Berichtsvorlage - M/17/4454-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die nachfolgenden Ausführungen behandeln den Vollzug der Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücken. Die Ausführungen sind auf das gesamte Stadtgebiet bezogen.

 

 

Im Aufgabengebiet Baumschutz wurden im Jahr 2023 qualifizierte Bürger­beratungen zum Thema ”Baumschutz” durchgeführt, die nicht zuletzt dem Ziel dienten, einen vorhandenen Baumstandort zu erhalten.

 

Insgesamt wurden 223 Anträge auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen bei der zuständigen Abteilung der Servicebetriebe Oberhausen eingereicht.

 

Bei der Vorprüfung eines Antrags wird festgestellt, ob der zur Fällung beantragte Baum durch die Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen geschützt ist. Handelt es sich um einen geschützten Baum wird die Antragsbearbeitung aufgenommen. Handelt es sich um einen nicht geschützten Baum wird der Antrag lediglich statistisch aufgenommen und der Antragsteller entsprechend informiert.

 

Die Fachverwaltung geht davon aus, dass die Dunkelziffer der nicht genehmigungspflichtigen Bäume höher ist, als in der Statistik angegeben. Dies liegt darin begründet, dass die Genehmigungspflicht häufig in einem beratenden Gespräch oder Telefonat bereits vorab geprüft wird, sodass es hier nicht mehr zur Antragstellung kommt. 

 

 

Im Jahr 2023 wurde bei 49 Anträgen (138 Einzelbäume betreffend) im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine Genehmigungspflicht besteht. 92 dieser Bäume unterlagen aufgrund ihrer Baumarten oder ihrer Stammumfänge nicht den Bestimmungen der Satzung. 7 Bäume waren bereits abgestorben und 39 Bäume mussten im Rahmen von angezeigten Gefahrenabwehrmaßnahmen entfernt werden.

 

Anträge auf Fällung oder Rückschnitt beinhalten teilweise nicht nur einen, sondern mehrere Bäume. Es wurden in 2023 174 Anträge (292 Einzelbäume betreffend) auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen gestellt. Für 219 Bäume wurde die Fällung und für 73 Bäume ein Rückschnitt beantragt. Nach fachlicher und rechtlicher Prüfung der Anträge wurden für 171 Bäume Fällgenehmigungen und für 42 Bäume Rückschnittgenehmigungen ausgestellt. Für die restlichen 79 Bäume wurden Ablehnungen ausgesprochen.

 

Die zwei häufigsten Gründe für die Genehmigung einer Fällung waren:

 

  • Krankheit oder Schädigung des Baumes bzw. Gefahr für Leib und Leben und Sachen (für 119 Bäume) und
  • Bauvorhaben (für 49 Bäume)

 

Wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Baumschutzsatzung wurden drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

 

Im Nachfolgenden sind die Zahlen bezogen auf die einzelnen Bezirke Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade tabellarisch zusammengefasst.

 

 

 

Osterfeld

Alt-Oberhausen

Sterkrade

Gesamt

Anzahl der zur Fällung beantragten Bäume:

 

33

66

120

219

-       davon wurden genehmigt

 

27

60

84

171

-       davon wurden abgelehnt

 

6

6

36

48

Anzahl der zum Rückschnitt beantragten Bäume:

 

30

21

22

73

-       davon wurden genehmigt

 

22

10

10

42

-       davon wurden abgelehnt

 

8

11

12

31

Mit Fällgenehmigung geforderte Ersatzpflanzungen

36

63

122

221

eingegangene Ausgleichszahlung*

für die Neupflanzung von Bäumen im Stadtgebiet

42.750,00 Euro

 

 

*Die eingegangenen Ausgleichszahlungen beziehen sich auf geforderte Ersatzpflanzungen aus verschiedenen Vorgängen der letzten Jahre. Die Summe ist nicht auf geforderte Ersatzpflanzungen ausschließlich aus dem Jahr 2023 zu beziehen.

 

 

 

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