Berichtsvorlage - M/17/4496-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zu dem Förderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen" und dem Nachfolgeprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Henrike Gnizia
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Christoph Hülsebusch , Hülsebusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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27.02.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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28.02.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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29.02.2024
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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07.03.2024
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Sachverhalt
Sachdarstellung
A) Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
A.1) Anlass und Zielsetzung
Im Jahr 2020 wurde das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt. Ziel des Förderprogrammes war es, Gemeinden und Städte, die von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie in besonderem Maße betroffen sind, unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Hintergrund waren die während des COVID-19-Lockdowns sowie aufgrund des Rückzugs des stationären Einzelhandels und der Zunahme des Online-Handels zum Teil erheblichen Umsatzeinbußen, die in der Folge zu einer Verschärfung der Leerstandsproblematik führten. Bei den weiter fortschreitenden Veränderungen galt es, den Fokus auf mögliche Nachnutzungen auf Basis von ortsangepassten und tragfähigen Lösungsansätzen zu legen. Dies konnte seitens der Kommune nur gemeinsam mit den jeweiligen Eigentümer*innen angegangen werden.
Das Sofortprogramm setzte seit dem Jahre 2020 bis Ende 2023 an diesen Punkten an und unterstützte mit neuen (finanziellen) Angeboten die zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung der Innenstädte. Das zum 31.12.2023 beendete Programm wurde mit einem Fördervolumen des Landes von über 100 Mio. Euro ausgestattet. Der Fördersatz betrug dabei 90%, der kommunale Eigenanteil 10%.
A.2) Überblick über die Förderbausteine
Konkret hat die Stadt Oberhausen auf Grundlage der in den Jahre 2020 bis 2023 gestellten Förderanträge und der erfolgten Bewilligungen gemeinsam mit den jeweils relevanten Innenstadtakteuren folgende Förderbausteine des o.g. Förderprogramms bis zum Ende des Jahres 2023 (Programmende) umgesetzt:
Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietungen“
Der Förderbaustein Verfügungsfonds Anmietungen umfasste das „Leerstands-Programm“, mit dem die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen für Gastronomie und Verpflegung und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete gefördert wurde. Bei der Weitervermietung von Ladenlokalen durfte die Altmiete um bis zu 80 % reduziert werden, so dass 20 % der Altmiete für die/den neuen Mieter*in verblieb.
Die zur Verfügung stehenden Fördergelder konnten bereits seit 2020 für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren in den Innenstadtbereichen von Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld seitens der Stadt Oberhausen eingesetzt werden.
Mit Hilfe der Fördermittel aus diesem Förderbaustein sind diverse Vermietungen in den Innenstadtbereichen in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld bis Ende 2023 zustande gekommen, die dazu beigetragen haben, die Leerstandssituation zu verbessern (vgl. dazu weitere Informationen unter „Sachstand und Arbeitsergebnisse“).
Förderbaustein „Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“
Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden stellt die Schließung von Einzelhandelsgroßimmobilien in Innenstadtbereichen auch die Stadt Oberhausen vor große Herausforderungen. Das Sofortprogramm unterstützte Kommunen dabei, diesen Herausforderungen zu begegnen, auf Augenhöhe und mit klarer inhaltlicher Zielrichtung zu verhandeln sowie ihre Rolle als starke Anwältinnen ihrer Zentren wahrzunehmen. Aufgrund der komplexen Prozesse mit einer Vielzahl an Akteuren, unterschiedlichen Interessenlagen und Fragestellungen bedurfte es hierfür insbesondere einer Steuerung und Moderation durch Spezialist*innen. Durch die Förderung der kommunalen Beauftragung von verschiedenen Planungsdienstleistungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien) sollte sichergestellt werden, dass Investitionen schnell, zielgenau und zum Wohle der örtlichen Situation in die entsprechenden Standorte gelenkt werden. Von der Mitwirkung der Kommunen sollten auch Eigentümer*innen und potenzielle Investor*innen profitieren.
Für das ehemalige P&C-Gebäude in Alt-Oberhausen (Marktstraße 43) wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.
Förderbaustein „Schaffung von Innenstadtqualitäten“
Mit diesem geförderten Baustein erhielt die Stadt Oberhausen die Möglichkeit, die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität der drei Innenstadtbereiche Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld mit Hilfe von Gestaltungselementen positiv zu beeinflussen.
