Beschlussvorlage - B/17/4562-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen bei der Finanzstelle PN0301 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt zu:

 

Finanzposition

Bezeichnung

Sachverhalt

Betrag

7230.00

Auszahlungen für Erstattungen

Nachforderung der Jahre 2011 – 2022

(Rückstellung)

1.172.876,92 EUR

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan) in o.g. Höhe. Durch die Inanspruchnahme der in 2017 und 2023 gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 111) ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung: Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Über die Übertragung der Aufgaben des Schulträgers für die Beschulung von Kindern aus Oberhausen an der Albert-Liebmann-Schule in Essen wurde durch den Rat der Stadt Essen am 09.07.1980 und den Rat der Stadt Oberhausen am 04.06.1980 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufnahme sonderschulbedürftig sprachbehinderter Schüler aus Oberhausen gemäß der §§ 1 und 23 bis 25 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) beschlossen und seit dem Schuljahr 1980/1981 praktiziert.

 

Die Stadt Oberhausen verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Schulkostenbeitrages entsprechend des Schüleranteils aus Oberhausen. Dieser Anteil ist jährlich im Voraus an die Stadt Essen zu entrichten. Tatsächlich hat der Schulträger der Stadt Oberhausen jeweils die Rechnungsstellung der Stadt Essen abgewartet und im Nachgang die jeweilige Forderung ausgeglichen.

 

Im Haushaltsjahr 2017 wurde deutlich, dass seit dem Schuljahr 2011/2012 keine Abrechnung seitens der Stadt Essen erfolgt ist, so dass auf Basis der vorliegenden Daten eine Rückstellung für die Jahre 2011 bis 2017 gebildet worden ist. Darüber hinaus wurden in den Folgejahren Abschläge von jährlich rd. 58.000 EUR an die Stadt Essen geleistet. In 2023 wurde auf Basis der erfolgten Abstimmungen und der damit verbundenen zu erwartenden Nachzahlung aus Vorjahren eine ergänzende Rückstellung in Höhe von 852.629,32 EUR gebildet. Zum 31.12.2023 weist die Rückstellung Nr. 111 insgesamt 1.358.566,92 EUR auf.

 

Die Stadt Essen wurde seit 2018 kontinuierlich an die Abrechnung auf unterschiedlichen Wegen erinnert, eine Konkretisierung war auch aufgrund der Personalfluktuation auf Seiten der Stadt Essen, erst in 2023 möglich. Eine Einrede der Verjährung wurde seitens des hiesigen Rechtsbereichs negiert.

 

Demnach besteht eine Gesamtforderung in Höhe von 1.463.466,92 EUR, abzgl. der geleisteten Abschlagszahlungen von 290.590,00 EUR verbleibt eine Restsumme von 1.172.876,92 EUR.

 

 

Übersicht über die Schulkostenbeiträge und Zahlungen Stadt Oberhausen

 

 

 

 

Jahr

Forderungen
Stadt Essen

Zahlungen
Stadt Oberhausen

offene Forderungen
2011 - 2022

2011

87.855,08 EUR

0,00 EUR

87.855,08 EUR

2012

92.203,73 EUR

0,00 EUR

92.203,73 EUR

2013

83.210,36 EUR

0,00 EUR

83.210,36 EUR

2014

79.894,34 EUR

0,00 EUR

79.894,34 EUR

2015

100.436,85 EUR

0,00 EUR

100.436,85 EUR

2016

104.667,55 EUR

0,00 EUR

104.667,55 EUR

2017

116.981,62 EUR

0,00 EUR

116.981,62 EUR

2018

116.664,33 EUR

57.150,00 EUR

59.514,33 EUR

2019

142.816,27 EUR

57.685,00 EUR

85.131,27 EUR

2020

160.748,17 EUR

58.165,00 EUR

102.583,17 EUR

2021

169.775,62 EUR

58.695,00 EUR

111.080,62 EUR

2022

208.213,00 EUR

58.895,00 EUR

149.318,00 EUR

Summe

1.463.466,92 EUR

290.590,00 EUR

1.172.876,92 EUR

 

 

Aufgrund der gebildeten Rückstellung werden die Abrechnungsjahre 2011 – 2022 in 2024 ergebnisneutral ausgewiesen, mithin 1.172.876,92 EUR. Gleichwohl ist das Auszahlungsbudget in vg. Höhe (1.172.876,92 EUR) in der Finanzrechnung überplanmäßig bereitzustellen.

 

Aufgrund der gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Essen und der Stadt Oberhausen ist die Bereitstellung der Mittel unabweisbar.

 

Mit Blick auf die Jahre 2023 ff. ist mit einer deutlichen Steigerung des Schulkostenbeitrages zu rechnen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2024 wurde in enger Abstimmung mit allen Beteiligten ein entsprechendes Planbudget angemeldet.

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