Antragsvorlage - A/16/0618-01
Grunddaten
- Betreff:
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Prüfauftrag an die Verwaltung: Stadtgrün stärken und Baumschutz fokussieren
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Heiko Blumenthal
- Verantwortung:
- Große Brömer , Wittmann , Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, durch Optimierung und Fokussierung der Baumschutzsatzung personelle Kapazitäten in der Umweltverwaltung verstärkt für Grünplanung und deren Umsetzung sowie Beratungsaufgaben zur Verfügung stellen zu können.
Die Baumschutzsatzung wird bis März 2015 überarbeitet mit der Zielsetzung, dass zum einen die Antrags- und Genehmigungspflicht für private Wohngrundstücke ausgesetzt wird und zum anderen ein wirksamer Baumschutz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und Bauträgervorhaben sowie bei Wohnanlagen z.B. von Genossenschaften und Unternehmen ermöglicht wird, mit verstärktem Akzent auf den Erhalt schützenswerter Bäume, ggf. auch unter Ausweitung der Schutzwirkung (Arten, Alter, Erscheinungsbild, Ensemble), und unter Beibehaltung des Schutzes im öffentlichen Raum.
Ziel ist daher, den Baumbestand in der Stadt durch Neupflanzungen und Alleenprogramm deutlich zu vermehren; die erforderlichen Ressourcen werden im Gesamthaushalt (d.h. dezernatsübergreifend) bereitgestellt.
Oberhausen strebt die vermehrte Berücksichtigung im Pflanzgutprogramm des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) im Blick auf heimische Bäume und Sträucher sowie Obstwiesen an und prüft die Möglichkeit ergänzender städtischer Anreizprogramme, insbesondere auch in Kooperation mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet.
Fördermöglichkeiten durch Landesprogramme für integriertes Stadtgrün bzw. Maßnahmen oder Wettbewerbe für Fassadenbegrünung sind zu nutzen bzw. auszuloben.
Wichtig ist, dass ein Kommunikations- und Erläuterungskonzept mit Bürger/-innen für Baumfällungen und Ersatzpflanzungen bei Einzelbäumen, Alleen und Waldgebieten, insbesondere bei Straßenbaumaßnahmen, umgesetzt wird. Baumpflege- und Verjüngungsmaßnahmen in städtischen Anlagen oder bewaldeten Bereichen unterliegen frühzeitig der bürgerschaftlichen Mitwirkung und werden in der Umsetzung und Umsetzungsqualität eng durch das Umweltdezernat begleitet.
