Beschlussvorlage - B/16/0574-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 800.000 EUR im Finanzplan 2015 bei der Produktgruppe 0604 –Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention -  im Deckungsring „Jugend“ zu.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2015 ergeben sich nicht.

 

 

Finanzposition

 

Bezeichnung

 

ÜPL-Betrag

7230.00

Erstattungen an Gemeinden

800.000 €

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/0574-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Ratsbeschluss vom 15.12.2014 wurde eine Rückstellung in Höhe von 800.000 EUR für die Produktgruppe 0604 in der Ergebnisrechnung 2014 berücksichtigt. Die Rückstellung bei den Regionalteams war notwendig für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden.

Andere Gemeinden gehen beispielsweise in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen Sonderzuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und wo Kostenerstattungspflicht nach §89.a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach zwei Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch im Laufe des Haushaltsjahres Rechnungen begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellungen gebildet wurden.

 

Im Jahr 2015 ergeben sich durch die Auflösung der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2015 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.

 

Der Finanzplan 2015 wurde bereits im November 2014 verabschiedet, so dass die zusätzlichen Mittel im Finanzplan 2015 noch keine Berücksichtigung finden konnten. Die volle Inanspruchnahme der Rückstellung wird dazu führen, dass im Deckungsring Jugend im Rahmen des Finanzplanes nicht mehr genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen werden, obwohl im Ergebnisplan noch freie Budgets ausgewiesen wird.

 

Entsprechend sind im Rahmen des Finanzplanes 2015 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung in Höhe von 800.000 EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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