Beschlussvorlage - B/16/0680-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Bund-Länder –Programms „Soziale Stadt NRW“ – Stadtteilprojekt Lirich

 

Bezug

 

- Ratsbeschluss vom 26.06.2000, Drucksache Nr. B/00/790, Lirich als zweiten Stadtteil in  das Landesprogramm Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf zu beantragen.

 

 

 

- Ratsbeschluss vom 17. November 1997 , Drucksache Nr. A/97/1904, zur   Zuständigkeit  der Bezirkvertretungen für Stadtteilprojekte.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

 

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

Die Stadt Oberhausen hat einen Eigenanteil von 20 % bei der Vergabe von Mitteln des Verfügungsfonds Lirich zu tragen.

 

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen unterstützt mit dem Verfügungsfonds Lirich - Aktionen, Veranstaltungen und kleinere Projekte in Lirich, die von Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Einrichtungen in Lirich umgesetzt werden. Ein Ziel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil.

 

Der Höchstzuschuss je Projektantrag beträgt 2.000 €, wobei die Stadt Oberhausen den kommunalen Eigenanteil von 20% trägt.

 

Der Beirat Lirich entscheidet über die Vergabe der Mittel.

 

Der Verfügungsfonds ersetzt das Quartiersbudget mit dem seit Mitte 2005 100  Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 130.000 € in Lirich gefördert wurden.

 

Die Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Diese tritt nach Beschluss der Bezirksvertretung  Alt-Oberhausen und erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft. 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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