Beschlussvorlage - B/17/4449-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt entsendet -unter Beteiligung des Oberbürgermeisters- mit sofortiger Wirkung

Herrn Boris van Benthem

in die Generalversammlung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG.

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Konsequenzen

Bezug

Drucksache Nr. B/17/4038-01 vom 13.11.2023

Konsequenzen

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [x] Begründung: Diese Vorlage hat keinen Einfluss auf die Belange des                                 Klimaschutzes

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 beschlossen, der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG beizutreten. Gegen den nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung angezeigten Beitritt der Stadt Oberhausen zur regio iT wurden keine gemeindewirtschaftsrechtlichen Bedenken erhoben.

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW entscheidet der Rat der Stadt über die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien.

Wenn der Rat der Stadt – wie vorliegend – eine Person zu bestellen hat, ist nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gewählt, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen hält.

Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeisters des § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW umfasst nicht § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.

Kurzfassung

entfällt.

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