Berichtsvorlage - M/16/0685-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalausstattung in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Sylvia Reuter
- Verantwortung:
- Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
09.03.2015
|
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Der Einsatz von Personal in den Kindertageseinrichtungen ist in der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt und in der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) weiter konkretisiert.
Anlage zu § 19 KiBiz
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
| Kinderzahl | Wöchentliche Betreuungszeit | Kindpauschale in Euro | Personal |
a | 20 | 25 Stunden | 4 689,45 | 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkraftstunden (FKS) (1. Wert) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden/Personalkosten (PKS) einschließlich Freistellung |
b | 20 | 35 Stunden | 6 283,69 | 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 20 | 45 Stunden | 8 058,41 | 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen.
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren
| Kinderzahl | Wöchentliche Betreuungszeit | Kindpauschale in Euro | Personal |
a | 10 | 25 Stunden | 9 667,89 | 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS (1. Wert) sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b | 10 | 35 Stunden | 12 971,95 | 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 10 | 45 Stunden | 16 636,96 | 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
| Kinderzahl | Wöchentliche Betreuungszeit | Kindpauschale in Euro | Personal |
a | 25 | 25 Stunden | 3 461,01 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS (1. Wert) sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b | 25 | 35 Stunden | 4 620,20 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS (1. Wert) sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 20 | 45 Stunden | 7 404,64 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS (1. Wert) sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Ergänzend finden sich hierzu in der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) folgende wesentliche Grundlagen zur Personalbemessung in Kindertageseinrichtungen:
§ 6, Abs. 1
Der Personaleinsatz in den Einrichtungen orientiert sich an den Beschreibungen der Gruppenformen in der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz; sie ist die Grundlage für die Personalbemessung. Eine Orientierung an den Standards der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz ist in der Regel dann gegeben, wenn die vorgesehenen Personalstunden (FKS/EKS erster Wert der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz) vorgehalten werden.
§ 6, Abs. 2
Ist aufgrund der Struktur der Einrichtung eine kindbezogene Berechnung erforderlich ergibt sich die Mindestbesetzung pro Kind aus den je Gruppe vorgesehenen Personalstunden (FKS/EKS erster Wert der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz) geteilt durch die Anzahl der Kinder der jeweiligen Gruppenform.
Zur Darstellung der Personalsituation in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen wurde auf den letzten abgeschlossenen Verwendungsnachweis des Kindergartenjahres 2012/13 zurückgegriffen. Die Personalsituation stellt sich bei den unterschiedlichen Trägertypen zusammengefasst wie folgt dar:
|
|
| Pädagogische Personalstellen |
| |
|
|
|
|
|
|
| Anzahl der Kitas | Anzahl Plätze | 1. Wert/ Mindest-besetzung | 1. und 2. Wert/ Mindestbesetzung plus sonstige Personalkraftstunden | IST |
| |||||
| 78 | 5.506 | Vollzeitstellen | Vollzeitstellen | Vollzeitstellen |
städt. Träger | 18 | 1.738 | 153,67 | 184,95 | 176,66 |
|
|
|
|
|
|
konfessionelle Träger | 42 | 2.528 | 239,72 | 288,15 | 247,55 |
|
|
|
|
|
|
andere freie Träger | 10 | 605 | 59,95 | 72,73 | 72,44 |
|
|
|
|
|
|
Elterninitiativen | 8 | 635 | 63,94 | 77,68 | 71,63 |
|
|
|
|
|
|
Bei der Berücksichtigung von Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungszeiten des pädagogischen Personals stellt sich das Bild bei den einzelnen Trägern unterschiedlich dar. Generell werden nicht bei allen Fehlzeiten, z. B. einzelne Krankentage Vertretungskräfte eingesetzt. Allerdings nehmen die Träger die Möglichkeit der Nachbesetzung z. B. aufgrund von Schwangerschaften und eines damit häufig verbundenen individuellen Beschäftigungsverbotes wahr, da dies kostenneutral erfolgt. Die Besetzung von zeitlich befristeten Vertretungsstellen gestaltet sich aufgrund des wachsenden Fachkräftemangels zunehmend schwierig.
Im Hinblick auf die Verwendung der zum 01.08.2014 im KiBiz eingeführten Verfügungspauschale zur Unterstützung des pädagogischen Personals sind die Träger in unterschiedlichen Überlegungen, in welcher Form dieses umgesetzt werden soll, z. B. Bildung von Vertretungspools oder Beschäftigung nicht pädagogischer Kräfte, wie z. B. Hauswirtschaftskräfte.
Maßnahmen zur physischen und psychischen Gesunderhaltung von Mitarbeitern/innen in Kindertageseinrichtungen sind bei allen Trägern ein fester Bestandteil von Personalentwicklungsmaßnahmen. Hierzu gehören kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsangebote sowie ein betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Einzelne Träger wie z. B. die Stadt Oberhausen haben für die Personengruppen der pädagogischen Kräfte einen Gesundheitszirkel eingeführt, der sich fortlaufend mit der Weiterentwicklung von gesundheitsfördernden bzw.
–erhaltenden Maßnahmen beschäftigt. Andere Träger nehmen aktuell an unterschiedlichen Projekten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen teil.
Gesundheitsfördernde Ausstattungen von Kindertageseinrichtungen wie z. B. erwachsenengerechte Stühle für das Personal, rückenschonende Wickeltische sowie mobile Möbel sind in den Kindertageseinrichtungen teilweise vorhanden bzw. werden sukzessive angeschafft.
Bei Neueinrichtungen von Kindertageseinrichtungen ist im baulichen Bereich der Einbau von Schallschutzdecken inzwischen zum Standard geworden. Darüber hinaus beziehen die Träger Maßnahmen zum Lärmschutz in ihre Planungen zur Sanierung bzw. Renovierung bestehender Kindertageseinrichtungen mit ein.
