Beschlussvorlage - B/16/0680-01
Grunddaten
- Betreff:
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Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Bund-Länder -Programms "Soziale Stadt NRW" - Stadtteilprojekt Lirich
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Anne Krohn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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11.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Bund-Länder –Programms „Soziale Stadt NRW“ – Stadtteilprojekt Lirich
Bezug
- Ratsbeschluss vom 26.06.2000, Drucksache Nr. B/00/790, Lirich als zweiten Stadtteil in das Landesprogramm Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf zu beantragen.
- Ratsbeschluss vom 17. November 1997 , Drucksache Nr. A/97/1904, zur Zuständigkeit der Bezirkvertretungen für Stadtteilprojekte.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen unterstützt mit dem Verfügungsfonds Lirich - Aktionen, Veranstaltungen und kleinere Projekte in Lirich, die von Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und Einrichtungen in Lirich umgesetzt werden. Ein Ziel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil.
Der Höchstzuschuss je Projektantrag beträgt 2.000 €, wobei die Stadt Oberhausen den kommunalen Eigenanteil von 20% trägt.
Der Beirat Lirich entscheidet über die Vergabe der Mittel.
Der Verfügungsfonds ersetzt das Quartiersbudget mit dem seit Mitte 2005 100 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 130.000 € in Lirich gefördert wurden.
Die Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Diese tritt nach Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen und erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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