Berichtsvorlage - M/17/4549-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

Auf Antrag A/17/3168-01 hat der Rat der Stadt die Verwaltung in seiner Sitzung am 20.03.2023 gebeten, die Möglichkeit des Betriebs von Fahrzeugen der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften mit alternativen Kraftstoffen zu prüfen.

Die Ergebnisse sollten unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen abgebildet und den zuständigen Gremien mit einer Übersicht vorgelegt werden, aus der die Anzahl der jeweils vorhandenen Fahrzeuge sowie deren verwendete Kraftstoffart hervorgeht.

  1. Ausgangslage

Die Nutzung von HVO 100 beziehungsweise des vom finnischen Unternehmen Neste vertriebenen HVO-Kraftstoff Neste MY ist seit dem 15. Juni 2021 in Deutschland nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz offiziell erlaubt. Diese uneingeschränkte Erlaubnis gilt bis zur Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImschV) vorerst generell nur für Behörden bzw. von den Behörden beauftragte Unternehmen.

  1. Fahrzeugbestand

Im Jahr 2023 setzte sich die Fahrzeugflotte der Stadt Oberhausen sowie ihrer wesentlichen Beteiligungsgesellschaften (ohne Berücksichtigung von Anhängern und Kleinfahrzeugen) folgendermaßen zusammen (Basis: Versicherungsliste KSA inkl. Leasing-Fahrzeugen bzw. Eigenangaben):

Kleinere Gesellschaften des Konzerns Stadt (z. B. VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH, TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH oder OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH) haben keine oder nur eine geringe Anzahl von Fahrzeugen und werden daher nicht weiter berücksichtigt.

Der Großteil der vorgenannten Flottenfahrzeuge wird derzeit noch rein mit Verbrennungsmotoren betrieben; dabei handelt es sich überwiegend (> 85%) um Dieselfahrzeuge.

Die WBO nutzen bereits jetzt im Rahmen der vorgenannten Behördenerlaubnis HVO-Treibstoff insbesondere für die großen Müllfahrzeuge und LKW. Bei der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH wird derzeit ein Testbetrieb mit einem kleinen Teil der Flotte durchgeführt (siehe auch Oberhausen: STOAG-Busse tanken HVO – Verband Deutscher Verkehrsunternehmen - VDV - Das Magazin).

Die meisten der PKW- und Nutzfahrzeughersteller haben HVO 100, der bis zu 90 % CO₂ einspart, freigegeben. Nach Einschätzung der WBO-Werkstatt, die einen Großteil der Flotte der Stadt Oberhausen sowie ihre eigenen Fahrzeuge betreut, haben hiervon etwa 400 Fahrzeuge eine Herstellerfreigabe, so dass eine entsprechende Betankung möglich wäre.

  1. Praktische Umsetzbarkeit

Die WBO nutzen aktuell im Rahmen der vorgenannten Behördenerlaubnis HVO-Treibstoff insbesondere für die großen Müllfahrzeuge und LKW, die entsprechende Infrastruktur ist daher an der betriebseigenen Tankstelle vorhanden. Diese Tankstelle wird teilweise auch durch die städtischen Fahrzeuge (insbesondere SBO und Verwaltung) genutzt, welche aber auch an der Tankstelle der Feuerwehr sowie über Flottenkarten an privaten Tankstellen Treibstoff beziehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen

Die Preisdifferenz zwischen HVO-Treibstoffen und dem Diesel-Preis lag zum Jahresende 2023 bei ca. 27,37% (1,319 €/l Diesel netto zu 1,68 €/l HVO netto). Tendenziell ist von einer weiter steigenden Preisdifferenz insbesondere bei der Zulassung des HVO-Verkaufs an privaten Tankstellen auszugehen, da bei steigender Marktnachfrage nach HVO-Treibstoffen bei gleichbleibenden oder nur langsam ausgebauten Produktionskapazitäten der HVO-Preis weiter steigen dürfte. Entscheidend wird sein, ob es genügend Grundmaterial gibt, den jeweiligen Kraftstoff in ausreichenden Mengen zu produzieren.

Im Geschäftsjahr 2023 sind bei den SBO Treibstoffkosten in Höhe von 571 T€ (2022: 682 T€) für Verwaltung, Feuerwehr und SBO angefallen. Nimmt man bei einem Jahresverbrauch von ca. 600 T€ an, dass die Diesel-Quote bei ca. 85% liegt und für die meisten Fahrzeuge des o. g. Fuhrparks die Verwendung von HVO-Treibstoff möglich wäre, lägen bei vollständiger Umstellung die aktuellen Mehrkosten allein bei der Treibstoff-Beschaffung für Verwaltung, Feuerwehr und SBO somit bei ca. 140 T€ p. a. ohne Berücksichtigung evtl. notwendiger infrastruktureller Investitionen.

Bei zukünftigen Neuanschaffungen von Fahrzeugen wird primär der Einsatz von E-Fahrzeugen angestrebt, sofern der Einsatzzweck dies ermöglicht. Trotz der erheblichen Mehrkosten der HVO-Treibstoffe wird eine intensivere Nutzung angestrebt, wobei infrastrukturelle Investitionen zu prüfen sind.

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