Antragsvorlage - A/17/4473-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die folgenden Umbesetzungen in Fachausschüssen und sonstigen Gremien:

 

Ordentliches Mitglied

 

Rechnungsprüfungsausschuss für Thomas Kattler (Stadtverordneter bis 31.12.2023)

       David Bletgen (Stadtverordneter)

 

Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss  für David Bletgen (sachkundiger Bürger)

David Bletgen (Stadtverordneter)

 

Stellvertretendes Mitglied

 

Haupt- und Finanzausschuss    für Thomas Kattler

       David Bletgen (Stadtverordneter)


Rechnungsprüfungsausschuss   für David Bletgen (sachkundiger Bürger)

       Marc Hoff (Stadtverordneter)

 

Umweltausschuss     für Thomas Kattler (Stadtverordneter)

Thomas Kattler (sachkundiger Bürger)

 

Wahlprüfungsausschuss    für Thomas Kattler (Stadtverordneter)

Thomas Kattler (sachkundiger Bürger)

 

Lenkungsgremium Lokale Agenda Oberhausen:

 

Der Rat der Stadt entsendet als Mitglied für die verbleibende Wahlzeit Herrn Maximilian Baum als Nachfolger für Herrn Thomas Kattler in das Lenkungsgremium Lokale Agenda Oberhausen.

 

Mitglied im Aufsichtsrat

 

Der Rat der Stadt entsendet für die verbleibende Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitgliedes Herrn Thomas Kattler (Stadtverordneter bis 31.12.2023) mit Wirkung vom 01.04.2024 in die nachfolgend genannten Aufsichtsräte als Vertreter der Stadt Oberhausen

 

Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen ENO mbH (ENO)

David Bletgen (Stadtverordneter)

 

ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH

David Bletgen (Stadtverordneter)

 

OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH

Thomas Kattler

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Gesellschaftsverträge der im Beschlussvorschlag bezeichneten Gesellschaften bestimmen, dass Aufsichtsratsmitglieder, für deren Entsendung die Zugehörigkeit im Rat der Stadt bestimmend gewesen ist, drei Monate nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft im Rat der Stadt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Daher wird eine Nachbesetzung der Aufsichtsratsmandate ab dem 01.04.2024 erforderlich.

 

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

 

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