Berichtsvorlage - M/16/0600-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Landschaftsbeirates am 25.09.2014 berichteten Herr Kopka (Untere Wasserbehörde) und Frau Schmücker (Untere Landschaftsbehörde) über das seit Spätsommer 2013 trocken gefallene, gemäß § 62 Landschaftsgesetz NW geschützte Feuchtbiotop Waldteich (Lageplan siehe Anlage 1).

 

Ausgangslage

Beim Waldteichgelände handelt es sich um eine Industriebrache, die im Randbereich der ehemaligen Lagerstätte der “Nationalen Kohlereserve“ auf dem Gelände der Zeche Hugo Haniel entstanden ist. Dabei besteht die rund 1,5 ha große Fläche aus einem nährstoffarmen Gewässer mit wechselnden Wasserständen mit Uferbereichen aus Schilf- und Röhrichtbeständen. Angrenzend, aber außerhalb des gesetzlich geschützten Biotops, entwickelte sich im Laufe der Zeit auf einer Fläche von rund 4,5 ha eine ruderale Vegetation, die zunächst nur lückig ausgebildet war, mittlerweile aber in einem hohen Maß der Sukzesion in Form von Birken- und Weidenaufwuchs sowie dichten Beständen von Landreitgras unterliegt.

 

Der zentrale Feuchtbereich mit dem temporären Gewässer ist gemäß § 62 Landschaftsgesetz NW besonders geschützt und von hoher floristischer und faunistischer Bedeutung für Oberhausen und darüber hinaus für das gesamte westliche Ruhrgebiet. Diese Wertigkeit ist in mehreren Gutachten der Jahre 1999 bis 2004 u.a. vom NABU und der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet dargelegt worden und wird fortlaufend in den Jahresberichten der Biologischen Station dokumentiert.

 

Die besondere Bedeutung des Waldteiches aus faunistischer Sicht ergibt sich aus dem artenreichen Vorkommen von Libellenarten (mit 30 Arten eines der artenreichsten Libellen-gewässer des Ruhrgebietes), dem Vorkommen von sieben Amphibienarten und dem Vorkommen zahlreicher Brutvögel. Die spezifischen Bedingungen, wie das vorhandene nährstoffarme Substrat sowie die verschieden großen Flächen mit stark schwankenden Wasserständen, waren bisher die Grundvoraussetzung für die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt im Bereich Waldteich.

 

Ursachen für das fehlende Wasser im Biotop

Die Biologische Station und der NABU hatten die Untere Landschaftsbehörde im Frühjahr 2014 gebeten zu klären, ob im Bereich des § 62 Biotops Waldteich die Errichtung von Grundwassermessstellen durch die Emschergenossenschaft (EG) zu einer Absenkung des Wasserstandes im Waldteich geführt habe. Ebenso hinterfragt wurde der Einfluss der Ruhrkohle AG auf den fehlenden Wasserstand des Biotops, die im Sommer 2014 eine Spülung des Transportsammlers, der die Drainagewässer aus den an der Bahnstraße gelegenen Hausgärten aufnimmt, durchgeführt hatte.

 

Wie bereits am 25.09.2014 im Landschaftsbeirat durch Herrn Kopka anhand des in Anlage 2 beigefügten Schaubildes erläutert, ist das Trockenfallen des Waldteichs auf den Rückgang des Grundwasserspiegels aufgrund zu geringer Niederschlagsmengen in den letzten Winterperioden zurückzuführen.

 

Anhaltspunkte, dass die Grundwassermessstellen der EG den Wasserverlust verursacht hätten, haben sich nicht ergeben. Darüber hinaus konnte auch der Einfluss der Ruhrkohle AG auf den fehlenden Wasserstand des Biotops ausgeschlossen werden. Modell-betrachtungen auf der Grundlage des regionalen Grundwassermodells der Emscher-genossenschaft hinsichtlich einer zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers belegen, dass der Wasserstand im Biotop zwar von der Drainage der RAG abhängig ist, das nunmehr sehr lange Trockenfallen aber nicht mit den Spültätigkeiten der Drainage der RAG in Verbindung steht.

 

Weiteres Vorgehen

Dem Waldteich-Biotop, das nicht natürlicherweise, sondern aufgrund industrieller Eingriffe in Natur und Landschaft entstanden ist, wird von Seiten der Naturschützer, Vertretern der Biostation und der Unteren Landschaftsbehörde gerade auf Grund seiner Entstehungsgeschichte als „Industrienatur“ und aufgrund seiner wertvollen Funktion als Lebensraum vieler seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in NRW höchste Bedeutung zugesprochen. Daher wurde entschieden, das Biotop nicht sich selbst zu überlassen, sondern nach Wegen zu suchen, wie dem Feuchtbereich wieder Wasser zugeführt werden kann.

 

Nach mehreren Gesprächsrunden wurden technische Maßnahmen, die die Emscher-genossenschaft in Form von verschiedenen Varianten eines Grundwassersmodells gerechnet hatte, diskutiert und entschieden, eine Art „Sofortmaßnahme“ durchzuführen. Dabei soll Grundwasser mit Hilfe einer leistungsfähigen Pumpe in das Biotop gepumpt werden.

 

Folgende Maßnahme soll weiterentwicklt werden

Das Grundwasser, das in der Drainage der RAG im Bereich Am Handbruch/Bahnstraße ankommt, soll in einem noch zu bestimmenden Volumen in den Waldteich gepumpt werden. Hierzu sind u.a. der Bau eines Pumpenschachtes, die Inbetriebnahme einer Pumpe und die Herstellung eines nachgebildeten “Wasserlaufes“ (zur Einleitung des geförderten Wassers in die Kernzone des Biotops) notwendig. Die Maßnahme soll temporär angelegt werden; sobald die Grundwasserstände wieder gestiegen sind und für Wasser im Biotop sorgen, wird die Pumpe außer Betrieb gesetzt.

 

Die Höhere Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf), Biostation Westliches Ruhrgebiet, RAG als Betreiber der Drainage der Gartenbereiche an der Bahnstraße und ThyssenKrupp Real Estate (TKRE) als Grundstückseigentümer haben dieser Maßnahme zum Erhalt des gesetzlich geschützten Feuchtbiotops grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Maßnahme muss noch technisch und landschaftsökologisch konkretisiert werden.

 

Geplante Bautätigkeiten auf dem Waldteichgelände

Eine zusätzliche Wasserzufuhr für den Waldteich könnte mittelfristig durch die Einleitung von Niederschlagswasser von den Dachflächen der Bebauung erfolgen, die in dem in Richtung Autobahn angrenzenden Gebiet des seit 2009 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 605 – Im Waldteich – geplant ist. Die Kernfläche des Waldteichbiotops und die angrenzende Ruderalfläche bleiben dabei von Baumaßnahmen unberührt. Diese Fläche in einer Gesamtgröße von rund 6 ha ist im Bebauungsplan 331 A – Weißensteinstraße / Am Handbruch – durch eine Festsetzung zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie durch einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer TKRE dauerhaft gesichert.

 

 

 

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Anlagen

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