Antragsvorlage - A/17/4484-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: „Änderung zum Haushaltssicherungskonzept 2024“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
- Verantwortung:
- Stehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.01.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt folgende Änderungen, im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2024ff.
- die Maßnahme lfd. Nr. 1, Dezernat 0, Bereich 0-1, „Einsparungen der Gesamtaufwendungen für Rats, Fraktions- und Ausschusssitzungen um 5%“ wie folgt zu ergänzen:
- Begrenzung der ehrenamtlichen Stellvertretungen der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten auf zwei Personen ab dem Jahr 2026.
- Begrenzung der Stellvertretung der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters auf eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter ab dem Jahr 2026.
Ersparnis nach aktuellem Status: 40.000 Euro
- die Maßnahme lfd. Nr. 2, Dezernat 0, Bereich 9-5, Überprüfung des Leistungsvertrags zwischen der Stadt Oberhausen und der WBO GmbH auf 1.000.000 EUR erhöht. (Durch die Beschaffung von Spezialmaschinen zur Schlaglochausbesserung, können die Verfahren optimiert werden und damit jährlich entsprechende Einsparungen erzielt werden.)
- die Maßnahme lfd. Nr. 3, Dezernat 1, Bereich 1-1, c) Einführung einer Beherbergungssteuer zu streichen;
- die Maßnahme lfd. Nr. 3, Dezernat 1, Bereich 1-1, b) Hundesteuer im Entwurf zu ändern:
- Erhöhung der Steuer von 156 EUR auf 180 EUR/Hund 168 EUR/Hund sowie auf 288 EUR bei zwei und mehr Hunden.
- Der Steuersatz für „Gefährliche Hunde“ (§ 3 LHundG) und „Hunde bestimmter Rassen“ (§ 10 LHundG), zu denen Kampfhunde und Hunde zählen, die als potentiell gefährlich eingestuft werden und statistisch gesehen verhaltensauffälliger und angriffslustiger sind als andere Hunderassen, wird mit 850 EUR/Hund eingeführt.
Mehreinnahmen jährlich: ca. 400.000 EUR
- die Maßnahme lfd. Nr. 4, Dezernat 1, Bereich 1-1 Neuorganisation von Arbeitsabläufen und Geschäftsprozessen wird 2024 ff. um 20.000 Euro jährlich auf 50.000 Euro erhöht.
Mehreinnahmen jährlich: 50.000 EUR
- die Maßnahme lfd. Nr. 19, Dezernat 5, Bereich 5-6, „Erweitertes Parkraumbewirtschaftungskonzept über eine Erhöhung der Parkgebühren/Std.“ streichen.
Zusätzlicher Kompensationsvorschlag für die zu beschließenden Änderungen:
Einführung einer E-Scooter-Abgabe von je 3 EUR/monatl. je Scooter.
Mehreinnahmen jährlich: ca. 30.000 EUR
Gesamtkompensationsvolumen: ca. 520.000 EUR
