Beschlussvorlage - B/16/0681-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Fassaden- und Innenhofprogramm im Rahmen des Bund-Länder -Programms "Soziale Stadt NRW" - Stadtteilprojekt Lirich
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Anne Krohn
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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11.03.2015
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Konsequenzen
Bezug
- Ratsbeschluss vom 17. November 1997 , Drucksache Nr. A/97/1904, zur Zuständigkeit der Bezirksvertretungen für Stadtteilprojekte.
- Ratsbeschluss vom 26.06.2000, Drucksache Nr. B/00/790, Lirich als zweiten Stadtteil in das Landesprogramm Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf zu beantragen.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Mit der Richtlinie des Fassaden – und Innenhofprogramms Lirich regelt die Stadt Oberhausen die Vergabe finanzieller Zuschüsse an die Antragsteller. Ziel des Programms ist die Verbesserung des Wohnumfelds und des Erscheinungsbildes des Stadtteils Lirich. Mit dem Fassaden und Innenhofprogramm wurden in Lirich bisher rund 100 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 660.000 € umgesetzt.
Die Stadt Oberhausen erhielt Anfang Dezember 2014 im Rahmen des Programms Soziale Stadt Lirich einen Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf. Darin enthalten sind weitere Fördermittel für das Fassaden – und Innenhofprogramm in Höhe von 195.000 Euro.
Im vorliegenden Zuwendungsbescheid wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Richtlinie bezogen auf zwei Punkte zu ändern ist. Einerseits verkürzt sich die Zweckbindungsfrist von 15 auf 10 Jahre. Zudem ist in den Richtlinien ein Hinweis aufzunehmen, wonach bei einer Zuwendung von mehr als 100.000,00 EUR Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben sind und dazu mindestens drei Angebote einzuholen sind.
Die geänderte Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Die notwendigen Änderungen sind kursiv und fett dargestellt.
Die durch die BV Alt-Oberhausen beschlossene Richtlinie tritt nach erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,5 kB
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