Beschlussvorlage - B/17/4544-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

1.) Am Mühlenbach 43

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Zustimmung (einstimmig)

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch SBO

 

Sachverhalt

Im November 2023 meldete die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks dem städtischen Fachbereich für Versicherungsangelegenheiten eine Schädigung ihres Eigentums durch die Wurzeln der städtischen Platane.

 

Das Grundstück verfügt über 4 Anwohnerstellplätze. Vor den beiden linken Stellplätzen steht eine städtische Platane. Der Baum behindert durch seinen Standort die Befahrung der Stellplätze.

 

Nach Auswertung von historischen Luftbildern (im Internet einsehbar auf der Seite des RVR) muss davon ausgegangen werden, dass die Stellplätze bereits vor der Pflanzung des Baumes errichtet worden sind. Durch die Andienung der Stellplätze wird die Baumscheibe regelmäßig überfahren, sodass sie – vermutlich im Rahmen von Gehwegregulierungen – bereits bis zum Baumstamm asphaltiert wurde.

 

Die Platane hat mit ihrem Wurzelwerk die Rasengittersteine der beiden Stellplätze massiv angehoben, sodass Stolperfallen von einer Höhe bis zum 10 cm entstanden sind. Um einschätzen zu können, ob eine Wurzelkappung möglich ist, wurde ein Gutachten eingeholt. Gleichzeitig wurde die Eigentümergemeinschaft gebeten, die Fläche der Stellplätze aufnehmen zu lassen.

 

Vor Ort wurde ein massives Wurzelgeflecht vorgefunden. Die Platane weist lediglich einen Abstand von max. 50 cm zur Grundstücksgrenze auf. Die in diesem Bereich vorhandenen Wurzeln sind standsicherheitsrelevant. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Wurzelkappung nicht möglich ist ohne die Standsicherheit des Baumes zu gefährden.

 

Im Rahmen der ersten Prüfungen musste davon ausgegangen werden, dass die in Rede stehende Platane Bestandteil der landesrechtlich geschützten Allee AL-OB 0006 „Am Mühlenbach“ ist. Nach Prüfung und Recherche teilte die Untere Naturschutzbehörde mit, dass die beiden letzten Platanen auf der linken Straßenseite der Straße „Am Mühlenbach“ nicht mehr zur Allee gehören. Die Allee endet hinter dem Gebäude Haus-Nr. 31.

 

Vor diesem Hintergrund liegt die Zuständigkeit zum weiteren Umgang mit der Platane nun bei der Bezirksvertretung Osterfeld.

 

Von Seiten des Fachbereiches für Versicherungsangelegenheiten wurde mitgeteilt, dass die Anwohner des Grundstücks einen Anspruch auf Schadensbeseitigung sowie Vorbeugung vor erneutem Schadenseintritt haben. Auch kann den Geschädigten nicht zugemutet werden, die Stellplätze weiterhin nicht nutzen zu können. Eine Lösung musste daher kurzfristig herbeigeführt werden.

 

Da in diesem Fall erst am 02.02.2024 klargestellt wurde, dass es sich nicht um einen Alleebaum handelt, konnte der Vorgang nicht in die Bereisung der Baumkommission am 26.01.2024 aufgenommen werden. Daher wurden die Mitglieder der Baumkommission separat informiert.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurden die Unterlagen inklusive ausführlicher Sachverhaltsdarstellung und Beschreibung eventuell möglicher baumerhaltender Maßnahme zur Verfügung gestellt. Es wurde um Abgabe eines Votums zum Umgang mit dem Sachverhalt gebeten.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Platane aus. Eine Ersatzpflanzung sollte – sofern möglich – in unmittelbarer Nähe erfolgen.

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Anlagen

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