Beschlussvorlage - B/17/4612-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt entsendet -unter Beteiligung des Oberbürgermeisters- mit sofortiger Wirkung

Herrn Ralf Güldenzopf

in die Generalversammlung der Allmende Emscher Lippe eG. 
 

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Konsequenzen

Bezug

-          Drucksache Nr. B/17/4395-01 vom 05.02.2024

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung: Diese Vorlage hat keinen Einfluss auf die Belange des

       Klimaschutzes

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 beschlossen, der Allmende Emscher Lippe eG beizutreten. Gegen den nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung angezeigten Beitritt der Stadt Oberhausen zur Allmende Emscher Lippe eG wurden keine gemeindewirtschaftsrechtlichen Bedenken erhoben.

Es wird vorgeschlagen Herrn Ralf Güldenzopf als Vertreter in die Generalversammlung der Genossenschaft zu entsenden, da dieser die Stadt bereits auch im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft vertritt.

Gemäß  § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW entscheidet der Rat der Stadt über die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien.

Wenn der Rat der Stadt – wie vorliegend – eine Person zu bestellen hat, ist nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gewählt, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen hält.

Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeisters des § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW umfasst nicht § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.

Kurzfassung

entfällt.

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