Berichtsvorlage - M/16/0575-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Insgesamt verlaufen die Planfeststellungsverfahren zum Bau der Betuwe nicht nur für die beiden Abschnitte, die die Stadt Oberhausen betreffen, schleppend und unbefriedigend. Dies liegt insbesondere daran, dass die Verfahren vor dem Hintergrund, dass der Schienenbonus gewahrt bleibt, vorschnell eingeleitet wurden und erst im laufenden Verfahren Konzepte, ( z. B. für den Lärmschutz oder die Streckensicherheit) entwickelt werden.

 

Für den ersten Abschnitt in Oberhausen (Planfeststellungsabschnitt 1.1) wurde seitens der DB AG Ende letzten Jahres ein Deckblatt ins Verfahren eingebracht, in dem im Wesentlichen Inhalte des landschaftspflegerischen Begleitplans geändert wurden. Die Anhörung dazu wurde schriftlich vollzogen. Ein weiterer Erörterungstermin für diesen Abschnitt ist nicht vor-gesehen.

 

Zurzeit ist noch nicht absehbar, wann der Planfeststellungsbeschluss für die­sen Abschnitt ergehen wird.

 

Gleiches gilt für den Planfeststellungsabschnitt 1.2, bei dem das Anhörungs­verfahren zu Beginn des letzten Jahres eingeleitet wurde. Die Gegenäußerung der DB AG zu den seitens der Stadt gemachten Einwendungen steht noch aus. Anschließend wird durch die Bezirksre-gierung als Anhörungsbehörde noch ein Erörterungstermin durchgeführt. Aufgrund der um-fangreichen Einwendungen und Anregungen erwartet die Stadt Planänderungen, die dann auch wieder die Durchführung von Deckblattverfahren nach sich ziehen würde.

 

Für die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge sind Kreuzungsvereinbarungen aufzustellen. Da die Kreuzungsbaumaßnahmen aus Mitteln des GVFG finanziert werden, wurden, um fördertechnische Bedenken - bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten - auszuschließen, in einem Arbeitskreis der Kommunen auf Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf bestimmte Regelungsinhalte in die Finanzierungsvereinbarung zu den Bahn-übergangsbeseitigungen aufgenommen.

 

Diese wurden in einem Arbeitskreis der Kommunen und in Abstimmung mit der DB AG für die noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarungen aufge­nommen.

 

Damit können grundsätzlich die noch ausstehenden Kreuzungsvereinbarun­gen aufgestellt und unterzeichnet werden. Dies betrifft die Bahnübergänge an der Eichenstraße (technische Sicherung des umgeplanten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage und Halb-schranken, vorbehaltlich der Umsetzung der Forderungen der Feuerwehr), die Eisenbahn-überführung Sternstraße (Bau einer Radfahrer- und Fußgängerunterführung), die Eisen-bahnüberführung Hühnerstraße (Bau einer Radfahrer- und Fußgängerunterführung). Die Kostentragung erfolgt hierfür nach § 13 EKrG anteilig. Für den Umbau der vorhandenen Bahnüberführungen an der Lindnerstraße und an der Weier­straße erfolgt die Kostentragung nach § 12 (1) EKrG allein durch den Antragsteller. 

 

Die Kreuzungsvereinbarungen für die BÜ Aufhebungen Weseler Str./ L215n und Rosa-/ Rothofstraße wurden seitens der Stadt bereits paraphiert.

 

Für den Bahnübergang Eichenstraße sind im Vorfeld noch Regelungen für ein Teilstück der Eichenstraße zu treffen, welches sich in Privateigentum (MAN GHH) befindet. Ziel der Stadt Oberhausen ist die Übernahme der Straße in seine Baulast, um den Bahnübergang aufrecht zu erhalten. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Regelung mit dem Eigentümer der Straße, um die sich die Stadt Oberhausen aktuell bemüht.

 

Für den Bahnübergang Sternstraße wird aktuell das Entwurfsheft in Abstim­mung mit der DB AG und der Stadt Oberhausen durch ein Ingenieurbüro be­arbeitet.

 

Für den Bahnhof Holten weichen die Vorstellungen der Stadt mit dem seitens der DB AG ins Planfeststellungsverfahren eingebrachten Entwurf ab. Für die Berücksichtigung des Anliegens der Stadt (barrierefreie kurze Anbindung der geplanten P&R-Plätze) hat die DB AG der Stadt mitgeteilt, dass von dort intern eine Prüfung der städtischen Vorschläge erfolgen werde (Anfang 2015).

 

 

 

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