Beschlussvorlage - B/17/4540-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Gesamtschule Weierheide zur Erhöhung der Zügigkeit
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- A. Tannert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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29.02.2024
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Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Kenntnisnahme
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05.03.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung einer Zügigkeitserhöhung der Gesamtschule Weierheide die Errichtung von Erweiterungsbauten und Umbauten im Bestand an den Standorten Egelsfurthstraße, Fichtestraße und dem ehemaligen Tabgha-Gelände mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von voraussichtlich 70.682.000 EUR (brutto).
Im Haushalt 2024 sind unter der Finanzstelle 330003010600002 (Gesamtschule Weierheide), Finanzposition 7851.00 (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) Planungskosten in Höhe von 1.600.000 EUR abgebildet.
Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2024 ff. noch keine Kostenberechnung und kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur die möglichen Planungskosten für 2024 veranschlagt. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt ist die Baugenehmigung zu beantragen und die Ausführung gemäß Leistungsphase 5 der HOAI in 2024 zu planen. Der Haushaltsansatz für 2024 ist hierfür voraussichtlich auskömmlich.
Die aktuellen Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung in Höhe von rd. 70.682.000 EUR (brutto) werden im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2025 ff. auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2030 verteilt.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr. B/17/0590-01, Sitzung des Rates der Stadt am 03.05.2021
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Sekundarstufe I in Oberhausen 2021
Drucksache-Nr. B/17/2655-01, Sitzung des Rates der Stadt am 14.11.2022
Ankauf eines bebauten Grundstücks an der Fichtestraße sowie üpl-Mittelbereitstellung im PB01
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige / Auswirkungen auf das Klima
ja [ X ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ ] Begründung:
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zur Sekundarstufe I hat die Fachverwaltung herausgearbeitet, dass neben der Gründung einer neuen Gesamtschule eine zweite schulorganisatorische Maßnahme notwendig ist, um die erhöhte Anzahl an Schülerinnen und Schülern der kommenden Jahre bewältigen zu können. Die aus zwei Schulstandorten bestehende Gesamtschule Weierheide soll um 2 Züge auf eine 6-Zügigkeit erweitert werden.
Unter Berücksichtigung der bestehenden Schulbauleitlinie für Oberhausen wurden in einem ersten Schritt Varianten erarbeitet, wie eine Aufteilung auf die beiden Standorte erfolgen könnte. Anhand dessen sind Machbarkeitsprüfungen vorgenommen worden, inwieweit auf den derzeitigen Schulgrundstücken die angestrebte Zügigkeitserweiterung ermöglicht werden kann. Hierbei wurde festgestellt, dass eine zusätzliche Fläche unabdingbar ist. Im Zuge dessen ist der Ankauf der Tabgha-Kirche und der angegliederten Gebäude an der Fichtestraße gegenüber der Dependance erfolgt.
Durch die Zügigkeitserweiterung müssen neben Klassen- und Fachräumen auch die Verwaltungsbereiche und die Essensversorgung der Kinder erweitert werden. Im Prüfungsverlauf sind bereits notwendige Abweichungsbedarfe von der Schulbauleitlinie für eine Gesamtschule deutlich geworden. Eine Gesamtschule kann beim Raumbedarf nicht mit einer Realschule oder einem Gymnasium verglichen werden, da eine Aufteilung der Schüler*innen entsprechend ihrer Qualifikationen zur Förderung als auch zur Vertiefung von Unterrichtsfächern erfolgt und damit einen erheblich höheren Flächenbedarf aufweist.
Eine Schule mit einer Dependance benötigt zudem Räume mehrfach, da diese an beiden Standorten vorgehalten werden müssen (beispielsweise Verwaltungs- und Fachräume).
Maßnahmen an der Fichtestraße
In Abstimmung mit der Schulleitung wurde letztlich die schulorganisatorische Aufteilung der Standorte und der jeweils benötigte Raumbedarf festgelegt. Die Dependance an der Fichtestraße soll die Jahrgangsstufen 5 und 6 aufnehmen. Auf dem Tabgha-Gelände sollen die Jahrgangsstufen 7 & 8 beschult und die Stufen 9 bis 13 sollen letztlich am Hauptstandort unterrichtet werden.
Unter Beachtung dieser Aufteilung erfolgte die Erarbeitung eines Raumbuches. Hierauf basierend wurden Entwürfe erstellt, abgestimmt und angepasst.
