Berichtsvorlage - M/17/4548-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der Verkehrssituation auf der Lothringer Straße in Höhe der Josefstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch , Dez 5 Herr Dr. Palotz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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28.02.2024
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Sachverhalt
Bezug
Einrichtung einer Streckengeschwindigkeit von 30 km/h auf der Lothringer Straße (Kreisstraße 9), 29.11.2023 (A/17/4266-01)
Sachdarstellung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 29.11.2023 ist die Verwaltung beauftragt worden, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ob in dem Streckenabschnitt der Lothringer Straße (K 9) in Höhe der Einmündung mit der Josefstraße die bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durch Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) um ca. 100 m in Fahrtrichtung Süden (Martin-Heix-Platz) zu verlängern.
Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass Fahrzeuge nach dem Ende der Streckengeschwindigkeit stark beschleunigen und es zu Gefahrenmomenten kommt.
Die Anordnung einer verkehrsrechtlichen Maßnahme bedarf grundsätzlich einer Überprüfung der Verkehrssituation durch die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und der Polizei.
Die vorliegende geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung findet ihre Grundlage in § 45 Abs. 1 und 9 StVO. Denn nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung wichtiger Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich eine besondere örtliche Gefahrenlage zum Beispiel aus der Streckenführung, der Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen ergeben. Weiterhin können Geschwindigkeitsreduzierungen auch aufgrund einer hohen Verkehrsbelastung oder eines hohen Lärmpegels vorgenommen werden.
Auswertung der Umfallzahlen auf der Lothringer Straße
Zusammen mit der Polizei wurden die Unfallzahlen vom 01.01.2021 – 30.11.2023 betrachtet. Im gesamten Zeitraum wurde kein Unfall mit der Unfallursache „Geschwindigkeit“ aufgenommen.
Im Einzelnen:
2021: 3 Verkehrsunfälle im Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021
davon:
1 Unfall der Kategorie 3 (Verkehrsunfall mit Leichtverletztem)
2 Unfälle der Kategorie 5 (Verkehrsunfall mit leichtem Blechschaden)
Bei dem Verkehrsunfall der Kategorie 3 handelt es sich um einen Unfall im Längsverkehr (Auffahren auf Wartepflichtigen vor Lichtzeichenanlage), der aufgrund ungenügenden Sicherheitsabstandes (UB01 Pkw) verursacht wurde:
Uhrzeit: 09.09.2021; 09:50
Straßenabschnitt: Grevenstraße/Lothringer Straße
Unfallbeteiligte: Pkw – Pkw
2022: 3 Verkehrsunfälle im Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022
davon:
3 Unfälle der Kategorie 5 (Verkehrsunfall mit leichtem Blechschaden)
2023: 3 Verkehrsunfälle im Zeitraum 01.01.2023 - 30.11.2023
davon:
1 Unfall der Kategorie 2 (Verkehrsunfall mit Schwerverletztem)
2 Unfälle der Kategorie 3 (Verkehrsunfall mit Leichtverletztem)
Bei dem ersten Verkehrsunfall der Kategorie 2 handelt es sich um einen Abbiegeunfall (Linksabbieger), der aufgrund Fehler beim Abbiegen (UB01 Pkw) verursacht wurde:
Uhrzeit: 26.07.2023; 22:20
Straßenabschnitt: Lothringer Straße/Josefstraße
Unfallbeteiligte: Pkw - Fahrrad
Bei dem Verkehrsunfall der Kategorie 2 handelt es sich um einen Unfall im Längsverkehr, der aufgrund Fehler beim Überholen (UB01) (der Fahrer des PKW drängte den E-Scooter Fahrer (UB 02) mit seinem Pkw ab, sodass dieser von seinem E-Scooter zu Boden fiel) verursacht wurde:
Uhrzeit: 14.07.2023; 11:05
Straßenabschnitt: Lothringer Straße 139
Unfallbeteiligte: Pkw – E-Scooter
Bei dem Verkehrsunfall der Kategorie 3 handelt es sich um einen Unfall im Längsverkehr (Auffahren auf Wartepflichtigen vor Lichtzeichenanlage), der aufgrund ungenügenden Sicherheitsabstandes (UB01 Pkw) verursacht wurde:
Uhrzeit: 01.09.2023; 17:10
Straßenabschnitt: Lothringer Straße/Josefstraße
Unfallbeteiligte: Pkw - Pkw
Verkehrliche Bewertung der geplanten Geschwindigkeitsreduzierung
Alle Unfälle der Kategorie 2 und der Kategorie 3 ereigneten sich in unmittelbarer Nähe der Fußgänger-LSA. Keiner der Unfälle hatte die Ursache Geschwindigkeit. Als häufigste Unfallursache ist ungenügender Sicherheitsabstand zu verzeichnen. Obwohl sich keiner der genannten Unfälle auf dem Fußgängerüberweg ereignete wird im Einvernehmen mit der Polizei die Verlängerung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Lothringer Straße bis zur Straße Martin-Heix-Platz als sinnvoll gesehen.
Die Art der Unfälle spricht dafür, dass das beobachtete Fahrverhalten der Fahrzeugführer (Beschleunigen) zu den Unfällen geführt hat.
