusammengeführt. Nach Ablauf der Förderperiode soll die Koordinierungsstelle durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen weitergeführt werden. Die Koordinierungsstelle ist in der Sprechzeit (Dienstag und Donnerstag jeweils von 14 bis 18 Uhr) über die Telefonnummer 0208 941 96 78 28 erreichbar. Die Koordinierungsstelle ist bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bürgerzentrum Alte Heid angesiedelt.
Die Taschengeldbörse Oberhausen ist ein Projekt des Jugendparlaments, in Kooperation mit der AWO und gefördert vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Während der Projektlaufzeit hat das Jugendparlament die Perspektive und Interessen der Jugendlichen vertreten. Die AWO tritt als Kooperationspartner auf und hat die Perspektive der älteren Menschen vertreten. Während des Erstellungsprozesses der Website hatten das Jugendparlament und die AWO die Möglichkeit ihre Anforderungen und Ideen an die durchführende Agentur weiterzugeben. Jegliche Vorgaben wurden umgesetzt. Über den aktuellen Umsetzungsstand wurde in den Sitzungen des Jugendparlaments sowie in gemeinsamen Entwurfbesprechungen mit der AWO informiert. In den Besprechungen wurden weitere Anregungen aufgenommen und eingearbeitet. Zusätzlich hat das Jugendparlament ein Foto-Shooting mit Jugendlichen für die Bilderwelt der Website organisiert.
Für die Öffentlichkeitsarbeit der Taschengeldbörse wurden Postkarten gedruckt (siehe Anlage 1). Bei der Erstellung und Auswahl des Layouts wurden das Jugendparlament und die AWO regelmäßig einbezogen. Die endgültigen Motive für die Jugendlichen wurden in der 5. Sitzung des Jugendparlaments beschlossen. Die Postkarten werden an 100 Stellen im Oberhausener Stadtgebiet ausgelegt, an Schulen durch die Jugendlichen verteilt und an Jugendeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände und andere Multiplikatoren weitergegeben. Zudem ist die Taschengeldbörse bei Facebook, den Internetauftritten der Stadt Oberhausen, des Jugendparlaments und der AWO verlinkt.
Bei der endgültigen Entwurfbesprechung am 03.12.2014 nahmen, neben dem Jugendparlament und der AWO, auch die Bundesagentur für Arbeit, das Büro für Chancengleichheit/Bürgerschaftliches Engagement und Leben im Alter, der Bereich Recht und das Strategische IT-Management teil.
Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde die Taschengeldbörse Oberhausen am 09.01.2015 von der Beigeordneten für Familie, Bildung und Soziales Elke Münich, der stellv. Vorsitzenden des Jugendparlaments Maren Piunno und dem Geschäftsführer der AWO Jochen Kamps eröffnet. Die Website ist über die Domain www.tabo.ruhr erreichbar.
Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren. Jobanbieter/-innen sind Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten zu vergeben haben. Die tägliche Arbeitszeit soll 2 Stunden, die wöchentliche 10 Stunden nicht überschreiten. Sowohl Jugendliche als auch Jobanbieter/-in müssen sich bei der Taschengeldbörse anmelden und registrieren lassen.
Das empfohlene Taschengeld beträgt mindestens 5,- Euro pro Stunde. Ein anderer Satz kann individuell zwischen Jobanbieter/-in und Jugendlichem vereinbart werden.
Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinationsstelle. Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jobanbieter/-in und Jobber/-in.
Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden mit allen Beteiligten an der Taschengeldbörse Vorstellungsgespräche geführt. Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden. Minderjährige benötigen für die Teilnahme an der Taschengeldbörse eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Fünf Tage nach dem offiziellen Start der Taschengeldbörse hatten sich bereits neun ältere Personen und zehn Jugendliche registriert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
