Antragsvorlage - A/16/0638-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache A/16/0618-01 - Prüfauftrag an die Verwaltung: Stadtgrün stärken und Baumschutz fokussieren
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion
- Verantwortung:
- D. Schranz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt bekennt sich zum Baumschutz als Aufgabe für die ganze Stadtgesellschaft.
Um die Praktikabilität zu erhöhen und viele in der Vergangenheit gestellte Anträge unnötig zu machen und somit die personellen Kapazitäten der Umweltverwaltung für andere Aufgaben zu entlasten, beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, eine Überarbeitung der Baumschutzsatzung gemäß der Anlage vorzubereiten und dem Rat vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung
In Zeiten des Klimawandels ist es nicht nur nicht ratsam, sondern es verbietet sich geradezu auf die klimatischen Leistungen von Bäumen zu verzichten und die Antrags- und Genehmigungspflicht für Baumfällungen auf privaten Grundstücken ganz auszusetzen.
Ein ausgewachsener Baum „verarbeitet“ am Tag ca. 20 kg CO2 und produziert dabei bis zu 15 kg Sauerstoff (der Bedarf von ca. 10 Menschen), er verdunstet täglich ungefähr 300 bis 400 Liter Wasser und trägt damit dazu bei, die Stadtluft atembar zu halten, im Schatten eines Baumes ist es kühler und damit besonders für ältere oder an Atemwegserkrankungen leidende Menschen und für Kinder erträglicher. Nebenbei filtert ein Baum jeden Tag einige Kilo Bakterien, Pilzsporen und Staub aus der Luft.
Die Stadt Oberhausen hat seit über drei Jahrzehnten eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung), welche sich umfänglich bewährt hat. Eine Genehmigungsquote von über 90 % zeigt, dass berechtigten Fällanträgen auch stattgegeben wird. Um die Satzung weiter zu entbürokratisieren und bürgernäher zu gestalten ist es sinnvoll, gerade die immer wiederkehrenden berechtigten Fällgründe aus der geltenden Satzung zu entfernen. Hierzu zählen folgende Fällgründe:
- Allergiegründe (Birken und Pappeln)
- Gebäude- und Rohrleitungsschäden (Abstandsregelung)
- statische Gründe (durchgewachsene, eng stehende Fichtenreihen)
- abgestorbene und absterbende Bäume.
Bäume, die unter einen dieser Fällgründe fallen, können in Zukunft gemäß dem neuen Paragraph 3, Abs. 3 der Baumschutzsatzung ohne Fällantrag und ohne eine Verpflichtung zur Nachpflanzung vom Eigentümer entfernt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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