Beschlussvorlage - B/17/4530-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Deckungsring D06000322 - Erzieherische Hilfen im Haushaltsjahr 2024. Inanspruchnahme von Rückstellungen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Nebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.03.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 2.800.000,-- EUR im Finanzplan 2024 bei dem Produkt 060506 (PN0605A) „Erzieherische Hilfen“ zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2024 ergeben sich nicht.
Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
7230.00 | Auszahlungen für Erstattungen | 2.000.000-- EUR |
7300.00 | Transferauszahlungen | 800.000,-- EUR |
2.800.000,-- EUR
Deckungsvorschlag
Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.
Sachverhalt
Begründung
Im Haushaltsjahr 2023 wurden aus dem Budget 2023 des Deckungsrings D06000322 -Erzieherische Hilfen zwei Rückstellungen in Höhe von in Summe 2.800.000,-- EUR gebildet.
Eine Rückstellung (Nr.21) über 2.000.000,- Euro wurde für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden gebildet. Andere Gemeinden gehen z.B. in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen eine Sonderzuständigkeit nach § 86.6 SGB VIII greift und eine Kostenerstattungspflicht nach § 89a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach zwei Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2024 Rechnungen für das Jahr 2023 begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellung gebildet wurde.
Die zweite Rückstellung (Nr.21) über 800.000,- Euro wurde für die Leistung von erzieherischen Hilfen aus dem Jahr 2023 gebildet, welche erst in Jahr 2024 in Rechnung gestellt werden.
Im Jahr 2024 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2024 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.
Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2024 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 2.800.000-- EUR bereitzustellen. Eine Deckung ist nicht vorhanden, daher ergibt sich eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan 2024.