Förderfähig war die Aufwertung des öffentlichen Raums durch Ausstattungen mit verschiedenen Elementen, wie z.B. Stadtbäume nach dem „Schwammstadt-Prinzip“ (Regen- bzw. Oberflächenwasser werden vor Ort durch den Boden zwischengespeichert und stehen der Pflanze zur Verfügung) und mobile Pflanzkübel. Die zu pflanzenden Bäume und aufzustellenden Pflanzkübel tragen zu einer Filterung von Luftschadstoffen und einer Verbesserung des Mikroklimas bei, wodurch das Risiko gesundheitlicher Belastungen insbesondere an heißen Tagen reduziert wird. Gleichzeitig wird das Stadtbild aufgewertet und das Wohnumfeld- und Aufenthaltsqualität in dem jeweiligen Innenstadtbereich erhöht. (vgl. dazu weitere Informationen unter „Sachstand und Ergebnisse“).
Für die Baumpflanzungen und Pflanzkübel wurden in den drei Innenstadtbereichen bis zum Jahresende 2023 die insgesamt bewilligten und somit zur Verfügung stehenden 150.000 EUR (d.h. 3 x 50.000 EUR Fördersumme) verausgabt.
Förderbaustein „Abwicklungskosten“
Ziel dieses Förderbausteins war es, Städte und Gemeinden bei der Abwicklung der Aufgaben des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ zu unterstützen. Bei dieser Aufgabe ging es insbesondere darum, für leerstehende Ladenlokale neue Nutzer*innen gemeinsam oder im Auftrag der Eigentümer*innen zu akquirieren und die Nutzer*innen dabei zu unterstützen, zukunftsgerichtete (Zwischen-)Nutzungskonzepte für die leerstehenden Räumlichkeiten zu entwickeln. Weiterhin sollte dabei unterstützt werden, Gespräche mit den Eigentümer*innen der leerstehenden Räumlichkeiten zu führen, um die Bereitschaft zu erfragen, ihre Immobilie zu reduzierten Mietkonditionen zu vermieten.
In Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld standen Mittel für die Abwicklung der An- und Vermietungstätigkeit einschließlich der Beratungsgespräche mit Nutzungsinteressierten und Eigentümer*innen zur Verfügung. Mit dieser Tätigkeit beauftragt wurden die jeweils seit Jahren erfolgreich aktiven Stadtteilbüros aus den Programmgebieten Brückenschlag, Sterkrade und Osterfeld und die Stadtteilarchitekten (Alt-Oberhausen).
A.3) Sachstand und Ergebnisse
Im Folgenden werden die Ergebnisse zu den einzelnen umgesetzten Förderbausteinen in den drei Innenstadtbereichen dargestellt.
Innenstadtbereich Alt-Oberhausen
In Alt-Oberhausen konnten im Rahmen des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ zehn erfolgreiche Anmietungen über das Sofortprogramm umgesetzt werden (in der Marktstraße, Elsässerstraße, Helmholtzstraße, Paul-Reusch-Straße und Stöckmannstraße). Es konnten u.a. zwei Restaurants und ein Weinhandel/Weintasting für die Innenstadt von Alt-Oberhausen gewonnen werden.
Im Rahmen des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ wurden fünf Pflanzkübel mit integriertem Bewässerungs- und Belüftungssystem und Wasserreservoir auf der Marktstraße aufgestellt. Durch wasserspeicherndes Baumsubstrat in den Pflanzkübeln erfolgt eine Wasserrückhaltung und Wassernutzung für die Bepflanzung. Am 14.12.2023 informierte das Stadtteilbüro dazu in einer Pressemitteilung, die u.a. von Radio Oberhausen und der NRZ Oberhausen veröffentlicht wurde.
Im Rahmen des Förderbausteins „Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“ ist eine Machbarkeitsstudie für das P&C-Gebäude (Marktstraße 43) durch ein extern beauftragtes Büro erarbeitet worden.
Innenstadtbereich Sterkrade
In Sterkrade konnten im Rahmen des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ zwei Anmietungen in der Steinbrinkstraße als Showroom und in der Bahnhofstraße als Einzelhandelsnutzung erfolgreich über das Sofortprogramm umgesetzt werden.
