Beschlussvorlage - B/17/4604-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Aufzuges am Hans-Sachs-Berufskolleg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- A. Tannert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
- Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Aufzuges am Hans-Sachs-Berufskolleg in Höhe von rund 579.000 EUR
Die Kosten wurden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt angemeldet:
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010002000 | Inklusion an Schulen | 785100 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen | 600.000,00 |
Sachverhalt
Begründung
Am Hans-Sachs-Berufskolleg werden über 2.100 Schülerinnen und Schüler beschult. Wird das Lehrpersonal einbezogen, sind 53 Personen eingeschränkt mobil und somit auf einen Aufzug angewiesen.
Die Schule verfügt über einen alten Aufzug, der zentral in dem weitläufigen Gebäudekomplex verbaut ist. Aufgrund des Alters des Aufzuges häufen sich die technisch bedingten Ausfälle. Während dieser Ausfallzeiten entsteht erheblicher organisatorischer Aufwand an dem Berufskolleg, um sicherzustellen, dass die vorgenannte Personengruppe die jeweiligen Unterrichtsräume erreichen kann. Mittlerweile dauern die Reparaturen länger an, da die Beschaffung von Ersatzteilen mit fortschreitendem Alter der Beförderungsanlage schwieriger wird.
Die Errichtung eines zweiten Aufzuges wird schulseitig und von der Verwaltung befürwortet, um das Gebäude weiterhin für mobil eingeschränkte Personen nutzbar zu belassen. Die Erneuerung des bestehenden Aufzuges würde einen Ausfall der Beförderung für 6 bis 9 Monate bedeuten. Diese Dauer kann die Schule nicht in ihren Räumlichkeiten im Erdgeschoss kompensieren. Mithilfe eines zweiten Aufzuges können zum einen die Ausfallzeiten überbrückt werden und alle Räume sind weiterhin erreichbar; zum anderen können Wege vom Aufzug zu Klassen- und Fachräumen als auch grundsätzlich Wartezeiten vor dem bestehenden Aufzug in den hochfrequentierten Zeiträumen verkürzt werden.
In Abstimmung mit der Schulleitung wurde der Ort für den neuen Aufzugsschacht festgelegt. Am südlichen Eingang soll direkt am vorhandenen Ausgang der Aufzug an der Außenwand angebaut werden. Um den Ausgang in voller Breite wiederherzustellen, soll die Türöffnung in Richtung Treppe um ca. 1,25 m erweitert werden. Der Zugang zum Aufzug erfolgt von innen. In den Geschossen 2 bis 5 werden die vorhandenen, 2,10 m breiten Fenster ausgebaut. Die Brüstungen werden in der für den Aufzug notwendigen Breite entfernt und die verbleibende Öffnung von rund 85 cm soll mit einem neuen Fenster geschlossen werden.
Der neu angebaute Aufzug wird im Brandfall nicht zu nutzen sein. Ein Evakuierungsaufzug ist am Hans-Sachs-Berufskolleg nicht notwendig, da eine Problematik wie im Hochhaus des Hans-Böckler-Berufskollegs nicht besteht. Die Rettung im Brandfall der mobil eingeschränkten Personen kann über die Evakuierungsstühle sichergestellt werden, ohne dass andere Flüchtende auf den Rettungswegen behindert werden.
Die Kostenberechnung endet mit Baukosten in Höhe von 464.500 EUR. Aufgrund der durchschnittlichen Differenz zwischen Kostenberechnung und -feststellung von rund 20 % wird ein Toleranzrahmen in entsprechender Höhe hinzugerechnet. Die erwarteten Baukosten betragen folglich rd. 557.400 EUR zzgl. 21.600 EUR Baunebenkosten. Die Gesamtprojektkosten betragen voraussichtlich 579.000 EUR brutto. Der Haushaltsansatz ist somit auskömmlich. Zudem erhielt die Stadt Oberhausen in den Jahren 2022 und 2023 eine Inklusionspauschale in Höhe von insgesamt 240.186,05 EUR. Dieser Einnahme wurden erst Maßnahmen in Höhe von 13.040,28 EUR gegengerechnet, so dass 227.145,77 EUR für den Bau des Aufzuges verwendet werden können.
Die Inklusionspauschale wird mit der Aktivierung bzw. mit Beginn der Abschreibung über den gesamten Abschreibungszeitraum des damit finanzierten Vorhabens aufgelöst.
Auf eine Vorberatung im Schulausschuss wird verzichtet, da die endgültige Kostenberechnung erst Ende Februar 2024 vorlag und die Einhaltung der Gremienfolge nicht mehr möglich war. Eine Information des Schulausschusses zum geplanten Bauvorhaben ist bereits über die Sachstandsliste mit den laufenden und geplanten Maßnahmen an Schulen erfolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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376,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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993,4 kB
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