Beschlussvorlage - B/16/0557-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Oberhausen, vertreten durch den Bereich 0-6 Musische Bildung, bewirbt sich gemeinsam mit den hieran interessierten Oberhausener Grundschulen um die Teilnahme am Landesprogramm „JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ab dem Schuljahr 2015/16

 

Haushaltsmittel werden unter den entsprechenden Aufwands- und Ertragspositionen zur Verfügung stehen:

 

Produkt 040701 – Musikschule und Sinfoniekonzerte

Musikschule Auftrag 860004070101

 

Ertrag

446100 - Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte

414800 - Zuschüsse von übrigen Bereichen

 

Aufwand

501200 - Tariflich Beschäftigte

501900 - Aufw. f. sonstige Beschäftigte

529152 - Sonstige Aufw. f. Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

Aufwand:        geschätzte Personal-, Sachkosten und Einnahmeausfälle durch Sozialermäßigungen

 

Ertrag:             geschätzte Entgelte, Erstattungen Dritter

 

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der Städtischen Musikschule Oberhausen eröffnet sich die Möglichkeit an dem landesweiten Nachfolgeprogramm von „Jedem Kind ein Instrument“ mit den bisherigen Grundschulen teilzunehmen. Das neue kulturelle Bildungsprogramm heißt „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“. Es handelt sich um ein musikpädagogisches Angebot für Grundschulen nun in ganz Nordrhein-Westfalen. „JeKi“ war bis auf wenige Ausnahmen auf die Kommunen im Ruhrgebiet beschränkt.

 

Im Gegensatz zu „JeKi“ ist das „JeKits“-Programm auf die Dauer von zwei Schuljahren angelegt. Die teilnehmende Grundschule kann entscheiden, ob sie mit dem Programm im ersten oder zweiten Schuljahr beginnen möchte. Möglichst wird allerdings der Beginn zum zweiten Schuljahr angestrebt.

 

Für die Kommunen im Ruhrgebiet wird eine Übergangsphase bis einschließlich des Schuljahres 2016/17 eingeräumt, in der „JeKits“ dreijährig (1. bis 3. Schuljahr) angeboten werden kann.

 

Alle Kinder, die bereits mit „JeKi“ begonnen haben, sind von den Veränderungen nicht betroffen.

 

„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) startet mit dem Schuljahr 2015/16 als landesweites Nachfolgeprogramm von „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi). Kommunen in Nordrhein-Westfalen können sich um eine Teilnahme an JeKits mit interessierten Grundschulen bewerben.

 

Dies gilt auch für die Kommunen im Ruhrgebiet, die bereits das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) durchführen. Sie müssen ebenfalls eine Teilnahme am JeKits-Programm neu beantragen.

 

Zuständig für die Organisation und die Verwaltung des Programms in der Kommune ist die Städtische Musikschule Oberhausen. Sie klärt mit den interessierten Grundschulen, mit welchem der drei alternativen Schwerpunkten (Instrumente, Tanzen, Singen) sie sich bewerben möchten. Eine erste Informationsveranstaltung mit den Leitungen der am Programm JeKi teilnehmenden Grundschulen hat am 4.Dezember 2014 bereits stattgefunden.

 

Bis zum 20. Februar 2015 muss die schriftliche Beantragung zur Programmteilnahme der Kommune erfolgt sein. Nach Erhalt des Antrags erteilt die Stiftung den im Antrag genannten Schulen den Zugang zum Online-Bewerbungsverfahren. Hier müssen die Schulen darlegen, warum sie JeKits an ihrer Schule anbieten und wie sie das neue Programm in ihrem Schulleben verankern möchten. Diese Bewerbungen müssen bis zum 15. März 2015 von den Schulen und dem außerschulischen Kooperationspartner (Städtische Musikschule Oberhausen) online eingereicht werden.

 

Ende Mai 2015 entscheidet eine unabhängige Jury über die Aufnahme der Schulen und ihrer außerschulischen Kooperationspartner in das Programm. Die Kommunen werden schriftlich über das Ergebnis informiert. In vorausgegangenen Informationsveranstaltungen der Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“ wurde den bisher an JeKi teilnehmenden Ruhrgebietskommunen zugesichert, dass bisherigen „Jeki“-Grundschulen, sofern sie sich schriftlich beworben haben, die Teilnahme am Folgeprogramm „JeKits“ sichergestellt wird.

 

Die Programmteilnahme wird abschließend, wie bisher auch für „JeKi“, schriftlich durch einen Vertrag zwischen Kommune und Stiftung geregelt.

 

 

Ziele

 

Gemeinsames Musizieren, Tanzen oder Singen

JeKits will Kindern die Erfahrung des Instrumentalspiels, des Tanzens oder Singens als ästhetisches Handeln in der Gruppe ermöglichen.

