Beschlussvorlage - B/17/4449-01
Grunddaten
- Betreff:
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regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG (regio iT)hier: Entsendung eines Vertreters in die Generalversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Silvia Gacek
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.02.2024
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Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 beschlossen, der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG beizutreten. Gegen den nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung angezeigten Beitritt der Stadt Oberhausen zur regio iT wurden keine gemeindewirtschaftsrechtlichen Bedenken erhoben.
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW entscheidet der Rat der Stadt über die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien.
Wenn der Rat der Stadt – wie vorliegend – eine Person zu bestellen hat, ist nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gewählt, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen hält.
Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeisters des § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW umfasst nicht § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.
Kurzfassung
entfällt.
