Antragsvorlage - A/17/4473-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP im Rat gem. §2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt - Umbesetzung in Fachausschüssen und sonstigen Gremien
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- FDP-Gruppe
- Bearbeitung:
- René Bargatzky
- Verantwortung:
- Hoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die folgenden Umbesetzungen in Fachausschüssen und sonstigen Gremien:
Ordentliches Mitglied
Rechnungsprüfungsausschuss für Thomas Kattler (Stadtverordneter bis 31.12.2023)
David Bletgen (Stadtverordneter)
Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss für David Bletgen (sachkundiger Bürger)
David Bletgen (Stadtverordneter)
Stellvertretendes Mitglied
Haupt- und Finanzausschuss für Thomas Kattler
David Bletgen (Stadtverordneter)
Rechnungsprüfungsausschuss für David Bletgen (sachkundiger Bürger)
Marc Hoff (Stadtverordneter)
Umweltausschuss für Thomas Kattler (Stadtverordneter)
Thomas Kattler (sachkundiger Bürger)
Wahlprüfungsausschuss für Thomas Kattler (Stadtverordneter)
Thomas Kattler (sachkundiger Bürger)
Lenkungsgremium Lokale Agenda Oberhausen:
Der Rat der Stadt entsendet als Mitglied für die verbleibende Wahlzeit Herrn Maximilian Baum als Nachfolger für Herrn Thomas Kattler in das Lenkungsgremium Lokale Agenda Oberhausen.
Mitglied im Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt entsendet für die verbleibende Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitgliedes Herrn Thomas Kattler (Stadtverordneter bis 31.12.2023) mit Wirkung vom 01.04.2024 in die nachfolgend genannten Aufsichtsräte als Vertreter der Stadt Oberhausen
Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen ENO mbH (ENO)
David Bletgen (Stadtverordneter)
ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH
David Bletgen (Stadtverordneter)
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Thomas Kattler
Sachverhalt
Begründung
Die Gesellschaftsverträge der im Beschlussvorschlag bezeichneten Gesellschaften bestimmen, dass Aufsichtsratsmitglieder, für deren Entsendung die Zugehörigkeit im Rat der Stadt bestimmend gewesen ist, drei Monate nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft im Rat der Stadt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Daher wird eine Nachbesetzung der Aufsichtsratsmandate ab dem 01.04.2024 erforderlich.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
