Berichtsvorlage - M/17/4450-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Als zusätzliche Maßnahme wurde für den Haushaltssanierungsplan (HSP) 2015 ff. unter der laufenden Nummer 272 die Einstellung einer Betriebsprüferin/eines Betriebsprüfers im Bereich der Gewerbesteuern beschlossen (Ratsbeschluss vom 23.05.2015 - Drucksache B/16/0760-01).

Nach § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) haben die Kommunen ein Auskunfts- und Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen der Landesfinanzverwaltung. Mit der Einstellung der Gewerbesteuerprüferin/des Gewerbesteuerprüfers sollte die Prüfungstätigkeit der Finanzverwaltung unterstützt werden und für eine vollständige und rechtmäßige Erhebung der Gewerbesteuer gesorgt werden. Insbesondere sollten auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebe im Bereich der Gewerbesteuer auf die Vereinbarkeit mit dem Gesetz geprüft werden. Mit der Maßnahme verbunden war eine zu erwartende Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Oberhausen von 300.000 EUR p.a.

 

Alle Außenprüfungen der Finanzverwaltung nach § 21 Abs. 3 FVG wurden durch den Gewerbesteuerprüfer begleitet. In diesen Fällen erfolgte eine enge Abstimmung mit dem/der jeweils zuständigen Prüfer/in der Finanzverwaltung. Inhalt war die Überprüfung der Richtigkeit der Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG, der Kürzungen im Sinne des § 9 GewStG und die korrekte Anwendung der Zerlegungskriterien nach §§ 29 ff GewStG. Im Laufe der Außenprüfungen erfolgte ein stetiger Austausch über die getroffenen Prüfungsfeststellungen und vom Gewerbesteuerprüfer wurden eigenverantwortlich gewerbesteuerlastige Prüferanfragen an die Finanzverwaltung gesendet mit der Bitte um Weiterleitung an die Steuerpflichtigen. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit den zuständigen Finanzämtern ist dabei als durchweg positiv zu bewerten.

 

Darüber hinaus wurden proaktiv die Fälle der laufenden Verwaltung auf ihre Richtigkeit hinsichtlich der o.g. Kriterien überprüft.

 

Am jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch der Gewerbesteuerprüfer der Kommunen (Ausrichter Stadt Brühl) hat der Gewerbesteuerprüfer teilgenommen und mitgewirkt.

 

Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2023 298 laufende Steuerfälle geprüft. Davon waren 83 Fälle auffällig mit Handlungsbedarf. Hierbei wurden 11 Fälle mit einem Mehrergebnis abgeschlossen. Bei 32 Fällen steht das Ergebnis der Prüfung noch aus.

 

Das Mehrergebnis beläuft sich für das Jahr 2023 auf insgesamt 407.244,70 EUR und kann anhand der nachfolgenden Auflistung nachvollzogen werden. Auf Grund der Vielzahl der Fälle erfolgt zu einer besseren Übersicht die Zusammenfassung zu Fallgruppen. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung erfolgt darüber hinaus wie in den Vorjahren eine anonymisierte Bezeichnung der Prüfungsfälle.

 

Fallgruppe 1:  Teilnahme an einer Außenprüfung der Landesfinanzverwaltung

 

Fall Nr. 30 Ergebnis: 14.696,20 EUR

Fall Nr. 36 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 37 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 100 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 109 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 159 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 186 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 240 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 241 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 242 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 243 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 244 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 245 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 246 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 247 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 248 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 249 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 250 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 251 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 252 Ergebnis: laufend

Fall Nr. 253 Ergebnis:         laufend

 Summe 14.696,20 EUR

 

Fallgruppe 2:  Zerlegung, Einspruch durch die Gewerbesteuerprüfung

 

Fall Nr. 31 Ergebnis: 22.977,46 EUR

Fall Nr. 32 Ergebnis: 30.710,86 EUR

Fall Nr. 45 Ergebnis: 57.409,84 EUR

Fall Nr. 76 Ergebnis: 19.228,00 EUR

Fall Nr. 83 Ergebnis: 1.384,80 EUR

Fall Nr. 175 Ergebnis:         laufend

 Summe 131.710,96 EUR

 

 

Fallgruppe 3:  Zerlegung, Änderungsantrag der Gewerbesteuerprüfung

 

Fall Nr. 18 Ergebnis: 23.150,81 EUR

Fall Nr. 19  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 38 Ergebnis: 23.261,30 EUR

Fall Nr. 39  Ergebnis: 99.184,35 EUR

Fall Nr. 71  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 72  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 109  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 114  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 130  Ergebnis: 24.748,19 EUR

Fall Nr. 148  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 203  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 231  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 232  Ergebnis:         laufend

   Summe 170.344,65 EUR

 

 

Fallgruppe 4:  Zerlegung, Sonstiges

 

Fall Nr. 123 Ergebnis: 90.492,89 EUR

Fall Nr. 203  Ergebnis: laufend

Fall Nr. 211  Ergebnis:         laufend

 Summe 90.492,89 EUR

 

 

Gesamtergebnis: 407.244,70 EUR

 

Der durch die Maßnahme erhoffte Konsolidierungsbetrag wurde somit für das Jahr 2023 erreicht.

 

 

 

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