Antragsvorlage - A/16/0621-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit einer Krankenkasse einen Vertrag gem. § 264 Abs. 1. SGB V abzuschließen. Flüchtlingen soll somit zukünftig prinzipiell eine Krankenversicherungskarte ausgehändigt werden.

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Bisher müssen sich Flüchtlinge im Krankheitsfall an die Stadt wenden und dort eine Kostendeckungszusage beantragen, bevor sie einen Arzt aufsuchen können. Das führt zu unnötigen Verzögerungen. Kranke Menschen gehören direkt zum Arzt und nicht auf ein Amt.

Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben ohne Umwege zum Arzt zu gehen, bedeutet diskriminierungsfreier und unbürokratischer Zugang von Krankenversicherungsleistungen für alle LeistungsempängerInnen nach dem AsylbLG und Entlastung für die Verwaltung.

Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie die Kreisfreien Städte wie Bonn oder Rostock haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

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