Antragsvorlage - A/17/4609-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag nach § 2 der Linke.Liste Fraktionhier: „Kein Verkauf vom Sterkrader Wald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Karacelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.03.2024
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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07.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.03.2024
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Sachverhalt
Begründung
Der Sterkrader Wald ist ein unverzichtbarer Teil der Oberhausener Naturlandschaft. Er beheimatet zahlreiche Tierarten, ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt und bietet darüber hinaus erheblichen Lärmschutz für die Anwohner*innen.
Die geplante Abholzung von 5000 Bäumen zum Zwecke des Ausbaus des Autobahnkreuzes ist im Hinblick auf die vielfach zu Recht geforderte Mobilitätswende nicht nur unzeitgemäß, es würde einen großen Teil des Waldes zerstören.
Zu Recht wehren sich die Naturschutzverbände, Klimaaktivist*innen, Anwohner*innen, unsere Fraktion und weitere Kommunalpolitiker*innen seit Jahren gegen die Abholzungspläne.
Das Grundstück, also der Teil des Sterkrader Waldes, der abgeholzt werden soll, befindet sich im Besitz der Stadt Oberhausen und müsste für diese Baumaßnahme an den Bund veräußert werden.
Aus der Antwort der Verwaltung auf unsere kürzlich gestellte kleine Anfrage geht hervor, dass im Falle einer Weigerung der Veräußerung ein Enteignungsverfahren eingeleitet würde. Dies würde die Abholzung verzögern, ihre Dauer könne allerdings nicht belastbar prognostiziert werden. Ebenso könne die Dauer der entsprechenden Enteignungs-Verfahren nicht gesichert prognostiziert werden.
Zwar geht die Verwaltung davon aus, dass im Fall eines Beschlusses des Rates der Stadt, die erforderlichen Flächen nicht an den Träger der Straßenbaulast zu veräußern, dies rechtlich unter Zugrundelegung der Bestimmungen des FStrG voraussichtlich nicht zu einer Verhinderung der Maßnahme führen würde.
Dies ist allerdings reine Spekulation, wie die mehrfach verwendete Formulierung „voraussichtlich“ sehr deutlich nahelegt.
Zum einen hat der Rat der Stadt durch diesen Beschluss die Möglichkeit, die Abholzung zeitlich unbestimmt zu verzögern und könnte Zeit dafür gewinnen, dass die politische Situation sich dahingehend ändert, dass die Entscheider*innen vom Autobahnkreuzausbau Abstand nehmen.
Zum anderen besteht die Möglichkeit für den Rat der Stadt, ein klares politisches Zeichen gegen die Pläne des Bundes und für konkreten Klimaschutz sowie Mobilitätswende zu setzen.
