Antragsvorlage - A/17/4509-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld. gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen zur Drucksache B/17/4407-01: Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Planungen und der notwendigen Verfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 von Essen nach Oberhausen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
- Bearbeitung:
- Erich Friedrich Noldus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, daß die Stadtverwaltung und die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH die erforderlichen Planungs- und Verfahrensschritte zur Inbetriebnahme der Straßenbahnstrecke VI und der Straßenbahnlinie 105 aussetzen und ein alternatives Gesamtkonzept, welches den Einsatz von Linienbussen vorsieht, erstellen.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Während die Gesamtherstellungskosten der Straßenbahnverlängerung 105 geschätzte 110 bis 132 Mio. EUR für die 3,5 km kurze Strecke, zuzüglich Folgekosten ab Fertigstellung, betragen sollen, ist ein gleichwertiges Ergebnis im öffentlichen Personennahverkehr durch den Einsatz von Linienbussen wesentlich kostengünstiger zu erzielen.
Eckdaten eines Busbetriebes.
Anschaffungskosten der Busse pro Stück ca. 250 000 EUR (Solo, Diesel) bzw. ca. 350 000 EUR (Gelenk, Diesel).
Die laufenden Kosten betragen pro Jahr und Bus ca. 320 000 EUR. Die wesentlichen Kostenblöcke sind:
- Personalkosten, insbesondere Fahrpersonal für ca. 3,1 Fahrer pro Bus;
- Treibstoff;
- Instandhaltung u. Ersatzteile;
- Abschreibungen.
Quellen:
Bürger PRO CITYBAHN Wiesbaden.
Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestages: Sachstand Anschaffungskosten und Laufleistungen von Kraftomnibussen.