Dependance Fichtestraße
Damit die Jahrgangsstufen 5 und 6 bei einer 6-Zügigkeit beschult werden können, finden in den Bestandsschulgebäuden überwiegend Nutzungsänderungen statt. Gravierende Änderungen sollen im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes vorgenommen werden, da die Fläche der Verwaltungsräume zu einem Kiosk, einem Musik-, Besprechungs- und Mehrzweckraum umgestaltet werden.
Das bisherige Wohngebäude, welches die Mensa und eine noch vermietete Wohnung beinhaltet, soll zusammen mit der separaten WC-Anlage, welche im Baufeld stehen würde, abgebrochen werden. Hier soll ein 2-geschossiges, unterkellertes Gebäude in Straßenrandbebauung errichtet werden, um die fehlenden Räume zu schaffen. Darin werden die ausgebaute Verwaltung, Fach- und Ganztagsräume geschaffen.
Gelände Tabgha
Sämtliche auf dem Gelände befindlichen Gebäude (Wohnhaus, Pfarrhaus, Kindergarten) sollen mit Ausnahme der Kirche abgerissen werden. Die Kirche soll zukünftig eine Mensa und eine Aula enthalten, die auch von den Jahrgangsstufen 5 und 6 genutzt werden. Umschlossen wird die Kirche im Planungsentwurf mit drei weiteren Gebäuden, die die notwendigen Unterrichts- und Verwaltungsräume vorhalten. Um auch an regnerischen Tagen Pausenflächen vorzuhalten, ist eine Pausenhalle eingeplant, die zudem die Schulhoffläche und Aufenthaltsfläche erweitert.
Die eingeplanten Parkplatzflächen dienen auch dem Pendelverkehr des Lehrpersonals zwischen den Standorten Egelsfurth- und Fichtestraße.
Weitere Themen für die Schulleitung sind die Schaffung und Nutzung einer in der Nähe befindlichen Sporthalle (Gudrunstraße) als auch die Verkehrsberuhigung der Fichtestraße, um so ein sicheres Überqueren der Schüler*innen zur Mensa und der Aula zu ermöglichen.
Alle Neubauten werden mit Gründächern, einer PV-Anlage und Wärmepumpen ausgestattet, um energetisch effizienter und nachhaltiger als die bisherige Bebauung zu sein.
Maßnahmen an der Egelsfurthstraße
Um einen modernen, den pädagogischen als auch energetischen Vorgaben entsprechenden Schulstandort zu erhalten, sind der Altbau B und die Turnhalle abzureißen. Das Dach der Turnhalle ist sanierungsbedürftig und wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen nur provisorisch abgedichtet. Um den Raumbedarf bei der Zügigkeitserhöhung zu decken, wird die Fläche jedoch benötigt. Aus statischen Gründen ist eine Aufstockung der vorhandenen Turnhalle nicht möglich. Der neben der Turnhalle stehende Altbau entspricht nicht den energetischen Anforderungen, die Aufteilung der Räume ist schlecht (zu kleine Klassen, verwinkelte Büros) und das gesamte Dachgeschoss mit einer ehemaligen nicht mehr vermietbaren Wohnung kann aus brandschutztechnischen Gründen nicht genutzt werden. Das Gebäude verfügt somit über eine Vielzahl von Flächen, die im aktuellen Zustand nicht schulisch nutzbar sind.
Ein ebensolcher Abriss dieser Gebäude ermöglicht die Schaffung eines großen Schulgebäudes mit ausreichend Klassen und einer Turnhalle. Durch die eingeplante PV-Anlage sind erhebliche energetische Einsparungen am Standort möglich.
