Antragsvorlage - A/17/4508-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld. gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen zur Drucksache B/17/4405-01: Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2024.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
- Bearbeitung:
- Erich Friedrich Noldus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.02.2024
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Die Linksjugend NRW wurde und wird nach wie vor vom Verfassungsschutz NRW beobachtet. Im Jahresbericht 2022 S. 164-165 ist unter „Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit“ aufgeführt:
„Parlamentarismus und die repräsentative Demokratie werden von der Linksjugend ['solid] explizit abgelehnt. Nach Ansicht der Linksjugend ['solid] NRW sei die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik Deutschland keine wirkliche Demokratie, sondern Ausdruck des Klassencharakters der bestehenden Gesellschaftsordnung und Instrument der herrschenden Klasse. Diesen Zustand will man nach eigenen Angaben durch „die bewußte Aktion der organisierten Mehrheit zur Umwälzung der Verhältnisse“ beenden.
Den Beschlüssen ihrer Gremien sowie anderen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, daß die Linksjugend ['solid] gesellschaftliche Veränderungen nicht über Reformen, sondern durch eine revolutionäre außerparlamentarische Bewegung erreichen möchte. Dieser Linie folgend, wurde auch beim Bundeskongreß im November 2022 erneut der „Systemwechsel hin zum Sozialismus“ als politisches Ziel beschlossen.
Diese Ziele richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Linksjugend ['solid] NRW unterliegt deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz.“
Anträge der AfD-Ratsfraktion zur Sache.
Die AfD-Ratsfraktion hat erstmals anläßlich der Änderung der „Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit“ in der vom Rat der Stadt am 13. 12. 2021 als Vorlage B/17/0945-01 beschlossenen Fassung auf die Problematik der Förderung vom Verfassungsschutz beobachteter Organisationen hingewiesen.
Die AfD-Fraktion hat in insgesamt fünf Anträgen zwischen dem 16. 5. 2022 und 20. 3. 2023 die linksextremistischen und antisemitischen Tendenzen nicht zuletzt durch Selbstdarstellungen der Linksjugend aufgezeigt. Im einzelnen sind dies
- die mündliche Stellungnahme der AfD zur Vorlage B/17/0945-01 in der Ratssitzung des 13. 12. 2021 anläßlich der vom Rat beschlossenen Satzungsänderungen der „Richtlinien“, als Anlage 2 unter
https://afd-oberhausen.de/aktuelles/kommunales/2021/12/die-ratssitzung-am-13-12-2021/;
- die schriftliche Begründung des AfD-Antrages A17/2094-01 in Verbindung mit dem AfD-Antrag A/17/2093-01 über die Neufassung der „Richtlinien“ für die Ratssitzung vom 16. 5. 2022;
- die schriftlichen Begründungen des AfD-Antrages A/17/2730-01 in Verbindung mit dem AfD-Antrag A/17/2787-01 für die Ratssitzung vom 14. 11. 2022;
- die mündliche Begründung des AfD-Antrages A/17/3114-01 in der Ratssitzung vom 20. 3. 2023 als Anlage 3 unter
https://afd-oberhausen.de/aktuelles/kommunales/2023/03/aus-der-sitzung-des-stadtrates-vom-20-3-2023/
Haltung der Oberhausener Jugendorganisationen.
Anfang Februar 2023 hat der Vorsitzende der Jungen Liberalen Oberhausen, Max Baum, dargelegt, daß nicht nur die Haltung der örtlichen Linksjugend zum Ukraine-Krieg, sondern ihr Verhältnis zur Demokratie überhaupt jede Form der Zusammenarbeit ausschließe.
Der Juso-Vorsitzende Tim Tzscheppan strebte mindestens bis zu den Neuwahlen des Vorstandes Ende Februar "keine weitere Kooperation" an. Nunzio Cavallo (Junge Union) verwies auf einen CDU-Parteitagsbeschluß von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausschließe (WAZ 1. 2. 2023).
