Antragsvorlage - A/16/0622-01
Grunddaten
- Betreff:
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Unverzügliche Veröffentlichung der "Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs" zur Fortführung der Straßenbahnlinie 105 als wichtige Entscheidungsgrundlage der Bürgerinnen und Bürger für den Ratsbürgerentscheid am 08. März 2015.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB-Fraktion
- Bearbeitung:
- Christina Janzen
- Verantwortung:
- Karl-Heinz Mellis
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die unverzügliche Veröffentlichung der „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs” zur Fortführung der Straßenbahnlinie 105 als wichtige Entscheidungsgrundlage der Bürgerinnen und Bürger für den Ratsbürgerentscheid am 08. März 2015.
Sachverhalt
Begründung
Um kommunales Handeln gegenüber dem Bürger transparent zu gestalten und ihn an diesen Prozessen beteiligen zu können, ist es notwendig, Informationen umfassend, direkt und unverfälscht zur Verfügung zu stellen. Dies gilt erst recht für den Ratsbürgerentscheid zur Linie 105.
Die unverzügliche Veröffentlichung der „Standardisierten Bewertung” verfolgt genau diesen Zweck. Denn sie bildet die Entscheidungsgrundlage für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel.
Die „Standardisierte Bewertung” dient dazu, die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des betreffenden Investitionsvorhabens und damit die Förderwürdigkeit durch öffentliche Zuwendungsgeber nachzuweisen. Des Weiteren soll dem Aufgabenträger bzw. Antragsteller die ihn betreffenden finanziellen Auswirkungen in Form einer Folgekostenrechnung aufgezeigt werden.
Die Entscheidungshoheit über die Fortführung der Straßenbahnlinie 105 wird durch den Ratsbürgerentscheid am 08. März 2015 vom Rat der Stadt Oberhausen auf die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt übertragen, so dass diese zwingend rechtzeitig vor der Abstimmung über diese Entscheidungsgrundlage verfügen müssen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