Finanzübersicht und weitere Vorgehensweise
Die Kostenberechnung ist aufgeteilt auf die einzelnen Standorte und gibt die Baukosten, die Planungsleistungen, die prognostizierte Indexsteigerung und einen Zuschlag aufgrund des Toleranzrahmens an:
Kostenart | Tabgha-Gelände | Fichtestraße | Egelsfurthstraße |
Baukosten | 17.587.000 EUR | 6.823.000 EUR | 17.850.000 EUR |
Indexsteigerung | 1.758.700 EUR | 1.432.830 EUR | 3.748.500 EUR |
Toleranzrahmen | 3.869.140 EUR | 1.364.600 EUR | 3.570.000 EUR |
Honorarkosten | 5.276.000 EUR | 2.047.000 EUR | 5.355.000 EUR |
Kosten (gerundet) | 28.491.000 EUR | 11.667.000 EUR | 30.524.000 EUR |
Gesamtkosten | 70.682.000 EUR | ||
Die Baukosten an den drei Standorten beinhalten jeweils die Abbruchkosten der derzeitigen Bebauung. Ebenso wurde die Bereitstellung eines temporären WC-Containers für den Standort Fichtestraße in Höhe von 110.000 EUR eingerechnet. Eine kalkulierte Rückzahlung in Höhe von rund 80.000 EUR aufgrund der Vernetzung des abzubrechenden Gebäudes an der Egelsfurthstraße über den DigitalPakt ist ebenfalls berücksichtigt, da die Zweckbindungsfrist von 10 Jahren unterschritten wird.
Der Mehrbedarf aufgrund der erwarteten Indexsteigerung beruht auf der allgemeinen Kostensteigerung innerhalb des Zeitraums der Kostenberechnungserstellung bis zum Baubeginn. Für den ersten Bauabschnitt werden eineinhalb Jahre angesetzt. Als Präferenz wird die Indexsteigerung im Zeitraum vom 2. Quartal 2022 bis zum 4. Quartal 2023 herangezogen. Der Zuschlag beträgt somit 10 % für den Neu- und Umbau auf dem Tabgha-Gelände. Die Arbeiten auf den bisherigen Schulstandorten hingegen werden erst nach Fertigstellung des Neubaus auf dem Tabgha-Gelände erfolgen, somit voraussichtlich ab Juli 2027. Eine Indexsteigerung von 21 % wird hierfür angenommen.
Zusätzlich wird bei allen drei Maßnahmen ein Zuschlag aufgrund des sog. Toleranzrahmens eingerechnet. Dieser beinhaltet die gerichtlich akzeptierte, durchschnittliche Abweichung zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung in Höhe von 20 % der Baukosten für die Bestandsstandorte bzw. 22 % für das Tabgha-Gelände. Der Ansatz beim Tabgha-Gelände ist höher, da diese Baumaßnahme neben den drei Neubauten auch den komplexeren Umbau der Kirche umfasst.
Unter Beachtung der anstehenden Baugenehmigungsphase, der Ausführungsplanung und der europaweiten Ausschreibungen ist ein möglicher Baubeginn im Juli 2025 avisiert. Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 2 Jahren ist eine Fertigstellung und Inbetriebnahme Mitte 2027 eingeplant. Im Rahmen dieser Zeitplanung ist von einem zügigen aber auch verhältnismäßig üblichen Baufortschritt ausgegangen worden. Der Umbau der Kirche jedoch ist ein hochkomplexer Bauvorgang an einem denkmalgeschützten Gebäude, daher können bauzeitliche Verzögerungen, auch wenn diese aktuell nicht erkennbar sind, nicht ausgeschlossen werden.
Sobald die Neubauten auf dem Tabgha-Gelände in Betrieb genommen wurden, können die Schülerinnen und Schüler mehrerer Jahrgangsstufen der Egelsfurthstraße verlagert werden. Der Um- und Neubau der bestehenden Schulstandorte Fichtestraße und Egelsfurthstraße können entsprechend der Zeitplanung voraussichtlich ab Mitte 2027 beginnen. Die Bauzeit für die Fichtestraße beträgt ca. 2 Jahre und für die Egelsfurthstraße ca. 2,5 Jahre. Eine voraussichtliche Inbetriebnahme ist somit Anfang 2030 vorgesehen.
Sowohl eine umfassende Außenraumgestaltung als auch die Ausstattung der Innenräume sind in den Kosten nicht enthalten.
Der Ausbau muss wie oben dargestellt sukzessiv erfolgen, um den Unterricht auch während der Bauphase zu ermöglichen. Eine genaue zeitliche Abfolge ist in der anstehenden Ausführungsplanung festzusetzen. Ebenso kann nach einem entsprechenden Baufortschritt durch die Fachverwaltung geprüft werden, ab welchem Schuljahr die Zügigkeitserweiterung festgesetzt werden kann.
Anlagen
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(wie Dokument)
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381,3 kB
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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