Berichtsvorlage - M/16/0595-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

  • Allgemeines

 

Der RVR beteiligt die Städte und Kreise im Verbandsgebiet seit Mai 2011 im Rahmen des so genannten regionalen Diskurses intensiv an der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr. Eine zentrale Aufgabe ist hierbei die Bestimmung des Sied­lungsraumes, d.h. der künftigen Wohn –und Wirtschaftsflächen.  Dieses Verfahren erfolgt in mehreren in einander greifenden Schritten. Der vorliegende Bericht erläutert die einzelnen Elemente und zeigt erste erkennbare Daten und Fakten auf.

 

  • Flächeninformationssystem ruhrFIS

 

Das Flächeninformationssystem ruhrFIS dient der Raumbeobachtung. Der RVR nimmt diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe im Rahmen seiner Funktion als Regionalplanungsbehörde wahr. In ruhrFIS werden u.a. die zur Verfügung stehenden Flächenpotenziale, d.h. die für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehenden Flä­chenreserven im Dialog mit den Städten erfasst und bewertet. Für die Stadt Oberhausen sind auf der Grundlage einer RVR- Voranalyse i.d.R. über 500 Einzel­flächen zu prüfen und zu bewerten. Die Ersterhebung der Daten erfolgte im Jahr 2011. Eine Aktualisierung ist alle drei Jahre vorgesehen. Die erste Aktualisierung im Jahr 2014 wurde kürzlich abgeschlossen. Die mit dem RVR inzwischen abgestimm­ten Flächenreserven für Wohnbau- und Wirtschaftsflächen in Oberhausen stellen sich wie folgt dar:

 

  •               Reserve Wohnbauflächen: 50,9ha
  •               Reserve Wirtschaftsflächen:62,5ha

 

(Hierbei handelt es sich um Nettoflächen, d.h. ohne Erschließungs-, Begrünungs- bzw. Siche­rungsflächen etc.)

 

Die Flächenbewertung erfolgt hierbei für Flächen, die größer als 2.000qm sind. Im Bereich der Wohnbauflächen ergibt sich damit ein relativ zutreffendes Bild über die zur Verfügung stehenden Flächenreserven, denen noch weitere Potenziale aus der Neu- bzw. Wiedernutzung von so genannten Baulücken hinzugerechnet werden können. Obwohl durch die Städte im Rahmen von ruhrFIS bereits Einschätzungen über die Verfügbarkeit von Flächen abgegeben werden können, handelt es sich dennoch um theoretische Flächengrößen, da letztlich die tatsächliche Verfügbarkeit von der Investitionsbereitschaft einer Vielzahl von Einzeleigentümern abhängig ist.

Deutlicher wird dieses im Zusammenhang mit der Betrachtung der Wirtschaftsflä­chen. Die RVR-Tochter Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH (WMR) hat im Rahmen des gewerblichen Flächenmanagements Ruhr aufgezeigt, dass die im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (RFNP/FNP) in Ansatz gebrachten Flä­chenkontingente keineswegs identisch sind mit dem faktisch verfügbaren Flächen­volumen (WMR: Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr –Marktbericht-, Mülheim a. d. Ruhr 2013). Vielfach stehen der tatsächlichen Nutzbarkeit von geplanten Wirt­schaftsflächen erhebliche Restriktionen entgegen. So führen z.B. Hindernisse wie die mangelnde Verkaufsbereitschaft von Eigentümern, die Nähe zur Wohnbebauung, topographische Gegebenheiten, Leitungsrechte etc. in zahlreichen Fällen zu der fak­tischen Nicht-Nutzbarkeit von Flächen für gewerblich/industrielle Zwecke. Für Oberhausen zeigt der vorgenannte WMR- Marktbericht einen Anteil von ca. 25ha an Flächen mit schwerwiegenden Restriktionen auf. Im Vergleich mit den o.g. Wirt­schaftsflächenreserven von 62,5ha (netto) wäre somit ein erheblicher Anteil faktisch nur sehr schwer oder gar nicht mobilisierbar. Neue Entwicklungschancen können sich hier im Bereich der ehem. Zeche Sterkrade ergeben. Diese Fläche wird vom RVR auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts noch vollständig als Flächen­reserve für den Wohnungsbau geführt.  Der Rat der Stadt hat in seinem Grundsatz­beschluss zur Stadtentwicklung im Sept. 2013 für diesen Bereich ausdrücklich als neues Planungsziel auch eine gewerbliche Entwicklung im Rahmen einer wohnver­träglichen Mischnutzung vorgegeben. Zur Anpassung der ruhrFIS- Kategorisierung ist die Entwicklung entsprechender Bauleitplanung erforderlich.