Im Rahmen des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ wurden die vorhandenen Baumscheiben vor dem Alten Rathaus Sterkrade zu einer neuen Grünfläche umgestaltet. Es wurde wasserspeicherndes Baumsubtrat eingebaut, sodass eine Wasserrückhaltung und Wassernutzung für die Bepflanzung erfolgt. Die erforderlichen Bau- und Pflanzleistungen sind abgeschlossen.
Innenstadtbereich Osterfeld
In Osterfeld konnte im Rahmen des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ eine Anmietung über das Sofortprogramm erreicht werden. Hierbei handelte es sich um einen mehrjährigen Leerstand in der Kirchstraße. Als neuer Nutzer konnte der Verein „Ich bin da e.V.“ gewonnen werden, der in der Nähe ein Sozialkaufhaus betrieb. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Vermittlung von Immobilien in Osterfeld dadurch begrenzt wurde, dass die meisten zur Verfügung stehenden Ladenlokale sich nicht mit den Anforderungen der potenziellen Mieter*innen deckten. Umso mehr ist die Vermietung der Immobilie in der Kirchstraße als ein voller Erfolg zu werten.
Im Rahmen des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ wurden in der Straße Osterfelder Marktplatz und in der Gildenstraße drei neue Straßenbäume gepflanzt. Damit die jungen Bäume auch heiße, trockene Sommer überstehen, wurden sie nach dem sogenannten Schwammstadt-Prinzip gepflanzt. Anders als die bisherigen Bäume erhielten diese einen neuen Untergrund, der die Fähigkeit besitzt, Regenwasser zurückzuhalten und zu speichern. Somit wird der Baum bei Trockenphasen länger mit Wasser versorgt. Am 07.12.2023 fand dazu ein Fototermin mit anschließender veröffentlichter Pressemitteilung statt.
Innenstadtbereiche gesamt
Im Rahmen des Förderbausteins „Abwicklungskosten“ hat die Stadt Oberhausen wie oben beschrieben die drei in den jeweiligen Innenstadtbereichen ansässigen Stadtteilbüros und die Stadtteilarchitekten damit beauftragt, Beratungstätigkeiten rund um den Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietungen“ durchzuführen. Sowohl in Alt-Oberhausen als auch in Sterkrade und Osterfeld wurden in diesem Zuge zahlreiche Beratungstermine durchgeführt und es haben Besichtigungen von leerstehenden Ladenlokalen stattgefunden. Die Interessierten für die leerstehenden Ladenlokale kommen aus allen für eine Förderung denkbaren Bereichen: Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Kinderbetreuung, Kunst/Kultur. Aufgrund der Fachexpertise der Stadtteilbüros und der Stadtteilarchitekten wurde die Qualität der Beratungen sichergestellt.
Beim Förderbaustein „Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds“ konnte in allen drei Stadtteilen (d.h. Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld) das jeweilige Stadtteilmanagement/Citymanagement im Rahmen der bestehenden Aufträge für das Quartiersmanagement und das Sofortprogramm bereits viele der Kernaufgaben eines Zentrumsmanagements mit abdecken. Zu nennen sind hier insbesondere die Ansprache und Beratung von Immobilieneigentümer*innen im Zentrumsbereich, die Beratung von potenziellen Mieter*innen von Ladenlokalen und die Vermittlung von potenziellen Mieter*innen mit Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen von leerstehenden Ladenlokalen. Darüber hinaus gehört das Anlegen und die Pflege einer Leerstandsdatenbank sowie ein permanentes Leerstandsmonitoring zu dem Aufgabengebiet des Stadtteilmanagements/Citymanagements in allen drei Stadtteilen. Es besteht weiterhin regelmäßiger Kontakt des jeweiligen Stadtteilmanagements/Citymanagements zu vielen Gewerbetreibenden, Einzelhändler*innen und Eigentümer*innen. Ebenfalls läuft die Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Projekte in den Stadtteilen über das Stadtteilmanagement/Citymanagement.
A.4) Ausblick und weitere Vorgehensweise
Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren endete wie bereits oben genannt zum 31.12.2023. Die wertvollen Erfahrungen aus dem Sofortprogramm kann die Stadt Oberhausen für das folgend vorgestellte Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ nutzen und auf das Wissen der Akteure vor Ort aufbauen.
