Antragsvorlage - A/17/4572-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Zuge der Maßnahme „Ausbau der Wunderstraße von Ulmenstraße bis Siebenbürgenstraße“ (Drucksache 17/4245-01) ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden kann.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Begründung

 

Da aufgrund der Straßenbreite eine wie auch immer geartete Radverkehrsführung in der Planung des Ausbaus der Wunderstraße von Ulmenstraße bis Siebenbürgenstraße unbeachtet blieb, sollte diesem Umstand zur Sicherung des Radverkehrs mit der Einführung eines Tempolimits von 30 km/h begegnet werden.

 

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