Ein Vergleich der aktuellen ruhrFIS- Daten mit den Daten aus 2011 ist im Übrigen nur sehr eingeschränkt möglich, da die vom RVR aktuell zur Verfügung gestellten Aus­gangsdaten nicht deckungsgleich mit den abgestimmten Daten aus der Ersterhebung sind. So wurden 2014 allein vom RVR über 80 zusätzliche Flächen in die Bewertung eingebracht.

 

  • Berechnung der Siedlungsbedarfe

 

Als nächster Schritt wurde im Sommer 2014 vom RVR ein Berechnungsmodell vor­gestellt und im Folgenden in einer Arbeitsgruppe abgestimmt, an der ebenfalls die Städte und Kreise beteiligt waren. Auf Basis dieses Berechnungsmodells wird er­mittelt, welche prognostizierten Flächenbedarfe die einzelnen Städte in den Berei­chen Wohnen und Wirtschaft bis zum Jahr 2030 haben. Als Eingangsfaktoren wer­den im Bereich der Wohnbedarfe u.a. die Entwicklungen von Bevölkerung und Haus­halten berücksichtigt sowie die bestehenden Wohnbaudichten als auch vorhandene Leerstände.

Wesentliche Grundlage für die Bedarfsprognose zur Ermittlung der künftig vorzuhal­tenden Gewerbe- und Industrieflächenreserven bilden dagegen die Wirtschaftsflä­chenverbräuche in den vergangenen Jahren. Die Entwicklungen bei den sozialversi­cherungspflichtig Beschäftigten sowie bei den Arbeitslosen bilden hier weitere Ein­flussfaktoren.

Den berechneten Bedarfen bzw. Bedarfskontingenten werden dann die tatsächlich vorhandenen Flächenreserven aus ruhrFIS  gegenüber gestellt. Hierbei können sich Unterdeckungen oder Flächenüberhänge ergeben. Für Oberhausen zeichnet sich derzeit sowohl bei den Wohnbauflächen als auch bei den Wirtschaftsflächen ein na­hezu ausgeglichenes Bild ab:

 

Wohnbaulandbedarf:              53,1haWirtschaftsflächenkontingent:              64,7ha

Wohnbaureserven (ruhrFIS):              50,9ha              Wirtschaftsflächenreserven (ruhrFIS)              62,5ha

> Handlungsbedarf (netto):              +2,2ha              > Handlungsbedarf (netto):              +2,2ha

 

Die errechneten Netto- Handlungsbedarfe erhalten noch Zuschläge auf der Ebene der Flächennutzungsplanung (Bruttoflächen) und weitere Zuschläge auf der Ebene der Regionalplanung (Entwicklungsrahmen). Diese Zuschläge bewegen sich jeweils im Bereich von 20-30%. Für Oberhausen ergeben sich damit folgende Gesamtflä­chenbedarfe:

 

Wohnbauflächenbedarf Flächennutzungsplanung:              54,1ha

Wohnbauflächenbedarf Regionalplanung:              54,7ha

 

Wirtschaftsflächenkontingent Flächennutzungsplanung:              65,2ha

Wirtschaftsflächenkontingent Regionalplanung:              65,8ha

 

Neben den errechneten Kontingenten der kommunalen Wirtschaftsflächen hält der RVR noch ein Flächenkontingent für regionale Kooperationsstandorte vor. Gemein­same Entwicklungen auf diesen Flächen sollen den kommunalen Flächenkontingen­ten nicht angerechnet werden. Derzeit werden zwischen dem RVR und Vertretern der Städte sowie Kreise die Rahmenbedingungen abgestimmt.

 

Da die RFNP-Städte in einem besonderen planerischen Zusammenhang stehen, soll dem RVR vorgeschlagen werden, das RFNP- Gebiet als gemeinsamen Bedarfsraum anzusehen. Damit könnten innerhalb der Planungsgemeinschaft Ansiedlungsvorha­ben deutlich flexibler durchgeführt werden, da im Saldo immer das Gesamtflächen “-Konto“ betrachtet würde. Diese Vorgehensweise käme auch der Tatsache entgegen, dass ein erster interner Vergleich unter den RFNP-Städten eine sehr unterschied­liche Verteilung von Flächenunterdeckungen bzw. Flächenüberhängen gezeigt hat. Der Lenkungskreis der Städteregion Ruhr 2030 hat sich in seinen Sitzungen im September sowie November 2014 zur Bildung eines gemeinsamen Bedarfsraums grundsätzlich positiv geäußert. Auch der RVR hat bereits auf informellem Wege ein erstes positives Signal abgegeben. Das weitere Vorgehen soll innerhalb der Pla­nungsgemeinschaft sowie mit dem RVR abgestimmt werden. Die Vorteile kämen zu einem späteren Zeitpunkt auch dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) zu Gute, der nach Wegfall der Regionalplanebene des RFNP von den Städten gemein­sam weiter betrieben werden soll. Entsprechende Ratsbeschlüsse wurden im Sommer 2013 in allen Städten gefasst.