Aufgrund positiver Erfahrungen in Oberhausen kann das oben beschriebene Sofortprogramm als ein wirksames Instrument im Umgang mit den bekannten Problemstellungen betrachtet werden. Aus diesem Grunde wurden für das ab der Programmbewilligung 2023 gültige Nachfolgeprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ Förderanträge gestellt (vgl. untenstehende Ausführungen).
B) Programm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen
B.1) Anlass und Zielsetzung
Angesichts der unverändert herausfordernden Problemlage für Innenstädte und Ortszentren startete die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im April 2023 mit der Landesinitiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ einen neuen Programmaufruf. Wie bei seinem Vorläufer ist das Ziel des Programmes die gezielte Unterstützung des (innerstädtischen) Einzelhandels und die Stärkung der Innenstädte in ihrer multifunktionalen Ausrichtung. Dadurch soll eine nachhaltige und langfristige Neuausrichtung der Innenstädte angestoßen werden. Das seit der Programmbewilligung 2023 bis zum 31.12.2027 laufende Programm ist mit einem Fördervolumen des Landes von insgesamt 35 Mio. Euro ausgestattet. Der Fördersatz beträgt 80%, der kommunale Eigenanteil 20%.
Die Fördergegenstände wurden seitens des Fördermittelgebers mit wenigen Anpassungen aus dem Vorläuferprogramm (s.o.) übernommen, wobei für die Stadt Oberhausen nach der Auswertung der bisher gemachten Erfahrungen die Bausteine
- „Verfügungsfonds Anmietung“ und
- „Schaffung von Innenstadtqualitäten“
weiterhin relevant sind und für die in der Folge Förderanträge zum 15.06.2023, jeweils für die drei Innenstadtbereiche Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld, bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt wurden.
Ergebnisse des Antragsverfahrens:
- Alt-Oberhausen erhält einen Zuwendungsbescheid (09.11.2023)
- Sterkrade erhält keinen Zuwendungsbescheid
- Osterfeld erhält keinen Zuwendungsbescheid
Hintergrund ist, dass das Förderprogramm aufgrund der hohen Nachfrage überzeichnet ist und die Bezirksregierung als Fördergeberin somit Prioritäten setzen musste.
B.2) Erläuterungen zu den beantragten und bewilligten Fördergegenständen
Verfügungsfonds Anmietung
Bei den erfolgten Neuvermietungen im Rahmen des bisherigen „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ hat sich die wichtige Rolle der finanziellen Förderung und der Vermittlung durch die Stadtteilbüros in den Programmgebieten gezeigt. Mit dieser Unterstützung konnten bestehende finanzielle Unsicherheiten bei interessierten Nutzer*innen im Zusammenhang mit der Neugründungs- und Startphase zumindest zum Teil aufgefangen werden. Gleichzeitig geht von den Neuvermietungen und dem damit verbundenen Rückgang von Leerständen auch eine symbolische Bedeutung aus, denn jeder aufgelöste Leerstand ist als Erfolg für den jeweiligen Standort zu werten. Dieser Weg soll mit der erneuten Zuwendung für den Innenstadtbereich von Alt-Oberhausen weiter beschritten werden, indem auch künftig (Förder-)Gelder zur Verfügung stehen.
Zudem gibt es mehrere Ladenlokale, die für andere Nutzungen ungeeignet sind oder mit großen Aufwand umgebaut werden müssten. Der Sanierungsstau in einigen Objekten stellt eine weitere Hürde dar: Es müsste zunächst in die Herrichtung investiert werden, wozu meist weder Vermieter*in noch potenzielle Mieter*in bereit sind. Hier kann in Zukunft die ebenfalls förderfähige Herrichtung der Ladenlokale von Bedeutung sein. Bei Ansiedlung innovativer Einzelnutzungen können auch die Ausgaben der Vermieter*innen für den Umbau oder die Herrichtung des betreffenden Ladenlokals zur Anpassung an die neue Nutzung gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50% der nachgewiesenen Umbaukosten zwischen mind. 5.000 Euro und maximal 15.000 Euro. Für den Innenstadtbereich in Alt-Oberhausen können fünf Ladenlokale eine maximale Förderung von 7.500 Euro pro Ladenlokal für Umbaumaßnahmen erhalten.
