Beschlussvorlage - B/16/0635-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

beim Auftrag 130001130200 – Bebaute Grundstücke –

beim Sachkonto 529136 LVZ 10 Unterhaltung Grün-/Freiflächen

in Höhe von 428.654,13 EUR zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen

beim Auftrag 110016010100 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen

beim Sachkonto 414100 Zuweisungen vom Land

in entsprechender Höhe gemäß Zuwendungsbescheid vom 20.11.2014 des Ministeriums für Inneres und Kommunales.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Schreiben vom 19.01.2015 hat die OGM GmbH über Sonderleistungen zur Sturmschadenbeseitigung (ELA) der Stadt Oberhausen einen Betrag in Höhe von 1.262.048,73 EUR - brutto - in Rechnung gestellt.

 

Konsequenterweise haben diese Arbeiten zu Minderleistungen im Hinblick auf die im LVZ 10 Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen und öffentlichen Grünflächen auf Friedhöfen vereinbarten Leistungen geführt. Die betragliche Darstellung der Minderleistungen konnte erst nach Abstimmung mit der OGM GmbH am 02.02.2015 erfolgen. Demnach ergeben sich Minderleistungen in Höhe von 700.331,60 EUR - netto - , 833.394,60 EUR - brutto -.

 

Somit verbleibt ein Mehraufwand von 428.654,13 EUR, zu dessen Zahlung die Stadt Oberhausen gegenüber der OGM GmbH verpflichtet ist. Daher sind überplanmäßige Mittel in gleicher Höhe bereitzustellen, die zu 100 % durch die Landeszuweisung gedeckt sind. Dies führt daher nicht zu einer tatsächlichen Belastung des städtischen Haushaltes.

 

Aufgrund der zuvor geschilderten zeitlichen Abläufe und der terminlichen Notwendigkeiten im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 war eine Vorberatung im Umweltausschuss, Finanz- und Personalausschuss sowie Hauptausschuss nicht mehr zu realisieren und führt zu der kurzfristigen Beschlussvorlage bzw. Tischvorlage für den Rat der Stadt.

 

Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Landeszuweisung bereits am 15.12.2014 als Ertrag/Einzahlung im Haushalt 2014 vereinnahmt wurde und folgerichtig die entsprechende Aufwands-/Auszahlungsposition auch im Haushalt 2014 abgebildet werden muss.

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