 

  • Vorschläge zur Siedlungsraumabgrenzung

 

Wohn –und Wirtschaftsflächen.  Dieses Verfahren erfolgt in mehreren in einander Auf der Grundlage des Vergleichs zwischen den Flächenreserven und -bedarfen in den einzelnen Städten hat der RVR im November 2014 erste Vorschläge zur Abgrenzung des Siedlungsraums (Wohn-/Wirtschaftsflächen) erarbeitet und den betroffenen Städten zur Beurteilung vorgelegt. Hierbei handelt es sich um ein rein informelles Vorverfahren. Nach Überprüfung durch den Bereich 5-1/Stadtplanung sind jedoch alle für Oberhausen vorgeschlagenen Ergänzungsflächen als „eher ungeeignet“ zu bewerten, da sie entweder im Geltungsbereich des Landschaftsplans Oberhausen liegen (z.T. als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt), als „gefangene“ Fläche zwi­schen Bahngleisen nicht erschließbar sind oder durch maßstabsbedingte Planun­schärfe des RFNP als scheinbare Restflächen entstanden, denen keine örtliche Ent­sprechung zukommt.

Die Prüfergebnisse der RFNP- Städte wurden im Dez. 2014 über die RFNP- Ge­schäftsstelle mit einer Gesamtstellungnahme an den RVR zurück geleitet. Der RVR beabsichtigt, voraussichtlich ab August 2015 mit den Städten Einzelgespräche zur weiteren Abstimmung zu führen. Die letztlich abgestimmten Ergebnisse sollen dann die Grundlage für die entsprechenden Siedlungsraumdarstellungen im Entwurf des Regionalplans Ruhr sein.

 

Der RVR hat die Zeit-/Zielplanung für das anschließende förmliche Aufstellungsver­fahren zum Regionalplan Ruhr  bereits mehrfach verschieben müssen. Auf Grund der vorgenannten Abstimmungsprozesse im Vorfeld ist der seitens des RVR eben­falls  für Mitte 2015 geplante Erarbeitungsbeschluss (Beginn des förmlichen Verfah­rens) absolut nicht mehr erreichbar. Es ist davon auszugehen, dass eine Beschluss­fassung nunmehr nicht vor Frühjahr 2016 möglich sein wird. Damit ist ein Verfah­rensabschluss frühestens Mitte 2018 zu erwarten.

 

 

Zusammenfassung:

 

Der RVR beteiligt die Städte und Kreise im Verbandsgebiet seit Mai 2011 im Rahmen des regionalen Diskurses an der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr. Eine zentrale Aufgabe ist hierbei die Bestimmung des Siedlungsraumes, d.h. der künftigen Wohn- und Wirtschaftsflächen. Dieses Verfahren erfolgt in mehreren ineinander greifenden Schritten:

 

  • Flächeninformationssystem ruhrFIS zur Erfassung der in den Städten zur Verfü­gung stehenden baulichen Flächenreserven;
  • Berechnung der prognostizierten Flächenbedarfe Wohnen und Wirtschaft für den Planungshorizont 2030;
  • Vergleich von Reserven und Bedarfen;
  • erste Vorschläge zur räumlichen Anpassung des Siedlungsraumes;
  • Berücksichtigung des mit den Städten abgestimmten Siedlungsraumes im Ent­wurf des Regionalplans Ruhr
  • Förmliches Aufstellungsverfahren.

 

Für Oberhausen sind derzeit keine signifikanten Differenzen zwischen den vorhan­denen Flächenreserven und den rechnerisch ermittelten Flächenbedarfen erkennbar. Zur Erhöhung der Flexibilität bei der künftigen Entwicklung von Wohn- und Wirt­schaftsflächen beabsichtigen die RFNP- Städte, dem RVR als Regionalplanungsbe­hörde vorzuschlagen, den Geltungsbereich des RFNP bzw. späteren GFNP als ein­heitlichen Bedarfsraum anzusehen. Eine detaillierte  Abstimmung des Siedlungs­raums zwischen dem RVR und den Städten erfolgt voraussichtlich ab August 2015. Weitere Abstimmungen innerhalb der Planungsgemeinschaft und mit dem RVR sind erforderlich und beabsichtigt.

 

Die Planungsverwaltung wird zeitnah über die weiteren Entwicklungen berichten.

 

 

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