Schaffung von Innenstadtqualitäten
In Alt-Oberhausen besteht die aktuelle Herausforderung, der häufig fehlenden bzw. unzureichenden Aufenthaltsqualität, zu begegnen. So fehlt es bspw. an Sitzmöbeln, die zum Verweilen einladen, was insbesondere für ältere Menschen eine Hürde darstellt, die Innenstadtbereiche aufzusuchen.
Durch mobile Sitzelemente, die temporär an unterschiedlichen Stellen in Alt-Oberhausen aufgestellt werden sollen, kann diese Situation kurzfristig verbessert werden. Geplant ist die Anschaffung von verschiedenen Modulen, die attraktive Verweil- und Begegnungsmöglichkeiten für alle Generationen schaffen. Durch ergänzende und/oder integrierte, teilweise abkühlende Begrünungselemente wird die Aufenthaltsqualität zusätzlich verbessert. Das Mobiliar ist flexibel einsetzbar und schafft dank des innovativen Designs die Möglichkeit, urbane Räume für spezifische Bedürfnisse attraktiv zu gestalten. Insgesamt sollen sechs generationsgerechte Stadtmöbel inklusive sechs Bepflanzungen angeschafft werden.
Darüber hinaus soll im Rahmen dieses Förderbausteins für die Haupteinkaufslage in Alt-Oberhausen, insbesondere die Marktstraße, eine Gestaltungssatzung erarbeitet werden. Wie viele Innenstadtlagen hat auch die Marktstraße seit vielen Jahren mit Problemen zu kämpfen. Die Stadt Oberhausen arbeitet aktiv daran, durch verschiedene Maßnahmen diesen Entwicklungen entgegen zu wirken bzw. die Einzelhandelslagen und Innenstädte an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Grundlage für die strategische Neuordnung und Steuerung des Bezirkszentrums von Alt-Oberhausen ist das durch das Büro Junker und Kruse erarbeitete Nutzungs- und Gestaltungskonzept. Vor diesem Hintergrund soll für die Marktstraße eine Gestaltungssatzung erarbeitet werden, die durch Gestaltungsleitlinien flankiert werden soll. Zur Finanzierung dieser Maßnahme hat sich die Stadt Oberhausen im Sommer 2023 für das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW beworben und mit Datum vom 09.11.2023 einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten. Auf dieser Grundlage kann somit nun die Erarbeitung der Gestaltungssatzung und des Gestaltungsleitfadens im Rahmen des Fördergegenstands „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ umgesetzt werden. Zur Erarbeitung der Gestaltungssatzung und der -leitlinien soll ein entsprechend qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden. Die hierzu notwendigen Ausschreibungsunterlagen werden derzeit vorbereitet, um die Erarbeitung der Gestaltungssatzung und des Leitfadens möglichst zeitnah vergeben zu können. Sollte die Vergabe – wie derzeit geplant – im Frühjahr erfolgen, kann für Ende des Jahres 2024 mit ersten konkreten Ergebnissen gerechnet werden. Begleitet werden soll die Bearbeitungsphase von mehreren Beteiligungen der maßgeblichen Akteure, in denen (Zwischen-)Ergebnisse vorgestellt und diskutiert werden sollen.
B.3) Kosten und Finanzierung nach Programmgebiet
Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die bewilligte Zuwendung in Höhe von 80 % für den Innenstadtbereich von Alt-Oberhausen:
Innenstadt Alt-Oberhausen
Förderfähige Gesamtkosten: | 412.025,00 EUR |
Kommunaler Eigenanteil (20 %): | 82.405,00 EUR |
Zuwendung (80 %): | 329.620,00 EUR |
Die förderfähigen Gesamtkosten von 412.025,00 EUR setzen sich aus dem Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“ (212.025,00 EUR) und dem Förderbaustein „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ (200.000,00 EUR) zusammen. Im Jahr 2023 wurden von den beantragten Fördermitteln bereits 82.311,00 EUR abgerufen.
Bezug
Drucksache M/17/3863-01: Sachstandsbericht zu den Förderprogrammen „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ und „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“