Die Debatte bezog auch die finanzielle Förderung der Linksjugend durch die Stadt Oberhausen ein und war Gegenstand mehrerer WAZ-Artikel (1., 5. und 7. 2. 2023).
Die FDP Oberhausen hat sich eine Selbstverpflichtung auferlegt, „keine gemeinsamen Veranstaltungen oder sachpolitischen Initiativen in Kooperation mit linksradikalen Organisationen durchzuführen“.
Dazu gehören die Linksjugend, die LINKE und die Antifa auf Oberhausener und auf höheren Ebenen. Zur Begründung ist auf der Internetseite der Oberhausener FDP aufgeführt:
„Linksextremisten in ihren diversen Gruppierungen und Ausdrucksformen sind eine Gefahr für den Staat und stellen, die Demokratie und die liberale Marktwirtschaft in ihrem Kern in frage. Damit sind sie genau wie rechtsradikale natürlicherweise mit der liberalen Idee unvereinbar verfeindet. Die Ablehnung der demokratischen und marktwirtschaftlichen Staatsform ist eine unüberwindbare Grenze, die auch nur den Anschein einer Kooperation zu einer bedingungslosen Unmöglichkeit machen muß.“
Siehe https://oberhausen.freie-demokraten.de/kein-herz-fuer-linke
Der Vorsitzende der Oberhausener Linksjugend, Julien Krasniqi, erklärte im Rahmen der oben genannten Debatte, die Oberhausener hätten „politisch und wirtschaftlich nichts mehr mit solid [Linksjugend NRW] zu tun“ (WAZ 1. 2. 2023).
Diese Distanzierung bedeutet, daß Herr Krasniqi die linksextremistischen, antisemitischen und sexistischen Tendenzen der Linksjugend durchaus bekannt waren.
Akteneinsicht zur Sache vom 19. 12. 2022.
Eine Akteneinsicht zur Überprüfung der Förderung der Linksjugend Oberhausen fand am 19. 12. 2022 durch den Stadtverordneten Noldus in den Räumen der Stadtkanzlei statt.
Hinweis: Der Stadtverordnete Noldus ist in der Ratssitzung am 20. 3. 2023 öffentlich bezichtigt worden, in seiner Rede zur Sache Behauptungen aufgestellt zu haben, die nichts mit den Ergebnissen der Akteneinsicht zu tun gehabt hätten.
Die Rede findet man als Anlage 3 des Berichts über die Ratssitzung des 20. 3. 2023 unter https://afd-oberhausen.de/aktuelles/kommunales/2023/03/aus-der-sitzung-des-stadtrates-vom-20-3-2023/
Die Rede basierte auf den nachfolgend ermittelten Ergebnissen der Akteneinsicht. Auf ausdrückliche Rückfrage erhielt der Stadtverordnete Noldus seinerzeit die Auskunft, daß der gesamte Inhalt bis auf (geschwärzte) Personennamen öffentlich sei.
Sachverhalt
20. 9. 2021 Antrag der Linksjugend Oberhausen auf Förderung durch die Stadt.
18. 11. 2021 Antwort der Stadtverwaltung mit der Aufforderung, folgende Unterlagen beizubringen:
- Gründungsbeschluß,
- Mitglieder des Vorstandes,
- Kontoverbindung: Hier liege nur ein Konto vor, welches auf den Namen des Schatzmeisters laufe, aber ein Konto der Linksjugend Oberhausen selbst sei notwendig.
Aus einem Vermerk geht hervor, daß die Verwaltung eine Prüfung der Linksjugend Oberhausen auf eine „atypisch gelagerte Fallkonstellation“ vornehmen wolle.
22. 11. 2021 Erste Antwort: Die Kontoverbindung werde nachgereicht, die Nachweise zum politischen Handeln auf dem Boden der FDGO ebenfalls.
6. 12. 2021 Mitteilung der Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, Schatzmeister, Kassenprüfer).