 

Kulturelle Teilhabegerechtigkeit

JeKits will möglichst vielen Kindern in NRW den Zugang zur musikalisch-tänzerischen Bildung eröffnen, unabhängig von ihren persönlichen und sozio-ökonomischen Voraussetzungen.

 

Impuls für die kommunale Bildungslandschaft

JeKits will die kommunale Bildungslandschaft mit einer systematisch gepflegten Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern nachhaltig bereichern

 

Zeitrahmen

 

„Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ist ein Kulturprogramm in Grundschulen. Es startet erstmals im Schuljahr 2015 / 2016 und ist auf jeweils 2 Jahre ausgelegt.

Das Programm soll in der Schuleingangsphase möglichst im zweiten Schuljahr starten und wird zwei Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. JeKits ist ein Zusatzangebot zum Musikunterricht der Schule. Das Programm verstärkt den schulischen Musikunterricht und ersetzt ihn nicht.

 

 

Inhalt

 

das erste JeKits-Jahr

  • bietet eine musikalisch-tänzerische Grundbildung für alle Kinder der JeKits-Grundschule als Einstieg in das gemeinsame Musizieren, Tanzen oder Singen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Freude am Musizieren, Tanzen und Singen und das gemeinsame Entdecken, Erleben und Gestalten. Die Kinder machen grundlegende Erfahrungen mit Musik und ihren Ausdrucksformen Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen
  • Der Unterricht wird von einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft des außerschulischen Kooperationspartners (Städtische Musikschule Oberhausen) im Tandem erteilt.
  • Der Unterricht (1 Unterrichtstunde) ist verpflichtend und kostenfrei.
  • Der Unterricht findet innerhalb der Stundentafel statt.

 

 

 

das zweite JeKits-Jahr

 

  • bildet eine Weiterführung und Vertiefung für alle interessierten und angemeldeten Kinder. Aufbauend auf dem ersten JeKits-Jahr findet das gemeinsame Musizieren, Tanzen oder Singen im JeKits-Orchester, JeKits-Tanzensemble oder JeKits-Chor statt. Begleitend erweitert der JeKits-Unterricht die Kompetenzen im Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen. Am Ende des Schuljahres findet eine Abschlusspräsentation statt.
  • Der Unterricht wird von Lehrkräften des außerschulischen Kooperationspartners (Städtische Musikschule Oberhausen) erteilt.
  • Der Unterricht (2 Unterrichtsstunden) ist freiwillig und kostenpflichtig.
  • Die Unterrichtsform richtet sich nach dem gewählten Schwerpunkt der Schule
  • Im Schwerpunkt „Instrumente“ erhält jedes Kind ein kostenloses Leihinstrument

 

JeKits Schwerpunkt Instrumente

JeKits 1:1 Unterrichtsstunde im Klassenverband

JeKits 2:1 Unterrichtsstunde in der Instrumentalgruppe

1 Unterrichtsstunde im JeKits-Orchester

 

JeKits Schwerpunkt Tanzen

JeKits 1:1 Unterrichtsstunde im Klassenverband

JeKits 2:2 Unterrichtsstunden  im JeKits-Tanzensemble

 

JeKits Schwerpunkt Singen

JeKits 1:1 Unterrichtsstunde im Klassenverband

JeKits 2:2 Unterrichtsstunden  im JeKits-Chor

 

 

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung wird durch Landesmittel und Teilnahmeentgelte sichergestellt. Die Kommune stellt die Organisation des Programms mit eigenem Personal sicher.

 

 

 

Teilnehmerbeiträge

 

Erstes JeKits Jahr:entgeltfrei

Zweites JeKits Jahr:Teilnahme freiwillig und kostenpflichtig

 

 

zu zahlen sindSchwerpunkt Instrumente23,00 EUR/monatlich

Schwerpunkt Tanzen17,00 EUR/monatlich

Schwerpunkt Singen12,00 EUR/monatlich

 

 

Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die

  • Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
  • Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) empfangen

 

bei Kindern deren Eltern

  • Wohngeld nach Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes,
  • Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59 ff SGB II),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

 

sind von der Entgeltpflicht befreit. Die entsprechenden Beiträge werden durch Landesmittel aufgefangen, möglicherweise mit dem Bildungs-und Teilhabepaket kombiniert.

 

 

 

Geschwisterermäßigungen

 

Bei der Teilnahme von zwei oder mehr Kindern aus einer Familie fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an. Für jedes weitere Kind erfolgt eine Ermäßigung um 50%.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind Aussagen zur Kostenentwicklung im 1. Jahr und ff. (Weiterführung des Programms) nicht möglich. Es bleibt abzuwarten, wie viele Schulen sich mit welchen Schwerpunkten zur Teilnahme an JeKits entscheiden.

 

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird der Bereich 0-6 Musische Bildung eine detaillierte Konzeption für das Schuljahr 2015/16 vorlegen.

 

 

 

Loading...