Beschlussvorlage - B/16/0626-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.Der Rat verzichtet in dieser Angelegenheit gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 42.000 € im NKF Haushalt bei dem Auftrag 460001110200 – Sach- und Haftpflichtversicherungen u. a. Sachkonto 544151 –- OGM Rechnungen / LVZ 5 zu.

 

Deckungsvorschlag

 

Als Deckungsvorschlag können gemacht werden nicht benötigte Mittel in Höhe von 42.000,00 € bei dem Auftrag 4600001110200 – Sach- und Haftpflichtversicherungen u. a. Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/0386-01, Ratssitzung vom 17.11.2014

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

1. Ausgangslage:

 

Die vorliegende Angelegenheit entspricht nach ihren Rahmenbedingungen dem im Rahmen der Drucksache Nr. B/16/0386-01 dem Rat in seiner Sitzung vom 17.11.2014 vorgelegten Sachverhalt:

 

Bereits für das Haushaltsjahr 2014 war bedingt durch die neue Vertragssituation zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM (Vertrag über das Immobilien-/Flächenmanagement / LVZ 5) und nach Abstimmung mit dem Bereich 1-1/Finanzen in 2013 vorgesehen gewesen, dass für die beiden neu eingerichteten Sachkonten 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 und 544150 – Sonstige Schäden eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet werden sollte. Dadurch hätten bei dem Sachkonto 544151 mit einem Ansatz von 533.680,00 € und dem Sachkonto 544150 mit einem Ansatz von 466.320,00 € wie in den Vorjahren insgesamt Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € zur Verfügung gestanden. Nach Abstimmung mit dem Bereich 1-1/Finanzen hat sich jedoch ergeben, dass eine gegenseitige Deckungsfähigkeit für das Haushaltsjahr 2014 versehentlich nicht eingerichtet wurde. Um den Ansatz für das Sachkonto 544151 – OGM Rechnungen / LVZ 5 im Haushaltsjahr 2014 nochmals erhöhen zu können, besteht somit ausschließlich die Möglichkeit einen weiteren überplanmäßigen Aufwand zu beantragen.

 

Bereits am 23.10.2014 wurde aufgrund der Vorlage von seinerzeit anzuweisenden OGM Rechnungen gemäß LVZ 5 ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 330.000,00 € beantragt und durch den Rat in seiner Sitzung vom 17.11.2014 beschlossen (Drucksache Nr. B/16/0386-01).

 

Dadurch wurde der ursprüngliche Ansatz in Höhe von 533.680,00 € um den Betrag von 330.000,00 € auf insgesamt 863.680,00 € erhöht.

 

 

2. Verzicht auf Vorberatung (Beschlussvorschlag zu 1.):

 

Der nunmehr beantragte und mit einem entsprechenden Deckungsvorschlag versehene überplanmäßige Aufwand beträgt 42.000,00 € und liegt somit der Höhe nach grundsätzlich in der Entscheidungszuständigkeit des Kämmerers. Nach Auskunft des Bereichs 1-1/Finanzen entspricht es jedoch der Verwaltungspraxis, dass, sofern der Rat in einem Haushaltsjahr bereits in Bezug auf ein konkretes Sachkonto einen Beschluss über einen überplanmäßigen Aufwand gefasst hat, weitere Entscheidungen über überplanmäßige Aufwendungen in Bezug auf dieses Sachkonto auch durch den Rat zu treffen sind, unabhängig von der Höhe des Aufwands im Einzelfall.

 

Da nach dem bisherigen Informationsstand des Rechtsbereichs der 04.02.2015 als letzter möglicher Buchungstag für den Haushalt 2014 vorgesehen war, erschien die Fertigung einer Drucksache für die Sitzungsfolge Februar 2015 (Ratstermin nach dem 04.02.2015) nicht zielführend.

 

In der 4. KW 2015 wurde jedoch vom Bereich 1-1/Finanzen mitgeteilt, dass auch noch unmittelbar nach einer - ggf. zustimmenden - Beschlussfassung des Rates über diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 09.02.2015 (dies ist allerdings insofern tatsächlich der letzte mögliche Zeitpunkt) eine Buchung der entsprechenden Zahlungen im Haushalt 2014 möglich ist. Vor diesem zeitlichen Hintergrund war allerdings die rechtzeitige Erstellung, Unterzeichnung und Versendung dieser Drucksache zwar für die Ratssitzung am 09.02.2015, nicht jedoch für die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 26.01.2015 möglich.

 

Da jedoch der Sachverhalt dem Grunde nach mit demjenigen, der sich aus der Drucksache Nr. B/16/0386-01 ergibt, identisch ist, hat die Verwaltung gegen einen Verzicht auf Vorberatung keinerlei Bedenken und bittet den Rat, diese Einschätzung zu teilen sowie entsprechend zu beschließen.

 

 

3. Überplanmäßiger Aufwand (Beschlussvorschlag zu 2.):

 

Zunächst wird nochmals auf die Ausführungen zu 1. („Ausgangslage“) Bezug genommen; ergänzend wird der Beschlussvorschlag zu 2. wie folgt begründet:

 

Aufgrund einer Vielzahl von bisher in 2014 eingetretenen Schadenfällen im Bereich der Gebäude- u. Inventar-Versicherungen (Sachversicherungen), insbesondere bei den Risiken Leitungswasser und Sturm (Sturm Ela v. 09.06.2014) ist ein erhöhtes Schadenaufkommen entstanden. Im Zusammenhang mit der Schadenbeseitigung bzgl. der Versicherungsschäden gem. LVZ 5 des Vertrages über das Immobilien-/Flächenmanagement durch die OGM sind bisher 863.082,28 € aus dem Sachkonto 544151 an die OGM gezahlt worden, so dass bei einem Ansatz in Höhe von 863.680,00 € noch Restmittel in Höhe von 597,72 € zur Verfügung stehen.

 

Damit im Rahmen der Schadenabwicklung von Versicherungsschäden fortlaufend eingehende und weitere bereits vorliegende OGM Rechnungen gem. LVZ 5 auch noch aus dem Haushalt 2014 bezahlt werden können, werden nach Ermittlung des entsprechenden Bedarfs bei dem Sachkonto 544151 zusätzliche Mittel in Höhe von 42.000,00 € benötigt.

 

Aufgrund der bestehenden vertraglichen Zahlungsverpflichtung der Stadt Oberhausen gegenüber der OGM könnten nicht beglichene Schadenbeseitigungskosten von der OGM eingeklagt werden.

 

Der überplanmäßige Aufwand ist bereits vor der ab dem 16.10.2014 verhängten Haushaltssperre entstanden.

 

Auf Grund des nachstehenden Deckungsvorschlages ergeben sich keine -insbesondere negativen- finanziellen Konsequenzen für den Haushalt 2014. Für das Haushaltsjahr 2015 ist die Einrichtung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit (Deckungsring) zu den beiden o. g. Sachkonten bereits vorgesehen bzw. berücksichtigt.

 

 

Deckungsvorschlag

 

Als Deckungsvorschlag können gemacht werden nicht benötigte Mittel in Höhe von 42.000,00 € bei dem Sachkonto 544150 – Sonstige Schäden.

 

 

 

 

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