6. 12. 2021 zweite Mitteilung: Der Gründungsbeschluß sei wegen höherer Gewalt (Wasserschaden) nicht mehr existent und könne daher nicht mehr beigebracht werden könne. Als Beleg für die politische Eigendarstellung sind WAZ-Artikel beigefügt vom (Hauptthema in Klammern):
- 8. 8. 2019 Freibad,
- 15. 8. 2019 Jobcenter,
- 22. 9. 2020 Öffentlicher Dienst,
- 29. 11. 2020 AfD,
- 29. 6. 2021 Versammlungsrecht.
Die Kontoverbindung werde nachgereicht, da man zwischenzeitlich noch keinen Termin bei dem betreffenden Bankinstitut für eine Kontoeröffnung erhalten habe.
21. 12. 2021 Mitteilung der Stadt an die Linksjugend Oberhausen, Friedensplatz 8. Die Vermutung des Vorhandenseins verfassungswidriger Bestrebungen konnte nicht ausgeräumt werden. Nachweise sind bis zum 14. 1. 2022 zu erbringen.
13. 1. 2022 Mitteilung der Linksjugend Oberhausen an die Stadtverwaltung über die (neue) Kontoverbindung.
14. 1. 2022 Schreiben des Rechtsanwaltes an die Stadtverwaltung: Übernahme der Vertretung der Interessen der Linksjugend Oberhausen und Beantwortung des Schreibens der Stadtverwaltung vom 21. 12. 2021:
- Die Linksjugend Oberhausen wird in keinem Verfassungsschutzbericht genannt.
- Die langjährige Förderung der Linksjugend durch die Stadt Oberhausen ist eine Widerlegung des Vorwurfs der verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Die Stadt möge daher ihrerseits ihre jetzige Auffassung begründen.
- Die Linksjugend Oberhausen habe wie alle anderen Parteien auch einen Anspruch auf politische Chancengleichheit.
- Die Linksjugend Oberhausen ist eine kleine Gruppe, die gar nicht die Möglichkeit hat, die FDGO zu gefährden.
- Als Anhang ist eine Publikationsliste beigefügt, welche die unterstellten verfassungsfeindlichen Bestrebungen widerlegen sollen.
Hinweis: Es handelt sich um Bildschirmbilder von Internetauftritten der Linksjugend NRW usw.
Die Stadtkanzlei fordert von der juristischen Abteilung eine Stellungnahme an, die wie folgt ausfällt:
- Die Widerlegung der Vermutung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist anhand der beigefügten Publikationsliste nicht erfolgt, sondern hat sich vielmehr bestätigt.
- Die Linksjugend Oberhausen ist erkennbar eine Untergliederung der Linksjugend NRW, die vom VS beobachtet wird (Nachweis durch die Satzungen der NRW-Linksjugend und der Bundesorganisation, deren Kenntnis ausdrücklich nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen stamme).
- Die Stadt Oberhausen unterstützt die Linksjugend seit mindestens 2005, so daß juristisch die Frage zu beantworten ist, ob durch diese langjährige Förderung tatsächlich eine Selbstbindung vorliegt.
Ergänzend folgt am 1. 2. 2022 eine Stellungnahme zum Schreiben der Linksjugend vom 14. 1. 2022 für die Stadtkanzlei mit dem Tenor, das Schreiben überzeuge nicht:
- Eine Prüfung der Satzung der Linksjugend auf Bundesebene und auf NRW-Ebene hat ergeben, daß die Linksjugend Oberhausen eine „Basisgruppe“ der übergeordneten Organisationen ist. Daher findet Ziffer 1.4 Satz 2 der „Richtlinien“ [der Stadt Oberhausen vom 13. 12. 2021] Anwendung auf die Linksjugend Oberhausen.
- Die Linksjugend Oberhausen gehört zur Linksjugend NRW; daran ändert sich auch nichts, wenn die Linksjugend Oberhausen „ein eigenständiger eingetragener Verein“ wäre.
