Beschlussvorlage - B/17/4445-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Kauf und die Errichtung einer Raumzellenanlage an der Schillerschule zur Bereitstellung zum Schuljahr 2024/2025 in Höhe von rund 696.000 EUR

 

 

Die Kosten wurden über die Veränderungsnachweisung im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt angemeldet:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010500003

Schillerschule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

440.000,00

330003010500003

Schillerschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

350.000,00

Gesamtkosten

 

 

 

790.000,00

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/17/2251-01

„Mehrklassenbildung an der Schillerschule ab dem Schuljahr 2022/2023 für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren“

 

Drucksache-Nr.: M/17/4247-01

„Schulentwicklungsplanung im Förderschulbereich – Schwerpunkt Schillerschule“

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

Auswirkungen auf das Klima

 

 ja [ X ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

 nein [  ] Begründung:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Im Sachbericht der Fachverwaltung mit der Drucksache-Nr. M/17/4247-01 vom 30.11.2023 wurde der Bedarf an der Schillerschule dargestellt.

 

Beschrieben wird, dass der Zuwachs an Schülerinnen und Schülern an der Schillerschule den Zuwachs im Regelschulwesen deutlich übersteigt. Die Entwicklung im Förderschulwesen richtet sich insbesondere nach der Feststellungspraxis im Bereich der Sonderpädagogischen Förderbedarfe und nicht proportional zur generellen Entwicklung der Anzahl an Schülerinnen und Schülern. Anhand der letztjährigen Anmeldezahlen wird mittlerweile eine durchgängige Zweizügigkeit mit Tendenz zur Dreizügigkeit prognostiziert.

 

Dies hat zur Folge, dass der kurzfristige Bedarf mit der Aufstellung von zwei Raumzellenanlagen mit jeweils zwei Klassenräumen am Standort Hasenstraße zum Schuljahr 2023/2024 nicht auskömmlich ist. Bereits zum Schuljahr 2024/2025 werden weitere Kapazitäten benötigt.

 

Der Vorschlag zur Aufstockung der Raumzellen an der Hasenstraße kann aus statischen Gründen nicht umgesetzt werden, da die Fundamente für dieses Vorhaben nicht ausgelegt sind. Bei der Aufstellung der Raumzellenanlagen an der Hasenstraße wurde eine 2-Geschossigkeit seitens der Fachverwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung negativ beurteilt, weshalb zu diesem Zeitpunkt seitens der SBO nicht davon ausgegangen werden konnte, dass eine Aufstockung zukünftig thematisiert werden würde.

 

Neben der Deckung der kurzfristigen Raumbedarfe wurde die SBO mit der Prüfung der Erweiterung der beiden Standorte der Schillerschule beauftragt. Planungskosten sind im Haushaltsansatz 2024 vorgesehen. Aufgrund dieses Auftrags ist aber eine weitere Errichtung einer Raumzellenanlage an der Hasenstraße zu vermeiden, da ansonsten eine zukünftige feste bauliche Erweiterung nicht umsetzbar sein würde.

 

Bei der Sichtung des Hauptstandorts an der Arminstraße wurde in Abstimmung mit der Fachverwaltung und der Schulleiterin festgestellt, dass eine Aufstellung:

 

-          auf dem südlichen Schulhof planungsrechtlich nicht möglich ist;

-          auf dem Parkplatz die Zufahrt zur Turnhalle und zum Lehrschwimmbecken verhindern würde;

-          auf dem Innenhof aufgrund der benötigten Fläche nicht ebenerdig sichergestellt werden kann.

 

Die einzig verbliebene Aufstellfläche ist somit der schuleigene Verkehrsübungsplatz, der hierfür zurückgebaut werden soll. Es ist vorgesehen, entsprechende pädagogische Angebote auf geeigneten Kompensationsflächen am Standort Arminstraße fortzusetzen. Die Planung der mittelfristigen Erweiterung wird dahingehend berücksichtigt, dass ein Neubau an der Hasenstraße zuerst umsetzbar wäre und im Anschluss eine Erweiterung an der Arminstraße erfolgen könnte. Sobald die Hasenstraße fertig gestellt wäre, könnte ggfs. die Raumzellenanlage der Arminstraße abgebaut werden, um auf dieser Fläche einen weiteren Neubau zu errichten. Erste Planungsarbeiten werden aber erst in 2024 aufgenommen.

 

Für die Baukosten der Raumzellenanlage konnten bislang lediglich Kostenschätzungen erstellt werden. Abweichungen aufgrund noch fehlender Detailkenntnisse von bis zu 30% sind in diesem Stadium der Planung ein üblicher Rahmen. Die ersten Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen haben inhomogene Böden aufgezeigt, weshalb die eingeplanten Fundamentierungs- und Erschließungskosten höher als bei den bisherigen Maßnahmen zur Aufstellung von Raumzellenanlagen liegen. Abschließende Bodenuntersuchungen liegen noch nicht vor.

 

Die Kostenschätzung für den Kauf und für die Erschließungs- und Gründungsarbeiten betragen rund 696.000 EUR. Der Haushaltsansatz 2024, der auch die Planungskosten für die Erweiterung der Schillerschule umfasst, ist auskömmlich, sofern die Anmeldungen zur Veränderungsnachweisung vom Rat der Stadt beschlossen werden.

 

Damit eine Ausschreibung der Raumzellenanlage kurzfristig durchgeführt werden kann, um eine Lieferung noch in den Sommerferien zu ermöglichen, ist ein Beschluss zur Aufstellung der Raumzellen einzuholen, obwohl noch nicht alle notwendigen Gutachten vorliegen. Da erst Ende der 2. KW das Angebot des Hauptunternehmers eingereicht wurde, kann der vorgesehene Gremiengang nicht eingehalten werden. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit wird auf eine Vorberatung der Ausschüsse verzichtet. Der Schulausschuss wird vorab mündlich über die Vorlage informiert.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...