Beschlussvorlage - B/16/0627-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel beim Produkt 011302 (Bebaute Grundstücke) und der Kostenart 529138 (Leistungsverzeichnis 9, Haustechnischer Dienst)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1.Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt stimmt einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 150.000,00 EUR beim Auftrag 130001130200 (Bebaute Grundstücke) und der Kostenart 529138 (Leistungsverzeichnis 9, Haustechnischer Dienst) zu.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen der OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 d.
Sachverhalt
Begründung
Zu 1.:Die Rechnung der OGM GmbH zum Leistungsverzeichnis 9, Haustechnischer Dienst, für Dezember 2014 erforderte eine intensive Prüfung durch die Bereiche 0-7/strategisches Immobilienmanagement und 1-1/Finanzen, die erst jetzt abgeschlossen werden konnte. Eine fristgemäße Vorlage für den am 26.01.2015 stattfindenden Finanz- und Personalausschuss war somit nicht möglich.
Zu 2.: Im Rahmen der Neufassung der Verträge zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH wurde der Haustechnische Dienst im Leistungsverzeichnis 9 neu geregelt. Die Budgetplanung hat sich am Plan 2013 orientiert.
Aufgrund der veränderten Leistungsbeziehungen zur OGM GmbH konnten jedoch keine Erfahrungswerte zugrundegelegt werden. Insbesondere für die ab 2014 im Leistungsverzeichnis 9 enthaltenen Speditionsdienstleistungen war keine genaue Planung möglich. Ebenso hat der im Jahr 2014 erfolgte Ausbau von Asylbewerberstandorten zu erhöhten Kosten beim Haustechnischen Dienst geführt.
Da somit höhere unabweisbare Aufwendungen als geplant entstanden sind, ist zur Begleichung der OGM-Rechnung für Dezember 2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