- Das Argument der Selbstbindung durch die mindestens seit 2005 erfolgte Förderung ist durch die Verabschiedung der neuen Satzung vom 14. 12. 2021 gegenstandslos, da dadurch ein neuer Sachverhalt gegeben ist. Zu „Selbstbindung“ siehe Geis in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht Stand August 2021 § 40 VwVfG Rn 75. Ferner Steffens/Bonk/Sachs, VwVfG 2018 9. Aufl. Rn 124; Rennert in Eyermann VwGO Rn 24 Verweis auf Geis a.a.O. Rn 76.
- Es findet § 5 Abs. 1 Parteiengesetz keine Anwendung (mit Begründung); daher gibt es keine von RA X behauptete Pflicht zur politischen Gleichbehandlung.
- Die Publikationsliste belegt eher die fehlende Verfassungstreue.
- Die Liste ist zudem unvollständig und taugt daher nur bedingt als Beweis der Verfassungstreue.
Ein Aktenvermerk gibt der Stadtkanzlei folgende Hinweise:
- Vorlage der Vereinssatzung der Linksjugend Oberhausen verlangen.
- Hinweis, daß die Ziffer 1.4 der „Richtlinien“ nicht nur deklaratorischen Charakter hat.
- Stellungnahme und Screenshots verlangen.
In dem Sinne der Stellungnahme und der Hinweise der Rechtsabteilung schreibt die Stadtverwaltung am 3. 2. 2022 an den Rechtsanwalt RA X der Linksjugend. Von dort erfolgt am 21. 2. 2022 die Gegenvorstellung bei der Stadtverwaltung:
- Die Linksjugend Oberhausen ist kein Verein im Sinne des § 54 BGB. Die Auffassung, wonach die „Richtlinien“ eine neue Fördervoraussetzung schafften, verfange nicht. Es sei ein allgemeines Prinzip der staatlichen Förderung, daß Bestrebungen gegen die FDGO nicht förderfähig seien. Die bisherige Förderung der Linksjugend Oberhausen durch die Stadt bewiesen daher, daß deren politische Bestrebungen mit der FDGO vereinbar seien.
- Beleg: Zitat VG Berlin 20. 11. 2009, 20 A 267.06.
- Hinweis RA X: Der Bundesverband werde seit Jahren durch Mittel des BMFSFJ gefördert.
Ebenfalls am 21. 2. 2022 übermittelt RA X an die Stadtverwaltung die Satzung der Linksjugend Oberhausen, verabschiedet am 21. 11. 2021.
Die Rechtsabteilung nimmt am 3. 3. 2022 zum Schreiben vom 21. 2. 2022 Stellung:
- Die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins nach § 54 [d. i. 22] BGB ist ein durchschaubarer Versuch, die Unabhängigkeit der Linksjugend Oberhausen zu behaupten; diese Unabhängigkeit ist konstruiert.
- Die Änderung des Sachverhaltes durch die „Richtlinien“ ist eine Tatsache, weshalb das Selbstbindungsargument untauglich sei.
- Das lange Zitat des VG Berlin: Das Urteil betrifft weder die Linksjugend NRW noch die Linksjugend Oberhausen.
Als praktische Empfehlung zur Entlastung der Verwaltung und Abkürzung des Verfahrens, um die Bewilligung der „Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2022“ (B/17/1428-01) in der Ratssitzung am 21. 3. 2022 erfolgen zu lassen, schlägt die Rechtsabteilung als Formulierung in der Vorlage vor:
- Die Linksjugend Oberhausen hat [erstmals am 21. 2. 2022] schlüssig vorgebracht, als wirtschaftlicher Verein vom Landesverband solid NRW unabhängig zu sein. Die Verwaltung sieht die vorgetragene und durch Übersendung der Vereinssatzung unter Beweis gestellte Vereinsgründung als Beleg für eine formale Trennung der Linksjugend Oberhausen vom Landesverband NRW an.
Hinweis: Das Datum wurde in der Vorlage weggelassen.
