Antragsvorlage - A/16/0623-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Verschiebung des für den 08. März 2015 vorgesehenen Ratsbürgerentscheides, sofern die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs” nicht unverzüglich veröffentlicht wird.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Voraussetzung für einen rechtmäßigen Ratsbürgerentscheid sind rechtzeitige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger als Entscheider sowie eine durch die öffentlichen Zuwendungsgeber genehmigte und freigegebene „Standardisierte Bewertung”.

 

Die „Standardisierte Bewertung” wurde im November 2014 an die Vertreter des Bundes und des Landes zur Prüfung übergeben. Durch E-Mail vom 16. Dezember 2014 teilte der Geschäftsführer der Stoag, Herr Peter Klunk, der Fraktion Bündnis Oberhausener Bürger mit, dass die Freigabe der „Standardisierten Bewertung” noch nicht erteilt sei. Herr Klunk sagte einer Einsichtnahme zu, sobald diese Freigabe vorliege. Bisher hat die BOB-Fraktion keine Einladung erhalten, so dass davon auszugehen ist, dass bis heute keine Freigabe der „Standardisierten Bewertung” durch die Zuwendungsgeber erteilt wurde.

 

Der Ratsbürgerentscheid zur Fortführung der Straßenbahnlinie 105 begründet sich mit wesentlichen Fakten auf die „Standardisierte Bewertung”. Insbesondere wird ein Nutzen-Kosten-Indikator von 2,04 unterstellt. Sollte aber die Plausibilitätsüberprüfungen durch die Zuwendungsgeber zu einer Änderung der bisher veröffentlichten Annahmen der „Standardisierten Bewertung” führen, ändern sich ebenso die Entscheidungsgrundlagen für den Antrag auf Ratsbürgerentscheid gravierend.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

 

Kurzfassung

 

 

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