Es folgen zwei abschließende Vermerke der Rechtsabteilung:
- Tatsächlich bestehen Zweifel angesichts des Zeitpunkts der tatsächlich erfolgten Vereinsgründung [21. 11. 2021].
- Das Vorbringen der „Widerlegung“ gemäß Ziffer 1.4 Satz 2 der „Richtlinien“ „ist die Tatfrage“ (Zitat aus dem Vermerk).
Ende des Vorgangs.
Stellungnahme der Stadt gegenüber der Bezirksregierung.
Die AfD-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 23. 6. 2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf ihre Position der rechtlichen Würdigung des Ratsbeschlusses vom 21. 3. 2022 vorgetragen.
Mit Schreiben vom 24. 8. 2023 (eingegangen 14. 9. 2023) teilte die Bezirksregierung in der Sache selbst folgendes mit:
„Die Stadt Oberhausen teilt mit, sie habe ausführlich geprüft, ob die Linksjugend Oberhausen die Fördervoraussetzungen der Richtlinie erfülle. Sie habe sich insbesondere unter Auswertung der entsprechenden Satzungen mit der Binnenstruktur der Linksjugend auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene auseinandergesetzt. Hierbei habe sich herausgestellt, daß die Linksjugend Oberhausen einen eigenständigen Verein gemäß § 22 BGB darstelle. Außerdem habe der Bevollmächtigte der Linksjugend Oberhausen mit Schriftsatz vom 14.01.2022 für diese erklärt, daß keine Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgt würden. Die Linksjugend Oberhausen bekenne sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aus Sicht der Stadt Oberhausen hat die Linksjugend Oberhausen damit glaubhaft versichert, daß sie keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördere und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandle.“
Danach erläuterte die Bezirksregierung ihre Gründe, nicht kommunalaufsichtlich tätig zu werden.
Ausblick.
Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. 10. 2023 ist nicht mehr zu übersehen, daß die politische LINKE antisemitische Ressentiments unter dem Deckmantel des Eintretens für die Rechte angeblich unterdrückter Palästinenser schürt und Kritik am muslimischen Antisemitismus, wie er vielfach offen zutage tritt, als „erneuten Versuch aus Teilen von Politik und Medien“ bewertet, „Menschen mit Migrationsgeschichte zu stigmatisieren und sie einer rassistischen Kampagne auszusetzen.“
Das Zitat stammt aus folgender Resolution der Oberhausener LINKEN vom 26. 10. 2023: https://www.linkeliste-ob.de/linksbewegt/nahost-krieg-fuer-sofortigen-waffenstillstand-und-gerechten-frieden/
Aus dem Text der Resolution gehen die typischen Argumentationsmuster hervor, mit denen Ursache und Wirkung verdreht werden, um Israel eine Mitschuld an jenem Überfall der Hamas zu geben:
„DIE LINKE Oberhausen verurteilt die entsetzlichen Attacken der Hamas auf Israel. Die Angriffe auf Zivilist*innen, ihre Ermordung und Entführung, sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch nichts zu rechtfertigen sind.
DIE LINKE Oberhausen verurteilt ebenso die israelischen Bombardements, denen Zivilist*innen in Gaza schutzlos und ohne Möglichkeit zur Flucht ausgeliefert sind. Auch die vollständige Abriegelung des Gazastreifens und der Entzug von Strom, Wasser und Lebensmitteln nimmt die gesamte Bevölkerung in Geiselhaft und stellt ein Kriegsverbrechen dar…
DIE LINKE Oberhausen fordert einen sofortigen Waffenstillstand, die Freilassung der Geiseln und die Aufhebung der Blockade von Gaza. Sie setzt sich für das Ende der völkerrechtswidrigen und systematischen Unterdrückung der Palästinenser*innen ein…
DIE LINKE Oberhausen kritisiert die pauschalen Demonstrationsverbote im Zusammenhang mit der Palästina-Solidarität und die daraus resultierende massive Grundrechtseinschränkung.“
Es steht dem Rat frei, Linksextremisten und Antisemiten finanziell zu unterstützen.
